Politik

Freut sich schon auf die Kinderschar: Justizminister Winfried Bausback. (Foto: dpa)

18.11.2014

Wohin mit den Kindern?

Am Buß- und Bettag bieten viele Firmen und Behörden ein eigenes Programm für den Nachwuchs ihrer Mitarbeiter - auch das bayerische Justizministerium

Schulkinder haben frei, Erwachsene aber müssen arbeiten: Der Buß- und Bettag am morgigen Mittwoch stellt berufstätige Eltern im Freistaat vor eine Herausforderung. Schulen und auch viele Betreuungseinrichtungen haben geschlossen. Doch ansonsten ist der einstige Feiertag, der im Zuge der Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde, ein ganz normaler Werktag.  
Viele Firmen und Behörden bieten aber ihren Arbeitnehmern an, die Kinder an diesem Tag einfach mitzubringen: So etwa das bayerische Justizministerium, das eigens ein Programm für die Kinder gestaltet hat. Justizminister Winfried Bausback, selbst Vater dreier Söhne sagt: "Ich freue mich darauf, wenn die Kinder unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen Tag den Justizpalast erobern. Das ist nicht nur für die Kinder ein ganz besonderes Ereignis! Dieser Tag ist auch ein Beleg  für unsere Bemühungen um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf!"

Richterbank statt Schulbank

Der Höhepunkt für die rund 45 kleinen Justiz-Gäste zwischen zwei und elf Jahren wird dieses Jahr ein Prozessspiel sein. Die Kinder werden auf "Verbrecherjagd" gehen und in einer anschließenden Kindergerichtsverhandlung Verteidiger, Staatsanwalt und Richter spielen.
Auch die Mitarbeiter des Oberlandesgerichts Bamberg  organisieren für die Justizmitarbeiter der Stadt einen "Kindermitbringtag" für Buben und Mädchen im Grundschulalter. An der Technischen Hochschule in Nürnberg sind Kinder willkommen.
Bayerns Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, frisch gekürter Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), will am Vormittag in der Münchner Matthäuskirche predigen. In vielen Kirchengemeinden sind die Gottesdienste aber auf den Abend verlegt worden, damit auch Arbeitnehmer in die Kirchen kommen können.
Der Buß- und Bettag war in Deutschland - außer in Sachsen - 1995 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft worden. Mit dem zusätzlichen Arbeitstag sollte die Mehrbelastung der Arbeitgeber für die neu eingeführte Pflegeversicherung ausgeglichen werden. (BSZ/dpa)

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