Wirtschaft

Weil sie keinen Mitgliedsausweis der IG Metall hat, hat die Klägerin 10 000 Euro weniger als Abfindung erhalten als ihre Kollegen. (Foto: dpa)

15.04.2015

Extras nur für Gewerkschafter rechtens?

Die BSZ erklärt: Dürfen Gewerkschaften ihre treuen Mitglieder bevorzugen? Bei einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch verhandelt, geht es um viel Geld für Arbeitnehmer und eine umstrittene Stichtagsregelung

Sie hat 10 000 Euro weniger als Abfindung erhalten als ihre Kollegen mit Mitgliedsausweis der IG Metall: Eine frühere Angestellte der deutschen Servicegesellschaft des ehemaligen Netzwerksausrüsters Nokia Siemens Networks in München will das nicht akzeptieren. Sie zog vor das höchste deutsche Arbeitsgericht und pocht auf Gleichbehandlung. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Kommt es häufig vor, dass Gewerkschaften Extras nur für ihre Mitglieder aushandeln?
Es liege in der Natur der Sache, dass Gewerkschaften versuchten, für ihre Mitglieder Vorteile zu erkämpfen, sagt der Göttinger Arbeitsrechtler Olaf Deinert. "Das machen andere Organisationen oder Vereine wie der ADAC ja auch." Das sei ein probates Mittel, um die eigenen Attraktivität zu steigen. Tarifliche Regelungen, die sie nur für ihre Mitglieder träfen, seien grundsätzlich zulässig.

Was sagen IG Metall und Arbeitgeber?
Sonderregelungen seien immer wieder ein Thema, das kontrovers diskutiert werde, heißt es bei der IG Metall. "Aber es sind eher Einzelfälle." Bei Nokia Siemens Networks hat die IG Metall nach Angaben des Arbeitgebers für ihre Mitglieder eine zusätzliche Leistung als Ausgleich dafür verlangt, dass der Sonderkündigungsschutz aufgehoben wurde.

Worum geht es im konkreten Fall?
Im Zuge von massivem Stellenabbau bei der deutschen Servicegesellschaft des ehemaligen Netzwerksausrüsters Nokia Siemens Networks in München und der Gründung einer Auffanggesellschaft hat die IG Metall im April 2012 einen Ergänzungstarifvertrag ausgehandelt. Er gilt nur für die Arbeitnehmer, die bis 23. März 2012, 12.00 Uhr, Gewerkschaftsmitglieder waren. Nur sie erhielten eine zusätzliche Abfindung von 10 000 Euro und ein höheres Monatsgehalt - statt 70 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens waren es 80 Prozent.

Was will die Klägerin?
Sie sieht die Gewerkschaftsmitglieder ohne rechtlichen Grund bevorzugt und verlangt Gleichbehandlung - und damit deutlich mehr Geld. Sie war von Juli 2012 bis Januar 2013 Mitglied der IG Metall -und damit erst nach dem Stichtag, den die Gewerkschaft für die stattlichen Extras gesetzt hat. Mit ihr zogen viele andere ehemalige Beschäftigte von Nokia Siemens Networks vor die Gerichte. Rund 100 Fälle liegen noch dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt vor.

Wie ist die bisherige Rechtsprechung zu Sonderzahlungen nur für Gewerkschaftsmitglieder?
Im vergangenen Jahr entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Gewerkschaften bei Sanierungsverhandlungen wie bei Opel Sonderzahlungen allein für ihre Mitglieder vereinbaren dürfen. Sie verstießen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Anwälte der Opel-Beschäftigten, die nicht in den Genuss einer Erholungsbeihilfe von 200 Euro kamen, sprachen von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Unternehmen. Auch die ehemalige Beschäftigte von Nokia Siemens Networks war mit ihrer Forderung nach Gleichbehandlung in den Vorinstanzen nicht erfolgreich.

Worin liegt das Besondere des Falls?
Die Krux bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnte die Stichtagsregelung sein, sagen Arbeitsrechtler. Offenbar sollte damit ein Mitnahmeeffekt vermieden werden, heißt es. Aber auch die Höhe der Sonderleistungen könnte ein Thema sein.

Für wen hat das Urteil eine Bedeutung?

Theoretisch für Hunderttausende Arbeitnehmer und die Gewerkschaften in Deutschland. Allein die DGB-Gewerkschaften haben nach eigenen Angaben etwa 6,1 Millionen Mitglieder, darunter 2,3 Millionen die IG Metall. (Simone Rothe, dpa)

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