Wirtschaft

Gegen das 10H-Gesetz wird jetzt geklagt. (Foto: Wraneschitz)

06.02.2015

Der Totengräber der Windenergie

Klagen gegen Windkraft-Gesetz

Das so genannte „10H-Gesetz“. Im „Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19/2014“ ab Seite 478 ist zu lesen, was die CSU-Regierungsfraktion im Landtag am 17. November 2014 beschlossen hat. Aber was Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) durchgesetzt hat, um die Windkraftgegner im Freistaat zu beruhigen, ist das Papier nicht wert, auf das es gedruckt wurde (Staatszeitung berichtete).
Denn ausgerechnet das Bayeri-sche Innenministerium straft den „Horst“, wie er gerne genannt werden will, Lügen: Die Nachbargemeinden zu fragen, ist Pflicht, deren Zustimmung zu Windplänen, die dem Immissionsrecht genügen, dagegen nicht. Künftig kann also eine Stadt Windräder viel näher als zwei Kilometer von den Häusern der Nachbarn planen, wenn Lärm und Schattenwurf O.K. sind.
Seehofers Versprechen lautete dagegen: Jedes neue Windkraft-werk müsse mindestens zehn Mal so weit vom nächsten Wohnhaus wegstehen, wie es hoch ist. Außer, die betroffenen Kommunen einigen sich einvernehmlich.
Versprochen – gebrochen: Das können Windkraftgegner dem „Horst“ nun vorwerfen. Denn so ist der Verspargelung der bayerischen Landschaft wieder Tür und Tor geöffnet, die regelnden Regionalpläne wirken nicht mehr. Stattdessen können Gemeinden nun wieder Windflächen hinsetzen, fast wo sie wollen. Seehofers 10H-Gesetz mit einem Pflicht-Abstand von 2000 Metern ist also eh schon fast ein Plazebo. Doch damit wollen sich Bayerns Windkraftbefürworter nicht begnügen.
Schon im November 2014 hatte die Klagegemeinschaft Pro Windkraft des Fördervereins „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ e. V. um den Hammelburger Grünen Hans-Josef Fell gegen das 10H-Gesetz geklagt: Pro Windkraft stellt in einer Popularklage die Verfassungsmäßigkeit der Abstandsregelung in Frage. Am gestrigen Donnerstag beschloss der Verfassungsausschuss im Landtag mit CSU-Mehrheit, bei der 10H-Regelung zu bleiben und das auch vor Bayerns Verfassungsgerichtshof (VGH) so zu vertreten.
Aber nun klagen auch noch die drei Oppositionsparteien gemeinsam gegen das „10H-Gesetz. Es ist Teil eines energiepolitischen Amoklaufs der Staatsregierung“, wie es Natascha Kohnen drastisch formuliert, die energiepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Dieses Gesetz ist der Totengräber der Windenergie in Bayern und grob fahrlässig für die Energiewende. Die CSU verstößt damit gegen geltendes Recht“, meint Martin Stümpfig, Sprecher der Landtags-Grünen für Energie und Klima.
Der energiepolitische Fraktionssprecher der Freien Wähler Thorsten Glauber sieht „mit 10H die Planungshoheit der Kommunen angegriffen – ein hohes Gut, das wir nicht zur Disposition stellen möchten“. Doch laut Jürgen W. Heike (CSU), Berichterstatter des Landtags vor dem VGH, stärke das 10H-Gesetz sogar die kommunale Selbstverwaltung. Bayerns oberstes Gericht muss also zwischen zwei total gegensätzlichen Meinungen abwägen.
(Heinz Wraneschitz)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.