Wirtschaft

Wer eine Wohnung sucht, muss keine Maklerprovision mehr zahlen. (Foto: dpa)

01.07.2015

Aufatmen bei der Wohnungssuche: Maklerprovision entfällt tatsächlich

Für Makler wird der Wind rauer

Ja, es gibt Versuche, das zum 1. Juni eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen zu umgehen. So zeigen manche Inserate "nur beispielhaft" Bilder und Daten der angebotenen Wohnung - wer mehr wissen möchte, muss zuerst ein Auftragsformular an den Makler schicken. Ein anderer verlangt bei Mietabschluss eine dubiose "Servicegebühr" in Höhe von zwei Monatsmieten, für die der Mieter Veranstaltungstipps und "Hilfe bei allen technischen Fragen" erhält. Die gute Nachricht ist jedoch: Diese Beispiele aus dem überhitzten Wohnungsmarkt in München sind offensichtlich Einzelfälle.
Die allermeisten Makler halten sich nach der Erfahrung des Deutschen Mieterbundes an die neue gesetzliche Regelung, wonach immer derjenige die Provision bezahlen muss, der einen Makler beauftragt - also im Gegensatz zur bisherigen Praxis in der Regel der Vermieter. Das sei auch nicht anders zu erwarten gewesen, betont Pressesprecher Ulrich Ropertz: "Es gibt keine wirtschaftlich vernünftige oder legale Möglichkeit, dies zu umgehen."   Schwarze Schafe gibt es immer

Einige Ausnahmen habe es zwar gegeben - beispielsweise erhoben Makler eine nicht näher begründete "Bearbeitungsgebühr" oder behaupteten, dass die neuen Regelungen für möblierte Wohnungen nicht gälten. Aber dies seien schwarze Schafe, die es auch vor dem Stichtag schon gegeben habe, erläutert Ropertz. Ein Makler, der so agiere, begebe sich jedoch auf dünnes Eis:"Zum einen riskiert er Geldbußen bis zu 25 000 Euro, zum anderen riskiert er, dass der Mieter nicht zahlt oder sein Geld zurückfordert - der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren. Das ist kein wirkliches Geschäftsmodell, da herumzutricksen."
Das sieht auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) so, in dem sich Makler, Verwalter und Immobilienberater zusammengeschlossen haben. "Wir sagen unseren Mitgliedern:Lasst die Finger davon", betontVerbandsjurist Christian Osthus. "Irgendwelche Schlupflöcher zu suchen ist Quatsch."
Fundierte Aussagen zu den Folgen des Bestellerprinzips auf die Branche lassen sich Osthus zufolge zum jetzigenZeitpunkt noch nicht treffen. Schließlich sind erst wenige Wochen vergangen, seitdem der Markt durchgemischt wurde. Vor der Einführung der Neuregelung hatten die Makler Zeter und Mordio geschrien, zwei Betroffene versuchten das Inkrafttreten gar mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern.   Abfuhr vom Bundesverfassungsgericht erhalten

Sie erhielten jedoch eine Abfuhr: Die beiden hätten nicht ausreichend dargelegt, dass sie oder der gesamte Berufsstand durch das Gesetz wirtschaftlich bedroht seien, hieß es in dem Ende Mai gefallenen Beschluss. Zumal die Gesetzesbegründung von Umsatzeinbußen für Wohnungsvermittler von insgesamt etwa 310 Millionen Euro ausgehe. Das bedeute für die etwa 37.900 professionellen Immobilienmakler in Deutschland einen durchschnittlichen Verlust in Höhe von jährlich etwa 8200 Euro. Bei im Schnitt 451.000 Euro Jahresumsatz pro Unternehmen sei von einer Existenzbedrohung des gesamten Berufsstandes nicht auszugehen, betonten die Richter.
IVD-Spezialist Osthus hingegen kontert, dass die auf Wohnungsvermietungen spezialisierten Makler durchaus schon jetzt teils hohe Einbußen hätten. Schließlich verschärft sich derzeit der Wettbewerb: Wo früher eine vom Mieter zu zahlende Provision von 2,38 Monatsmieten der Standard war, verhandeln die Vermieter nun durchaus über die Höhe der Courtage. "Jetzt wird geworben mit dem Preis", schildert Osthus. In Köln etwa pendelt sich der Satz für eine Vermittlung derzeit bei 1 bis 1,5 Monatsmieten ein.
Den Maklern droht weiteres Ungemach: "Die meisten werden es selbst probieren, ihre Wohnung an den Mann zu bringen", prognostiziert Alexander Wiech vom Eigentümerverein Haus&Grund. Beim Online-Portal Immmobilienscout 24 vermag man eine entsprechende Verschiebung von gewerblichen zu privaten Anbietern derzeit zwar noch nicht zu erkennen. Doch erwarten die Spezialisten ebenfalls, dass zumindest die großen Wohnungsunternehmen ihre Flächen künftig in Eigenregie vermieten werden - haben sie doch mit den Wohnungsverwaltungen meist ohnehin prädestinierte Partner an der Hand.
(Elke Richter, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.