Wirtschaft

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Landesbank (BayernLB): Werner Schmidt kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. (Foto: dpa)

27.10.2014

Deal im BayernLB-Prozess

Bewährungsstrafe gegen ein Geständnis: Der frühere BayernLB-Chef Schmidt muss nicht ins Gefängnis

Der Prozess um den Milliarden-Fehlkauf der Hypo Group Alpe Adria ist für den früheren BayernLB-Chef Werner Schmidt mit einer Bewährungsstrafe zu Ende gegangen. Nach einem Deal zwischen den Prozessbeteiligten verurteilte das Landgericht München Schmidt am Montag wegen Bestechung eines europäischen Amtsträgers zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem soll er 100 000 Euro Geldauflage zahlen. Dagegen ist der Untreue-Vorwurf gegen Schmidt im Zusammenhang mit dem HGAA-Erwerb im Jahr 2007 vom Tisch.
Schmidt hatte die Bestechung des früheren Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider eingeräumt. Dieser soll 2,5 Millionen Euro für das Klagenfurter Fußballstadion gefordert haben, damit er dem Verkauf der HGAA zustimmt. 2008 starb Haider. Schmidts Geständnis hatte die Staatsanwaltschaft zur Bedingung dafür gemacht, dass sie einer Teileinstellung des Verfahrens zustimmt.

Ziel: Schnelles Ende des Prozesses

Mit der Vereinbarung wollte das Gericht ein schnelles Ende des Prozesses mit über 50 Verhandlungstagen erreichen. Für den Untreuevorwurf sei kein Tatnachweis zu erbringen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Eckert. Es sei damals im Interesse des Freistaates gewesen, die HGAA zu kaufen. "Im Nachhinein sind alle schlauer", sagte Eckert.Auch die Finanzkrise sei zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erkennbar gewesen. Von Haider habe sich Schmidt "über den Tisch ziehen lassen". Dabei sei es ihm aber nicht um persönlichen Eigennutz gegangen.
Das Verfahren gegen einen früheren Vorstandskollegen Schmidts wurde abgetrennt. In seinem Fall wollte die Kammer noch am Nachmittag über eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage verhandeln.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Managern vorgeworfen, die HGAA im Jahr 2007 trotz offenkundiger Risiken gekauft und damit hohen Schaden angerichtet zu haben. Außerdem mussten sie sich in dem Mammutprozess wegen des Vorwurfs der Bestechung Haiders verantworten.

Im August wurde das Verfahren gegen vier weitere Ex-Vostände gegen Geldauflagen eingestellt

Mit dem Urteil blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ausgesprochen hatte. Bereits im August war der Prozess gegen vier weitere Ex-Vorstände der Landesbank gegen Geldauflagen eingestellt worden, darunter auch der amtierende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken, Michael Kemmer.
Der Milliarden-Fehlkauf der HGAA im Jahr 2007 wurde zum Desaster für die Landesbank und die Steuerzahler. Der Fall beschäftigt die Gerichte weiter. Erst kürzlich reichte die BayernLB eine Verfassungsklage in Wien gegen das geplante österreichische Sondergesetz für die Abwicklung der HGAA ein, das Bayern massiv belasten würde. (dpa)

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