Wirtschaft

Auch das Dachdeckerhandwerk fordert im Interesse seiner Auftraggeber eine schnelle Klärung der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen. (Foto: hf)

30.09.2016

„Das Problem ist, dass es kein Problem geben dürfte“

Entsorgung von Styropor sorgt für Ärger – Landesamt für Umwelt nimmt Bedenken

Verunsicherung und Verärgerung gibt es derzeit auf zahlreichen Baustellen der Dachdecker: Bei Dämmstoffen aus EPS und XPS, umgangssprachlich bekannt als Styropor und Styrodur, gibt es nämlich einen Entsorgungsstopp. Diese Dämmstoffe können das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, das ab dem 30. September 2016 als gefährlich eingestuft ist. Doch schon jetzt verweigern viele Müllverbrennungsanlagen die Annahme von styroporhaltigen Abfällen.

Dies kann für laufende und fest geplante Projekte vorerst den Baustopp bedeuten. „Als erstem und direktem Ansprechpartner des Bauherren entlädt sich daher augenblicklich der Zorn gegenüber dem Dachdeckerbetrieb, der dafür überhaupt nichts kann“, so der Landesinnungsverband des Bayerischen Dachdeckerhandwerks.

„Weder unseren Fachbetrieben noch deren Kunden kann da einfach der Schwarze Peter zugeschoben werden.“
Das Problematische ist offenbar, dass es anscheinend kein Problem geben dürfte. Heißt es doch in einer vom Umweltbundesamt erst im Juli herausgegebenen Informationsbroschüre: Dem „Zerstörungsgebot wird bei Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle mittels thermischer Behandlung genüge getan“.

Bisher in Müllverbrennungen begehrt


Bisher waren solche Dämmstoffreste in der Müllverbrennung durchaus begehrt, da sie als Erdölprodukt über einen hohen Heizwert verfügen. Umso weniger Verständnis hat der Landesinnungsverband daher für die ablehnende Haltung vieler Betreiber von Müllverbrennungsanlagen. Tatsächlich ist die Frage der Entsorgung auch für die Zeit nach dem 30. September noch ungeklärt.

Dämmstoffe aus Polystyrol, die mit dem Flammschutzmittel HBCD hergestellt wurden, werden gemäß einer EU-Verordnung als gesundheits- und umweltschädlich eingestuft. Die EU ist damit einem Beschluss der Vereinten Nationen gefolgt. Die deutsche Regierung hat jedoch eine Ausnahmegenehmigung beansprucht, der zufolge HBCD noch bis 2017 verwendet werden darf. Technisch werden diese Dämmstoffe mutmaßlich auch künftig verbrannt. Doch werden die Preise hierfür erheblich steigen. Dieser Mehraufwand ist in den meisten Fällen vom Auftraggeber nicht in die Sanierungskosten einkalkuliert worden. Ob eine Zwischenlagerung von Dämmstoffen bis zur Klärung des Entsorgungswegs gestoppte Bauvorhaben wieder in Gang bringen kann, ist ebenso fraglich: Denn diese Dämmstoffreste sind volumenintensiv und es fehlt schlichtweg an Lagerkapazitäten für die Deponierung – bei den Bauherren ebenso wie bei den Dachdeckerbetrieben oder den Entsorgern.

LfU hat keine Einwände


Aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) bestehen keine Einwände gegen die Entsorgung HBCDD-haltiger Dämmmaterialien in bayerischen Müllverbrennungsanlagen (MVA). „In Bayern gibt es derzeit 14 MVAs, die technisch in der Lage sind, HBCDD-haltige Abfälle sicher zu entsorgen“, so ein Sprecher des LfU. Die Namen und Standorte sowie weitere Angaben zu den Betreibern sind unter www.lfu.bayern.de/abfall/ueberwachung_aba/siedl_klaer/index.htm verfügbar.

Eine bereits 2013 durchgeführte Studie an der MVA Würzburg ergab laut LfU, dass die in den Dämmmaterialien enthalten HBCDD bei der thermischen Behandlung in MVA vollständig zerstört werden. Das LfU verweist auch darauf, dass Bezirksregierungen im Freistaat bereits am 20. Juli 2016 vom bayerischen Umweltministerium schriftlich gebeten wurden, „einen einheitlichen und rechtssicheren Vollzug bei der Entsorgung von HBCDD-haltigen Abfällen in bayerischen MVAs sicherzustellen und auch nach dem 30. September 2016 eine genehmigungskonforme Entsorgung dieser Abfällen zu gewährleisten“.

Dabei waren auch etwaige erforderliche Änderungen der Genehmigungen zu prüfen. „Wir gehen daher davon aus, dass die genehmigungsrechtlichen Grundlagen für die Entsorgung dieser Abfälle vorliegen beziehungsweise gegebenenfalls in Kürze geschaffen sind“, erläutert der LfU-Sprecher.
(BSZ/rs)

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