Wirtschaft

Biogasanlagen müssen im Extremfall für 20.000 Euro nachgerüstet werden. (Foto: Wraneschitz)

10.12.2010

Ab 1. Januar gibt’s kein Geld mehr

Wer Biogas- oder Photovoltaikanlagen betreibt, muss diese für den Netzbetreiber fernsteuerbar machen

„Es gibt keine Vergütung mehr“: Ab 1. Januar 2011 erhalten Biogasanlagenbetreiber kein Geld mehr für Ökostrom aus Kraftwerken über 100 Kilowatt Leistung, falls diese nicht aus der Ferne durch den Netzbetreiber herabregelbar sind. Doch auch Solarstromerzeuger sollten sich nicht sicher fühlen. Noch vier Wochen – und noch immer sind viele alte Biogasanlagen über 100 kW nicht mit einer Fernsteuerung ausgerüstet. Andrea Horbelt vom Fachverband Biogas e. V. (FVB) aus Freising erklärt das so: „Jeder Netzbetreiber macht sein eigenes Ding“; die Vorgaben für die Nachrüstung kamen sehr spät. Kosten von im Extremfall bis zu 20 000 Euro nennt die Verbandssprecherin dafür.
Doch noch mehr kostet es Biostromeinspeiser, nicht nachzurüsten. Denn die örtlichen Netzbetreiber werden ab Neujahr strikt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vergüten, ist die Juristin Manuela Koch von der Leipziger Anwaltskanzlei Maslaton sicher: „Die bekommen das Geld sonst vom Übertragungsnetzbetreiber nicht wieder.“
In den zwei Jahren seit Inkrafttreten der letzten EEG-Novelle am 1.1.2009 geschah beiderseits recht wenig. Zwar hatte der FVB mehrfach seine Mitglieder in Rundschreiben auf die Pflicht hingewiesen, eine Fernsteuerung einzubauen (siehe EEG-Info).
Doch hierzulande gibt es Hunderte Netzbetreiber, von denen laut FVB-Präsident Josef Pellmeyer für das Signal zur Leistungsminderung „jeder für sein Netz eigene Regelungen macht“. Wobei die Anlagen-Produzenten eigentlich wissen sollten, wie es geht. Denn ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommene Biogas-Kraftwerke müssen diese Anlagensteuerung bereits aufweisen.
Für Robert Bugar, Geschäftsführer des Herstellers Agrikomp aus Merkendorf, ist nicht die Technik das Problem, sondern die Zeit. Denn „die Detailabstimmung ist fast überall erst vor wenigen Wochen über die Bühne gegangen“, sagt Bugar. Die durchschnittlichen Kosten für die Nachrüstung durch Agrikomp: „Etwa 2000 Euro plus ein Manntag.“ Im Bundesumweltministerium (BMU) spricht man von „einem mittleren dreistelligen Betrag.“
Wegen der Komplexität seien örtliche Elektrohandwerker oft überfordert, und eigenes Agrikomp-Personal müsse ran. „Das übersteigt, was leistbar ist. Gerade gegen Jahresende“, wo neue Anlagen ans Netz gehen sollen, wegen der sinkenden Einspeisevergütung nach dem Jahreswechsel.
Was für Biogas gilt, müsste laut EEG eigentlich auch für Photovoltaik-Betreiber (PVB) gelten: Ab 1. Januar 2011 ist bei allen Anlagen über 100 kW eine Eingriffsmöglichkeit für den Netzbetreiber vorzuhalten. Doch die EEG-Clearingstelle – sie moderiert die Unklarheiten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern – hat am 23. September 2010 bekanntgegeben: Derzeit „ist bei Fotovoltaikinstallationen jedes Modul eine „Anlage“ i.S.d. §6 Nr.1 EEG2009“. Und Modulleistungen sind bekanntlich maximal einige 100 Watt in der Spitze. Aber „Hinweise der Clearingstelle sind nicht rechtsverbindlich. Spätestens zur EEG-Novelle 2012 sollte man gerüstet sein“, empfiehlt Anwältin Manuela Koch. Damit rechnet auch ein BMU-Sprecher. Die Geräte dafür gibt es jedenfalls bereits.
Kochs Kollege Jochen Fischer von der Berliner Anwaltskanzlei GGSC weiß, was Clearingstellenpapiere vor Gericht wert sein können: Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat eine Anlagendefinition der Clearingstelle einfach weggewischt. „Der Sinn und Zweck des Gesetzes sollte im Vordergrund stehen. Auslegungen nach Wortlaut sind immer problematisch“, weshalb Fischer glaubt, die Ansicht der Clearingstelle „Modul = Anlage“ hätte kaum Chancen vor Gericht. „Denn dann würden ausgetauschte Module automatisch neue Anlagen nach § 19 sein“ – mit neuen, verminderten Vergütungssätzen.
Robert Bugar ärgert dagegen etwas ganz anderes: Biogasanlagen sollen in der künftigen regenerativen Energieversorgung eigentlich Stromspitzen ausgleichen. Doch dann müsste die Fernsteuerung durch die Netzbetreiber nicht nur die Leistung nach unten, sondern ebenso nach oben schrauben können, erklärt er. „Ein Denkfehler im aktuellen EEG“, sagt Bugar und ergänzt: „Wir haben nichts dagegen, Regelenergie zu sein. Wir könnten deren Kosten senken, nun steigen sie“, denn für heruntergeregelte Biogasanlagen muss der Netzbetreiber Ausgleich zahlen. (Heinz Wraneschitz)

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