Unser Bayern

1627 ließ Fürstbischof Johann Georg Fuchs von Dornheim ein Hexengefängnis („Malefitz Hauß“) in Bamberg bauen. Es stand vor der Stadt, auf dem ehemaligen Schießplatz (heute Ecke Franz-Ludwig-Straße / Promenade). Das zweigeschossige Haus enthielt 26 Zellen. Die Verhöre fanden in einem separaten Bau aus Fachwerk statt; verbunden waren beide Gebäude durch einen geschlossenen Gang. Die ganze Anlage war von einer hohen Steinmauer umgeben. Die Existenz des Hauses selbst wurde durch einen Kupferstich (1628) stolz bekannt gemacht. Auf dem Höhepunkt der Verfolgung vermeintlicher Teufelsbündler im Hochstift Bamberg geriet auch die bürgerliche Elite in die Mühlen der Hexenjustiz. 1628 wurde der 55jährige Bürgermeister Johannes Junius festgenommen. (Foto: Staatsbibliothek Bamberg/Gerald Raab)

26.07.2013

Fanatische Trudenjagd

In Bayern gab es zwei große Wellen von Hexenverfolgungen. Die Prozessakten zeigen, dass auch Kinder hingerichtet wurden

Im Februar 2013 verbrannte ein aufgebrachter Mob in Mount Hagen die 20-jährige Leniata Kepari bei lebendigem Leib als Hexe: Sie sollte schuld am Tod eines 6-jährigen Jungen sein. Dort, im Hochland von Papua-Neuguinea, ist das keine Seltenheit: Seit 1971 ist Hexerei sogar ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Ein Aufschrei der Antrüstung ging dennoch weltweit durch die Presse: „Hexenmorde wie im Mittelalter", titlete zum Beispiel Die Welt. Doch wütete der Hexenwahn auch in Europa vor noch gar nicht so lange Zeit: die Hexenprozesse sind kein mittelalterliches Phänomen, sondern fanden in Bayern, ebenso wie in Mitteleuropa, in der so genannten frühen Neuzeit, also der Renaissance und des Barock sowie des Rokoko statt. Der letzte Hexenprozess im Hl. Römischen Reich Deutscher Nationen wurde 1775 im Fürststift Kempten gegen Anna Schwegelin geführt, allerdings wurde das Todesurteil nicht mehr vollstreckt. Die vermutlich letzte Hexenverbrennung auf deutschem Boden dürfte deshalb diejenige an der 15-jährigen Veronika Zeritschin am 2. April 1756 in Landshut gewesen sein. Auf europäischem Boden war es Anna Göldi, die 1782 in Glarus (Schweiz) ihr Leben lassen musste. Das Hexenphänomen ist nicht typisch europäisch, hier wollen wir uns dennoch mit der mitteleuropäischen Ausprägung befassen. Wichtig ist eine exakte Definition, was denn zur Hexerei alles zu zählen sei. Hier hilft die Ethymologie des Wortes „Hexe", die allerdings nicht abschließend geklärt ist: Das Wort dürfte aus dem Westgermanischen kommen und sich vom althochdeutschen „hagazussa" oder dem mittelniederländischen „haghetisse" ableiten und sich wohl mit „Geist oder Mensch, der in der Hecke wohnt/sitzt" (hag = Hecke) übersetzen lassen. Wie genau und vor allem wann sich dann der Konnex zwischen Hexe, Schadenszauberei, Wahrsagerei und Heilkunde herausbildete, gab viel Raum für Spekulationen, die vom Vorbild der germanischen Göttin Freya und deren Dämonisierung im Verlauf des Vordringens des Christentums bis hin zu maternalen Naturreligionen reichen. Wie dem auch sei, man weiß, dass Zauberei bereits antike Vorbilder in der Kirke, Medea und Hekate sowie im Alten Testament hatte („Zauberer sollst du nicht leben lassen": 2 Mos 22,17). Das Frühmittelalter kannte ebenfalls Zauberer und Hexen, stand einer möglichen Verfolgung jedoch eher ablehnend