Politik

Peter McGee, englischer Verleger der "Zeitungszeugen" mit einer Beilage der Wochenzeitung (2012). (Foto: dpa)

27.11.2014

Zeitungszeugen-Verleger gewinnt

Im Rechtstreit gegen den Freistaat Bayern wird der Anspruch auf Entschädigung bestätigt

Die Beschlagnahmung einer Auflage der historischen Wochenzeitschrift Zeitungszeugen mit Beilage des NS-Propagandablatts Völkischer Beobachter war rechtswidrig. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hat der britische Verleger Peter McGee seinen Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern auch in zweiter Instanz gewonnen. Sein Anspruch auf Entschädigung wurde am Donnerstag dem Grunde nach bestätigt. Zur Entscheidung über die Höhe verwies das OLG das Verfahren zurück ans Landgericht. Der Herausgeber und Historiker McGee will 2,6 Millionen Euro, weil die bayerischen Behörden im Jahr 2009 rund 12.000 Exemplare der Zeitschrift beschlagnahmt hatten (Az.: 1 U 781/13).

Grüne mahnen Bericht der Staatsregierung zu "Mein Kampf" an

Sepp Dürr, rechts- und kulturpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, fühlt sich darin bestätigt, dass es sich bei der Beschlagnahme "um eine völlig überzogene und eben auch nicht rechtmäßige Maßnahme gehandelt hat". Am Ende müsse das fehlerhafte Vorgehen mit Entschädigungszahlungen aus Steuermitteln ausgebügelt werden – "das ist mehr als ärgerlich!", so Dürr. Offen zutage trete nun wieder die Konzeptlosigkeit der CSU-Regierung beim Umgang mit der Nazi-Propaganda. "Auch mit ihrem Versuch, den kommentierten Nachdruck von Hitlers Mein Kampf zu verbieten, wird sie vor Gericht scheitern."  Die Minister Spaenle und Bausback müssten uns diesbezüglich nun endlich auch den ein halbes Jahr überfälligen Bericht zum Umgang mit den auslaufenden Rechten an Mein Kampf vorlegen – ein weiteres Zuwarten ist nicht vertretbar.“(BSZ/dpa)

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