Unser Bayern

Neuschwanstein wurde das Inbild königlicher Verschwendungssucht unter Ludwig II. Immer neue Wünsche des Schlossherrn, der gerade einmal 172 Tage in dem Bau verbrachte, ließen die Kosten immens in die Höhe schnellen: Veranschlagt waren 3,2 Millionen Mark – zur Endabrechnung mussten noch einmal drei Millionen Mark draufgelegt werden. (Foto: DAPD)

17.12.2010

Warum das bayerische Königshaus beinahe pleite gegangen wäre

Woher die Wittelsbacher ihr Geld bekamen und wie sie den Schuldenberg Ludwigs II. abtrugen


Der Umgang König Ludwig II. mit seinen Finanzen gilt bis heute geradezu als Synonym der Verschwendungssucht. Die Ansicht aber, er habe seinen aufwendigen Lebensstil aus dem Staatshaushalt finanziert, ist ein Irrtum. Ludwig bezahlte alle seine Ausgaben aus Privatmitteln, genauer aus den Einkünften, die ihm die Verfassung als königliche Einkünfte zugewiesen hatte. Das Finanzgebaren des Königs legte damit auch den Grund für eine jahrzehntelange Finanzkrise der Wittelsbacher. Die Einnahmen des Königs Mit der Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818 hatte König Max I. Joseph das gesamte Familienvermögen der Wittelsbacher in die Hände der öffentlichen Verwaltung gelegt. Ein Privatvermögen war nicht vorbehalten, ein Anspruch auf Versorgung nicht fixiert worden. Erst 16 Jahre später regelte das „Gesetz, die Festsetzung einer permanenten Zivilliste betr. vom 1. July 1834" den Unterhalt der Wittelsbacher. Die männlichen Mitglieder erhielten die „Zivilliste" und „Apanagen", die weiblichen Mitglieder unter Umständen Wit-wengehalte („Witthümer") und Mitgiften. Während die Söhne des Königs apanageberechtigt waren, erhielt der König die Zivilliste, die eine doppelte Bedeutung besaß: Als Throndotation bildete sie die Einkünfte des Königs aus der Staatskasse. Sie betrug 2 350 480 Gulden. Der Betrag wurde 1876 in 4 231 044 Mark umgewandelt. Als Throngut umfasste sie das Nutzungsrecht an bestimmten Gebäuden des Staatsguts; das waren zum Beispiel in München die Residenz und Schloss Nymphenburg. Doch die Zivilliste diente dem Monarchen nicht nur als Privateinkommen, sondern musste alle Aufwendungen des Hofes decken. Das heißt, der König musste daraus nicht nur den Unterhalt für sich selbst, für die Königin und die noch nicht volljährigen Söhne und unverheirateten Töchter bestreiten, sondern auch den Unterhalt der zur Verfügung gestellten Gebäude und vor allem alle Kosten des Hofstaates, der Repräsentation und der Theater. Nach den Etatansätzen des Jahres 1834 beliefen sich die Kosten des Hofes auf etwa 1,3 Mio Gulden jährlich, so dadd dem König selbst etwas mehr als eine Million Gulden als „Erübrigungen der Zivilliste" verblieben. Dieser Betrag bildete als „Kabinettskasse" die wesentlichen Privateinkünfte des Königs. Trotz der Aufwendungen für den Hof war die Zivilliste damit komfortabel bemessen und genügte zunächst, um die Kosten des Hofstaats und eines königlichen Lebensstils zu gewährleisten. Die Ausgaben des Hofes Angesichts der hohen Dotation der Zivilliste erscheint es merkwürdig, wie Geldsorgen erheblichen Ausmaßes entstehen und nur unter Aufbietung aller Kräfte behoben werden konnten. Dennoch waren es im wesentlichen vier Aspekte, die bis 1914 zu einer dauernden Finanzkrise der Wittelsbacher führten: die Geldentwertung, die Schuldenlast von Ludwig II., die Sondersituation einer über 27 Jahre andauernden Regentschaft und die Versorgung der Nachkommen des Prinzregenten. Als Ludwig I. 1834 die Zivilliste auf einen Festbetrag gesetzlich fixierte, sollte dies den Einfluss der Ständekammern auf sein Budget ausschließen. Doch dieser Vorteil erwies sich auch als Fluch: Die Einnahmen des Hofes blieben gleich, während sich die Ausgaben stetig erhöhten. So stiegen beispielsweise die Löhne der über 600 Beamten und Bediensteten des Hofes in den Jahren zwischen 1835 und 1913 um 135 Prozent an. Bis Anfang der 1890er Jahre hatte die Zivilliste schätzungsweise 20 bis 30 Prozent an Realwert eingebüßt. Da sich die Ausgaben der Hofstäbe nicht dauerhaft fixieren ließen, ging dieser Wertverlust im Ergebnis zu Lasten der (privaten) Kabinettskasse des Königs. Die bayerische „Königskatastrophe" 1886 endete nach allgemeiner Lesart mit dem Tod König Ludwig II. im Starnberger See und seiner Beerdigung in der Münchner Michaelskirche. Tatsächlich begann mit Ludwigs Tod erst der zweite Akt der „Königskatastrophe", der sich freilich hinter verschlossenen Türen abspielte und bis heute kaum bekannt ist: Die Regelung der Finanzverhältnisse des verstorbenen Königs. Da Ludwig keine Staatsgelder ausgegeben hatte, sondern seinen Lebensstil aus der Zivilliste bestritt, belasteten seine Ausgaben nicht den Fiskus, sondern drohten die Zivilliste und das Hausvermögen der Wittelsbacher zu ruinieren. Es wurden nicht nur die Ersparnisse von Max II. fast vollständig aufgezehrt: Es türmte sich vielmehr auch noch ein Schuldenberg auf, der die Zivilliste noch lange nach der Regierungszeit Ludwigs II. stark belastete. Bei Ludwigs Tod waren seine Finanzen so zerrüttet, dass über 100 Gläubiger Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt hatten. War es 1884 noch gelungen, die Schulden des Königs in einem großen „Kabinettskassa-Darlehen" von 7,5 Millionen Mark zusammenzufassen, so hatte der König bis zu seinem Tod weitere 6,5 Millionen Mark Schulden angehäuft. Damit summierten sich die Nachlassverbindlichkeiten Ludwig II. auf etwa 14,5 Millionen Mark. Dies entsprach mehr als 600 Jahresgehältern eines Staatsministers – und war auch für einen König ein ungeheurer Betrag. Mit dem Tode des Königs drohte damit ein Finanzskandal unabsehbaren Ausmaßes. Nur mit größter Mühe konnten der Prinzregent, die Hofverwaltung und die Staatsminister der Finanzen (von Riedel) und der Justiz (von Fäustle), einen Nachlasskonkurs vermeiden: Durch das Wegverhandeln von einer Million Mark und ein zinsloses Darlehen aus dem Privatvermögen von König Otto I. (des Nachfolgers Ludwigs) in Höhe von zwei Millionen Mark gelang es, die neue Schuldenlast auf 3,5 Millionen Mark zu reduzieren. Über diesen Betrag wurde am 25. Oktober 1886 ein „Neues Anlehen" bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank und der Süddeutschen Bodencreditbank aufgenommen, das bis 1894 getilgt werden musste. 1901 war auch das Kabinettskassa-Darlehen von 1884 zurückbezahlt. (Cajetan von Aretin) Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Dezember-Ausgabe von Unser Bayern.
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