Wirtschaft

14.12.2012

Drei Untersuchungshäftlinge frei

GFE-Prozess: Haftbefehle aufgehoben

Da waren’s nur noch fünf Angeklagte in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte im Mammut-Betrugsprozess um nicht gelieferte Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke (BKHW) der Gesellschaft für Erneuerbare Energien (GFE). Die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hob diese Woche die Haftbefehle gegen zwei Ex-Geschäftsführer und die Ehefrau des Hauptbeschuldigten auf.
Im Verfahren geht es um etwa 1500 bestellte BHKW mit tech-nisch nicht erklärbar hohen Wirkungsgraden im Verkaufswert von 62 Millionen Euro. Der Prozess leidet aktuell an offensichtlichen Ermittlungspannen und unkritischen Gutachtern (siehe Kommentar auf www.bsz.de/wirtschaft vom 30. November 2012).
Diese Woche hob nun die Kammer die Haftbefehle gegen René T. und Hubert K., die Ex-Geschäftsführer der zentralen GFE GmbH und der GFE Production GmbH auf. Dabei war René T. zu Prozessbeginn sogar mit Fußfesseln in den Saal geführt worden. Ihm wie auch seinem Geschäftsführerkollegen Hubert K. haben laut Gericht ihre „umfangreich abgelegten Teilgeständnisse“ geholfen. Für sie dürfte sich damit „die zu erwartende Strafe ganz erheblich reduzieren“. Anscheinend auf um die zwei Jahre.
Ebenfalls nach über zwei Jahren U-Haft kam Silvia K. frei, die Ehefrau des GFE-Gründers Horst K. Überraschend. Denn vorgeführte, überwachte Telefonate schienen Silvia K´s großen Einfluss auf die Firmenpolitik deutlich zu belegen. Bandenmäßiger Betrug
Die Staatsanwaltschaft hatte im April 2012 14 von insgesamt 52 Beschuldigten der GFE-Group „bandenmäßigen Betrug“ in bis zu 1547 „tateinheitlichen Fällen“ zur Last gelegt. Sieben der 14 Angeklagten verbrachten die Zeit nach der Razzia bei GFE am 30. November 2012 in U-Haft. Neben Hubert K. und René T. waren dies die GFE-Gründer Karlheinz Z. und Horst K. sowie dessen Frau Silvia. Z. ist seit Prozessbeginn auf freiem Fuß: Aus gesundheitlichen Gründen kann nicht gegen ihn verhandelt werden. Im Sommer 2012 wurden zwei neue Haftbefehle gegen Chefentwickler Karl M. und Vertriebsleiter Horst K. vollstreckt. Die Vertriebler Peter S. und Frank W. verbüßen zurzeit mehrjährige Haftstrafen wegen betrügerischem Verkauf von Wasserbehandlungsanlagen.
Vom Vorwurf einer 14- bis 52-köpfigen Betrügerbande ist in den letzten Verhandlungstagen im historischen Kriegsverbrechersaal 600 nicht mehr die Rede: Selbst bei den Staatsanwälten war zuletzt von „Gruppe“ die Rede. Möglicherweise auch, weil Gutachter dreier großer Prüfkonzerne offenbar willfährige Berichte im Sinne ihrer jeweiligen Auftraggeber GFE und Staatsanwaltschaft erstellt hatten.
Wie der angeklagte Massenbe-trug zustande kam, sollten jüngst zahlreich vorgeführte Telefonüberwachungsprotokolle an den Tag bringen. Doch es werden auch noch viele Zeugen zu Wort kommen. (Heinz Wraneschitz)

Kommentare (1)

  1. Phönix am 17.12.2012
    Ja, ja, so langsam fallen die Anklagevorwürfe in sich zusammen.
    So stellt sich mittlerweilen die Frage, wie rechtmäßig war das Ermittlungsverfahren eigentlich?
    Bei allen 52 Beschuldigten wurde in das Heiligste, die private Wohnung und Privatsphäre in brutaler Weise in Form von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen, eingegriffen.
    Das Grundgesetz legt hohe Maßstäbe und Hürden für einen derartigen Eingriff.
    Da bin ich mal gespannt, ob hier in jedem Einzelfall die Rechtsgrundlage gestanden hat.
    Es wird interessant!
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