Unser Bayern

1848 kochte Münchens Volksseele über: Erst Ludwig I. und sein Gschpusi – die Tänzerin wurde zum Teufel gejagt, der König musste auf seinen Thron verzichten. Und dann wurde auch noch der Bierpreis erhöht. Das Volk randalierte: Unter anderem wurde der Brauer Pschorr in der Reichausergasse heimgesucht. Die Illustration ist der Ausschnitt aus eienem größeren Bilderbogen, der alle Krawalle des Jahres 1848 in der Residenzstadt zeigt. (Foto: SZPhoto)

17.04.2014

Kampf ums flüssige Brot

Wenn früher Bierpreiserhöhungen anstanden, kam es oft zu schweren Krawallen

In Bayern wird Bier gerne als Grundnahrungsmittel bezeichnet. Dies mag in modernen, oft vom Gesundheits- und Selbstdisziplinierungsgedanken beeinflussten Ohren zwar flapsig oder verschroben klingen, hat aber durchaus einen wahren und ernsten Kern. Bier konnte im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit auch aus minderwertigerem Getreide hergestellt werden, als das für Brot erforderlich war. Da es trotzdem einen relativ hohen Kaloriengehalt – bei geringerem Alkoholvolumen als heute – hatte, war es eine solide Nahrungsergänzung („flüssiges Brot"). Zudem zerstörte das für den Brauvorgang notwendige Erhitzen des Wassers die vielen Bakterien und Keime, weshalb Bier – wie auch Wein – deutlich genießbarer war als normales Brunnentrinkwasser. Natürlich war es auch Genussmittel, das die Geselligkeit förderte und entspannte. Wie andere Grundnahrungsmittel bot Bier nicht nur in Bayern oft Anlass für politische Auseinandersetzungen und gar Tumulte. In Geschichtsbüchern findet man sie unter den Stichworten: Bierkrieg, Bierfehde, Bierkonflikt, Bierexzess, Bierrevolution, Bierstreit, Bierstreik, Bierkrawall oder Bierboykott. Die Gründe für diese Auseinandersetzungen sind unterschiedlich. Im späten Mittelalter und am Beginn der Frühen Neuzeit, also etwa zwischen 1400 und 1600, ist im Alten Reich der Versuch der weltlichen und geistlichen Fürsten zu erkennen, ihre eigene Macht auf Kosten der bis dahin relativ autonomen Städte auszudehnen. Dies geschah nicht nur, indem sie ihre Rechtsprechungs- und Gesetzgebungskompetenz erweiterten (das „Reinheitsgebot" von 1516 ist ein Beispiel dafür) oder in die städtischen Ratswahlen eingriffen, sie erhoben auch vermehrt Steuern. Vor allem indirekte Umsatz- und Verbrauchssteuern waren ein beliebtes Mittel, um die Kassen der Landesherren zu füllen. Für Wein und Bier mussten die Wirte das sogenannte Ungeld bezahlen. Das ging ursprünglich überwiegend an die Städte – nur allzu verständlich, dass sie sich wehrten, als der Landesherr ihnen diese Einnahmequelle streitig machte. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die „Hildesheimer Bierfehde" in den Jahren 1481 bis 1486. Im Streit zwischen dem Hildesheimer Bischof Barthold II. von Landsberg und der Stadt Hildesheim mischten sich gar verschiedene niedersächsische Fürsten und Städte ein, es kam zu kriegerischen Verwicklungen. Weil das Brauen und der Ausschank hohe Gewinne versprachen, war Bier auch immer der Gegenstand von Privilegienverleihungen. So konnten sich Städte beispielsweise die Zollfreiheit für ihr Bier sichern, Einfuhrverbote für auswärtiges Bier erlassen oder Brau- und Schankmonopole innerhalb eines bestimmten Umkreises um ihre Stadt errichten. Versuche von Fürsten oder Städten, diese Privilegien zu verletzen, führten nicht zu selten zu schweren Konflikten. So versuchte beispielsweise Albrecht III., Fürst von Anhalt-Zerbst, 1417 seiner Haupt- und Residenzstadt Zerbst einen Exportzoll auf ihr Bier aufzuerlegen. Da ihr in einem Privileg von 1259 jedoch die Zollfreiheit verliehen worden war, die nur vom König wieder aufgehoben werden konnte, entwickelte sich ein Wettlauf zu König Sigismund, der gerade auf dem Konstanzer Konzil weilte. Die „Zerbster Bierfehde" wurde schließlich 1420 in einem für die Stadt eher ungünstigen Vergleich beigelegt. Eine ähnliche Ursache hatte auch der Bierkrieg zwischen Görlitz und Zittau 1490/91, in dem die Görlitzer einen bewaffneten Konflikt gegen das Zittauer Privileg führten, das einen zollfreien Import und Verkauf des Zittauer Biers in Görlitz erlaubte. Der bayerisch-fränkische Raum begann im 16. Jahrhundert seinen langen Aufstieg zur Bierregion von Weltgeltung – in kommerzieller und qualitativer Hinsicht. Oberfranken ist mit etwa 160 Brauereien heute die Gegend mit der größten Brauereidichte der Welt. Und so haben die Stadt Ebermannstadt und der benachbarte Markt Pretzfeld wie viele andere Orte in der Fränkischen Schweiz auch jeweils mindestens eine Brauerei. Anfang des 16. Jahrhunderts, als beide Orte zum Hochstift Bamberg gehörten, war das nicht denkbar. Denn den Ebermannstädtern wurde 1513 durch den Kaiser eine Bannmeile um ihre Stadt bestätigt, innerhalb der nur sie mälzen und brauen durften – die Pretzfelder lagen innerhalb dieser Bannmeile und durften deshalb kein eigenes Bier brauen. Die Freiherren Stiebar von und zu Buttenheim allerdings, die Herren des Pretzfelder Schlosses waren, begannen im 17. Jahrhundert dennoch Bier zu brauen – nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch für die örtlichen Wirtshäuser. Nachdem diese Verletzung des Privilegs nicht friedlich unterbunden werden konnte, stürmte ein Ebermannstädter Haufen am 6. September 1690 das Schloss und zerstörte die Brauerei. Der Streit schwelte, wurde teilweise vor dem damals höchsten Gericht im Alten Reich, dem Reichskammergericht in Wien, ausgetragen und erst 1973 durch einen offiziellen Friedensschluss anlässlich des 650-jährigen Stadtjubiläums Ebermannstadts beigelegt. Augenzwinkernd kann man den Bierkrieg zwischen Ebermannstadt und Pretzfeld als den längsten überhaupt betrachten. Im 19. Jahrhundert bekamen Bierkriege eine andere Note. Im neuen Königreich Bayern erhielt die Gewerbefreiheit allmählich Einzug – der Zunftzwang wurde aufgehoben, Privilegien wie Bannrechte oder Bierzwang abgebaut, Steuern und Zölle fast nur noch von staatlichen Behörden erhoben. Konflikte zwischen Städten oder zwischen Fürsten und Städten, die sich zu bewaffneten Auseinandersetzungen ausweiten konnten, gab es daher nicht mehr... (Johannes Staudenmaier) Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der April-Ausgabe von Unser Bayern (BSZ vom 17. April 2014)!

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