Wirtschaft

Der Ausbau von Stromnetzen und -speichern kommt laut 2. Energiewende-Monitoring der vbw nicht voran. (Foto: Bilderbox)

05.12.2013

Energiewende: Es geht zu wenig voran

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft stellt 2. Energiewende-Monitoring vor

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hat ihr zweites Energiewende-Monitoring vorgelegt. Die wissenschaftliche Untersuchung, die die Prognos AG im Auftrag der vbw durchgeführt hat, kommt zu dem Schluss: Die Situation hat sich im Vergleich zu 2012 weiter verschärft. „Das vbw-Monitoring zeigt, dass die Lage vor allem in Hinblick auf die Versorgungssicherheit und die Strompreisentwicklung für den Freistaat kritischer geworden ist“, erklärte vbw-Präsident Alfred Gaffal. Ferner komme der Ausbau von Stromnetzen und -speichern nicht voran und die energetische Gebäudesanierung gehe zurück.
Nach der Stilllegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld Ende 2015 habe Bayern aber in zwei Jahren ein Problem. Zu diesem Zeitpunkt könne der Freistaat, so der vbw-Präsident, im nötigen Umfang weder aus anderen Regionen Deutschlands noch aus dem Ausland Strom beziehen, weil bis dahin weder ausreichend Reservekraftwerke noch Leitungen gebaut sein werden. Es ist insbesondere nicht davon auszugehen, dass die Thüringer Strombrücke bis Ende 2015 steht. Mit der Fertigstellung der Strombrücke sei erst 2017 zu rechnen. Für die Versorgungssicherheit bis zur Inbetriebnahme brauche die bayerische Wirtschaft aber dringend einen „Plan B“, betonte Gaffal. Auf die Frage, wie er sich diesen vorstelle, antwortete er, dass Ersatzkraftwerke so schnell wie möglich in Betrieb gebracht werden müssen, denn eine Versorgungssicherheit sei nur mit diesen zu bewerkstelligen. In letzter Konsequenz dürfe auch eine begrenzte Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld kein Tabuthema sein, bis eben die Thüringer Strombrücke fertiggestellt ist ... (Friedrich H. Hettler) (vbw-Präsident Alfred Gaffal - Foto: vbw) (Den kompletten Text lesen Sie in der gedruckten Ausgabe der Bayerischen Staatszeitung vom 6. Dezember 2013)

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