Wirtschaft

Lastwagenfahrer brauchen immer einen klaren Kopf. (Foto: dpa)

20.10.2016

Drogenkonsum kann bei Lastwagenfahrern zu fristloser Kündigung führen

Am Wochenende Crystal Meth konsumiert und zwei Tage später wieder am Steuer

Fährt ein Lastwagenfahrer unter Einfluss von Drogen, kann das laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Grund für eine fristlose Kündigung sein. Ob seine Fahruntüchtigkeit konkret beeinträchtigt ist und deshalb eine erhöhte Gefahr im Straßenverkehr besteht, sei dabei unerheblich, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Donnerstag.

Im konkreten Fall hatte der Beschäftigte einer oberpfälzischen Firma aus der Region Weiden am Wochenende Crystal Meth konsumiert und sich dann zwei Tage später wieder ans Steuer eines Lastwagens gesetzt. Am Tag darauf war er mit seinem Privatauto in eine Polizeikontrolle geraten - der Drogentest fiel positiv aus. Daraufhin hatte ihm sein Arbeitgeber fristlos gekündigt. Der Betroffene zog dagegen vor Gericht.

In den ersten beiden Instanzen hatte seine Klage Erfolg. So erkannte das Landesarbeitsgericht Nürnberg zwar, dass der Mann durch die Fahrten unter Drogen gegen seine Pflichten als Arbeitnehmer verstoßen habe. Dass ihm deswegen fristlos gekündigt wurde, sahen die Richter aber als unverhältnismäßig an. "Es liegen keine Umstände vor, die den Schluss zulassen, der Kläger sei an den genannten Tagen gefahren, obwohl er fahruntüchtig gewesen sei", hieß es in dem Urteil.

Das sahen die Erfurter Richter nun anders. Das Gericht habe bei der Interessenabwägung die Gefahren, die sich aus der Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin typischerweise für einen Berufskraftfahrer ergeben, nicht hinreichend gewürdigt, erklärte der 6. Senat in einer Mitteilung.
(Andreas Hummel, dpa)

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