Wirtschaft

Auf die Betreiber von Ökostrom-Erzeugungsanlagen kommen womöglich schwere Zeiten zu. (Foto: Wraneschitz)

02.12.2016

Förderdschungel soll durchschaubarer werden

EU-Kommission präsentiert 1000 Seiten starkes „EU-Energie-Union“-Legislativpaket, das vor allem den Ökostrombereich regelt

Bayern ist Primus in Deutschland bei erneuerbaren Energien, aber auch im Energieverbrauch. 2020 kommen große Änderungen auf Energieverbraucher und Energieproduzenten zu, sollte das am 30. November von der EU-Kommission vorgestellte 1000 Seiten schwere „EU-Energie-Union“-Legislativpaket von EU-Parlament und den EU-Regierungen angenommen werden. Es umfasst vier Richtlinien und vier Verordnungen. Verstehen tun es eigentlich nur Experten. Mit dem Paket sollen die Beschlüsse des Europäischen Rates vom Oktober 2014 zu den europäischen Klima- und Energiezielen für 2030 umgesetzt werden.
Kostenvorteile heben
„Energie ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Bayern“, sagte Barbara Schretter, Leiterin des Brüsseler Bayern-Büros, am Vorabend einleitend auf einer Konferenz dazu im Gebäude der bayerischen Vertretung in Brüssel. Bayern habe die meisten energieintensiven Betriebe in Deutschland. Sie erhoffe sich für Bayern durch die Harmonisierung der EU-Energiepolitiken, Kostenvorteile heben zu können. Auf der Konferenz kamen Wirtschaftsvertreter aus Bayern (IHK für München und Oberbayern) und aus Österreich, Tschechien, Schweden und Flandern (Belgien) zu Wort.
„Wir (die Wirtschaftsverbände aus diesen Ländern) haben viele gemeinsame Standpunkte dazu“, sagte Florian Bieberbach, Vizepräsident der IHK für München und Oberbayern und gleichzeitig Chef der Stadtwerke München (SWM). Bieberach kennt also beide Seiten: die energieverbrauchende Wirtschaft und die energieproduzierende.
Bieberach begrüßte das Legislativ-Paket der EU-Kommission im Großen und Ganzen. „Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung.“ Gut sei das Vorhaben der EU-Kommission, ab 2020 das Einspeise-Privileg für Betreiber von Ökostrom- und Kraftwerks-Kopplungsanlagen (priority dispatch) auf Kleinbetreiber zu beschränken. Die Ökostrom-Betreiber finden das keine gute Idee. „Ich kann das Gejammer darüber nicht nachvollziehen“, sagte der Chef des nach eigenen Angaben größten europäischen Stadtwerks. Das größte Risiko für Ökostrom sei es, zu teuer zu werden. Deshalb müsse der Kostendruck möglichst hoch sein. „Wir (die SWM) sind Exoten.“ Das Stadtwerk will 2025 nur noch Ökostrom anbieten und 2040 nur noch erneuerbare Fernwärme. Die neue Vorschrift, einen europäischen Stadtwerkeverband für Strom zu gründen, ist kein Problem für die SWM. Sie kann in dem Verband Mitglied werden, weil ihre Aktivitäten rechtlich entflochten sind, was dafür Bedingung ist. Laut Angaben der EU-Kommission kämen von den 2600 Strom-Verteilern in der EU nur 300 dafür infrage. Nationale Verbände wie der VKU dürfen keine Mitglieder werden. Eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Stadtwerke hat die EU-Kommission in ihrem Gesetzespaket nicht vorgeschlagen. Das hatten die Stadtwerke immer befürchtet. Einen Punkt in dem Paket fand Bieberbach jedoch nicht gut: „Ich verstehe das Verbot für uns (Stadtwerke) nicht, Stromspeicher zu besitzen und zu betreiben“, antwortete er auf Anfrage der Staatszeitung. Darin sehen die kommunalen Stadtwerke ein neues Geschäftsmodell (Staatszeitung berichtete).
Die Europaabgeordnete Angelika Niebler (CSU), Mitglied im Energieausschuss des EU-Parlaments, hielt auch eine Harmonisierung der staatlichen Ökostromförderung für sinnvoll. Strom ist wegen der EEG-Umlage in Deutschland besonders teuer und Bayern brauche, da 2022 das letzte AKW in Bayern vom Netz gehe, immer mehr davon.
Die Harmonisierung der Ökostromförderung soll nach den Vorstellungen der EU-Kommission aber nicht abrupt kommen. Als erster Schritt soll die Förderung in einem Tender-Verfahren ausgeschrieben werden, zunächst für Strom und Solarenergie getrennt, dann technologieneutral und grenzüberschreitend. Das Tender-Verfahren läuft so: Eine bestimmte Ökostrom-Menge wird zum Kauf geboten, wer am billigsten ist, bekommt den Zuschlag. Also keine festen, für 20 Jahre garantierten Einspeisepreise mehr. Das ist aber schon im neuen deutschen Strommarkt-Design, EEG 2017, das die EU-Wettbewerbsbehörde vor Kurzem gebilligt hat, vorgesehen. Ab dem Jahr 2018 wird in Deutschland eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. Ein erstes grenzüberschreitendes Pilotausschreiben mit Dänemark für Photovoltaik wurde vor Kurzem versucht. Dabei bekamen aber nur dänische Anbieter den Zuschlag.
Sinnvolle Trennung
Bieberach von der IHK München und Oberbayern, die Europaabgeordnete Niebler und René Stadler vom internationalen Papier- und Verpackungsmittelhersteller Mondi, der viele Standorte in Deutschland, Österreich und Tschechien besitzt, forderten die Beibehaltung des gemeinsamen deutsch-österreichischen Strom-Großhandelsmarktes. Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden – besser bekannt unter ACER – will ihn aber 2018 wegen physischer Netzengpässe an der Grenze trennen. Mit anderen Worten: Noch können Großhändler von Flensburg bis Graz an den gleichen Strombörsen zu gleichen Preisen Strom kaufen. Die gemeinsame Gebotszone Deutschland-Österreich gibt es, weil aus historischen Gründen die grenzüberschreitenden Leitungskapazitäten immer ausreichten. Eines Staatsvertrages oder ähnlichem bedurfte es nicht. Die Bundesnetzagentur hält eine Trennung für sinnvoll, das österreichische Pendant E-Control nicht. Eine Trennung würde für österreichische Stromabnehmer höhere Strompreise bedeuten.
2017 werden sich EU-Parlament und die EU-Regierung mit dem Legislativpaket auseinandersetzen. Viele Interessengruppen werden versuchen, Einfluss zu nehmen. > rainer Lütkehus

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.