gegenüber; die Kirchenväter bestimmt hatten, dass Frauen, die glaubten, nachts auszufahren, mit Nachsicht zu behandeln seien, weil das, was sie glaubten, physikalisch unmöglich sei. Freilich gabe es auch gegenteilige Ansichten. Erst im 12. und 13. Jahrhundert begann die Kirche, im Zusammenhang mit der Ketzer-Bekämpfung bestimmte Formen der Zauberei als real anzuerkennen und diese nicht mehr als heidnischen Irrtum oder Betrug abzutun. Folglich wurden wie als ketzerische Todsünde behandelt. Einige weltliche Rechtskodifikationen zogen nach, beispielsweise der Schwabenspiegel: Zauberei sollte durchweg als weltliches Delikt verfolgt werden und kam nicht vors geistliche Gericht. D ie Strafen waren beileibe nicht so streng, wie im 16. Jahrhundert: Schandstrafe, Kirchenbuße, schlimmstenfalls Leibesstrafe oder Stadtverweisung. Der Begriff „Hexe" scheint sich erst in der Zeit des Basler Konzils (1431 bis 1449) in Deutschland durchgesetzt zu haben – es war die Zeit großer Hexenverfolgungen in Südfrankreich, Oberitalien und in der Schweiz. Vor allem in der Schweiz scheint das Phänomen zunächst auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein, ist doch der Begriff „hexereye" ein Schweizer Idiom – und von dort stammen auch erste ausführliche Beschreibungen einer ausgedehnten Verfolgung im Wallis 1428. In Bayern fand der Hexenglaube vor allem durch den Dominikaner Johannes Nider, den herzoglichen Rat Johann Hartlieb und den Humanisten Mathias Widman Eingang. Die endgültige Etablierung erfolgte schließlich im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts durch die beiden päpstlichen Inquisitoren Jakob Sprenger und Heinrich Institoris und deren 1494 gedruckten Malleus Maleficarum, den Hexenhammer. Ab diesem Zeitpunkt war die Hexenlehre voll ausgebildet, zu der folgende Elemente gehörten: Hexenflug auf Stöcken, Tieren, Dämonen oder mit Hilfe von Flugsalben, Treffen mit dem Teufel und anderen Hexen auf dem sogenannten Hexensabbat, Pakt mit dem Teufel, Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, der entweder als Mann (incubus) oder Frau (succubus) auftreten konnte, auch als Teufelsbuhlschaft bezeichnet. Entscheidend wurde vor allem der Schadenszauber: Wenn in der Subsistenzwirtschaft begrenzte Güter wie Milch und Getreide durch zunächst unerklärliche Gründ noch knapper wurden, konnte dies doch nur durch Zauberkraft verursacht sein. Als ebenso fatal erwies sich die Vorstellung vom Hexensabbat: Das vermeintliche Treffen der Hexen zum gemeinsamen Tanz veranlasste die Verfolgungsbehörden, in peinlichen Verhören (also unter Anwendung der Folter) aus den Opfern die Namen immer neuer Teilnehmer herauszupressen. Das führte zu einer steten Ausweitung der Verfahren. Unter diesen Prämissen lässt sich das Zeitalter der eigentlichen europäischen Hexenverfolgung auf die Zeit zwischen 1450 bis 1750 mit Höhepunkten zwischen 1550 bis 1650 eingrenzen. Dabei sind zwei Verfolgungswellen voneinander zu unterscheiden: eine, die an der Wende zum 16. Jahrhundert vor allem in den westlichen Teilen des Reiches stattfand und um 1520/30 wieder abflaute; die andere, wesentlich heftigere ist um 1560 aktenkundig... Christoph Bachmann) Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der Juli/August-Ausgabe von Unser Bayern!

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