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In der Münchner Havanna-Bar gingen GIs ein und aus – ein ideales Terrain für „Professionelle“. (Foto: SZPhoto)

28.06.2013

Unzüchtiges Gewerbe

Serie "Aktenkundig": Archivalien zur Prostitution sind meist einseitig: Sie spiegeln die Sicht von Landesbehörde und Magistrat wieder

Prostitution als „die Vornahme sexueller Handlungen gegen ein vereinbartes Entgelt" gilt als das älteste Gewerbe der Welt. In der Reichsstadt Nürnberg wurde es erstmals 1381 „aktenkundig", als ein städtisches Frauenhaus erwähnt wurde. Anders als heute war damit schlicht ein Bordell gemeint. In dieser Zeit gab es anscheinend einen Gründungsboom von städtischen Frauenhäusern in Franken, der auch auf eine geänderte Beurteilung der Prostitution zurückzuführen ist. Diese war zwar immer noch sozial verpönt – die Kirche gestand ihr aber nun gewissermaßen eine Ventilfunktion für Unverheiratete zu. Das sollte die gesellschaftliche Ordnung stabilisieren. Inakzeptabel war hingegen die destabilisierende Unzucht, der Ehebruch (mit) der als prinzipiell sinnlich definierten Frau. So kam man nach und nach auch auf die Idee, unzüchtige Frauen ins Frauenhaus zu zwingen. Die Prostituierten wurden somit quasi legalisierung und dadurch in die Gesellschaft integriert – durch die Einrichtung der Frauenhäuser aber zugleich räumlich getrennt. Die Frauenhäuser erhielten einen Frauenwirt, der nicht selten in Personalunion auch Scharfrichter oder Lochhüter (Gefängniswärter) war. Offiziell überwachte er die Einhaltung der Frauenhausordnung, also von der Obrigkeit erlassene Regeln. Inoffiziell war er nicht selten ein Bordellbetreiber, von dem die Frauen geradezu sklavenartig abhängig waren. Trotzdem hatte die Nürnberger „Ordnung der gemeynen Weyber" aus den 1470er Jahren einen Vorbildcharakter für ganz Süddeutschland. Die religiösen, politischen, wirtschaftlichen und klimatischen Krisen am Ende des Spätmittelalters und zu Beginn der Neuzeit führten zu einer Neubetonung gottgefälliger, sittlich-moralischer Werte. Misstrauisch beäugt wurden unter anderem unverheiratete Frauen. Auch die Frauenhäuser gerieten ins Blickfeld der Obrigkeit und tugendhafter Gruppen. 1481 hatte die Reichsstadt Nürnberg noch lediglich die freie Prostitution außerhalb des Frauenhauses verboten – 1562 schloss sie das letzte Nürnberger Frauenhaus. Die neue Sittenstrenge ist nicht nur den Reformatoren anzulasten, sondern war eine konfessionsübergreifende Bewegung. Auch im katholischen Bamberg beispielsweise wurde das letzte Frauenhaus um 1560 geschlossen. Als einzig legitime Institution für die Ausübung des Geschlechtsverkehrs galt fortan die Ehe. Die Prostitution wurde nicht mehr als ordnungsstiftend, sondern als Übel bewertet. Das Frauenhaus war ein Ort von „allerlei greulich Unzucht, Schand und ergerniß, so täglich darinnen geübt und getrieben werden", wie die Sachverständigen des Nürnberger Rats in ihrem Gutachten zum Verbot 1562 feststellten. Diese politische Linie blieb im Wesentlichen bis ins 19. Jahrhundert bestehen, auch wenn die Prostitution natürlich trotzdem weiterhin in bestimmten Stadtgebieten wie an der Nürnberger Frauentormauer zwischen Färber- und Spittlertor ausgeübt wurde. Angesichts der Sinnlosigkeit eines Verbots, wurden Bordelle (getarnt als „Weinhandlungen") in bestimmten Bereichen geduldet und gleichzeitig die polizeiliche und gesundheitliche Überwachung ausgebaut. Gemäß den Prinzipien des „französisches Systems", die vom Pariser Arzt Alexandre Parent du Châtelet entwickelt wurden, mussten sich die Prostituierten registrieren lassen und auf die Einhaltung bestimmter Regeln verpflichten, wozu vor allem regelmäßige Untersuchungen auf Geschlechtskrankheiten gehörten. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts gewannen dann die Forderungen nach einem strikteren Vorgehen wieder die Oberhand. Die rasante Entwicklung Nürnbergs zur bedeutendsten Industriestadt Bayerns und einer der bevölkerungsreichsten Deutschlands ließ die Polizei zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der Kontrolle der Prostitution an ihre Grenzen stoßen. Erst mit der Einrichtung der Sittenpolizei 1913 besserte sich die institutionelle Grundlage. Angelehnt an das „französische System" wurde sogar eine „Polizeipflegerin" angestellt, die sich als Ausgleich zu den überwiegend repressiven Maßnahmen der Polizei um die Prostituierten kümmerte. Kennzeichnend für die obrigkeitlichen Bemühungen blieb indes weiterhin, dass sie sich fast ausschließlich gegen die Frauen richteten. Prostitution ist ein Thema, das besonders schnell ahistorische und anachronistische Fehlinterpretationen provoziert – persönliche Überzeugungen und Vorurteile leisten da Vorschub. Ebenso alt wie „das Gewerbe" sind die Deutungen, denen alle direkt oder indirekt daran Beteiligten und ihre Motive unterliegen: seien es Prostituierte, Zuhälter, „Puffmütter", Freier – oder ihre „Gegenspieler", also Obrigkeiten, Bürgertum, „ehrliche" Frauen, Sittlichkeitsvereine etc. Nicht selten sind diese Zuschreibungen allzu pauschal und klischeehaft oder durch politische, feministische, moralische, sexistische, soziale und sonstige Stereotypen und Motive verzerrt. Ebenso riskant ist der voyeuristische und sensationslüsterne Blick durchs Schlüsselloch... (Johannes Staudenmaier) Lesen Sie den vollständigen Beitrag in der Juni-Ausgabe von Unser Bayern!

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