Wirtschaft

Was in Berlin längst Realität ist, lehnt der BDS Bayern ab: Geschäfte, die werktags 24 Stunden geöffnet haben. (Foto: dpa)

30.10.2014

24-Stunden-Öffnungszeiten schaden dem mittelständischen Einzelhandel

BDS Bayern lehnt ab: Die Hoffnung, dass der Mittelstand damit den Herausforderungen durch den Online-Handel begegnen kann, sei weltfremd

"Die Forderung des Handelsverbandes HDE nach einer Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen ist eine Zumutung für die Inhaber mittelständischer Familienbetriebe und ihrer Beschäftigten. Der Mensch sollte im Mittelpunkt der Überlegungen stehen und nicht die Rendite für Filialisten, deren Verdrängungswettbewerb die Familienbetriebe nicht widerstehen können", erklärt Markus Droth, Hauptgeschäftsführer des Bundes der Selbständigen (BDS) - Gewerbeverband Bayern. Das Argument, man könne dadurch Chancengleichheit zwischen Online-Handel und stationärem Handel, insbesondere den Familienbetrieben herstellen, ist vorgeschoben und weltfremd. „Oder glaubt jemand ernsthaft, dass sich die Menschen in Zukunft nachts in den Innenstädten zu Büchern oder Elektronik beraten lassen und nicht mehr bei Amazon bestellen?“ Die vom Handelsverband Deutschland vorgeschlagene Ausweitung der Ladenöffnungszeiten würde nur Filialisten und Einkaufszentren auf der grünen Wiese nutzen. Bereits jetzt werden vorhandene Ausnahmen in vielen Regionen Bayerns nicht ausgenutzt. „Dass wir im Freistaat immer noch vergleichsweise viele Familienbetriebe im Einzelhandel haben, liegt auch daran, dass wir in Bayern nicht kopflos wie andere Bundesländer die Ladenöffnungszeiten liberalisiert haben“, ist sich Droth sicher. „In Hessen hat man die Erfahrung gemacht, dass landesweit keine Mehrumsätze erzielt werden“, gibt Droth zu bedenken. Vielmehr komme es zu einem Verdrängungswettwerb und Flächenfraß: 1a-Lagen und verkehrsgünstige Lagen würden gefördert, die Fläche verliere. „Die Mehrheit der Bevölkerung will kein 24-Stunden-Shopping zwischen Montag und Samstag. Wir erwarten daher, dass die bayerische Staatsregierung hier ihre bisher sehr konsequente Haltung beibehält.“ Sinnvoll sind maximal zwei kleine Änderungen: den Wegfall der Anlassbezogenheit für vier auf’s Jahr verteilte verkaufsoffene Sonntage sowie die Möglichkeit, an ein oder zwei Tagen im Jahr ein Nacht-Shopping bis 24 Uhr als besonderes Verkaufsereignis ohne viel Bürokratie durchführen zu können. „Märkte, Marktsonntage und Sonderverkaufstage tragen gerade in den kleineren und mittleren Städten im doppelstelligen Prozentbereich zum Jahresgewinn bei“, so Markus Droth abschließend. (Axel Heise)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.