Wirtschaft

In Deutschlands Heizungskellern schlummern riesige Effizienzpotenziale. (Foto: Vaillant)

13.07.2012

Förderung fürs Kraftwerk im Keller

Die Potenziale für die Mini-Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind riesig

Um die schwankende Wind- und Sonnenstromerzeugung auszugleichen, werden viele dezentrale Blockheizkraftwerke gebraucht – auch in Wohnhäusern. Deshalb sind jetzt neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden. Brechen für die Stromerzeugung im Heizungskeller schon bald goldene Zeiten an? Die Potenziale für die Mini-Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind riesig: Deutschlandweit werden 26 Millionen Wohnungen mit rund 17 Millionen Zentralheizungen versorgt. Nur ein Zehntel dieser Heizkessel entspricht dem Stand der Technik. 20 Prozent sind älter als 24 Jahre mit schlechten Wirkungsgraden unter 65 Prozent. „Veraltete Heizungsanlagen durch ein hoch energieeffizientes Mini-Blockheizkraftwerk zu ersetzen, schont das Klima und den Geldbeutel“, empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU).
Um die Kleinstkraftwerke im Heizungskeller voranzubringen, legt das Ministerium das Mini-KWK-Impulsprogramm neu auf. Das Programm mit Zuschüssen für BHKW bis 50 kWel ist bereits im September 2008 eingeführt und Ende 2009 flugs wieder eingestellt worden, nachdem das vorgesehene Finanzbudget erschöpft war. Seit 1. April 2012 können nun wieder Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Förderung für Anlagen in Neubauten entfällt
Die gravierendsten Änderungen sind, dass die einmaligen Investitionszuschüsse nur noch für BHKW bis 20 kWel gewährt werden: Für ein Mikro-BHKW mit 1 kWel, wie es in einem Einfamilienhaus eingesetzt werden kann, beträgt die Förderung 1500 Euro. Eine 20-kW-Anlage erhält 3500 Euro. Außerdem entfällt die Förderung für Anlagen in Neubauten sowie in Gebieten, in denen es ein Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme gibt. Für neue Bauvorhaben greift das EE-Wärmegesetz, das ja ebenfalls die Kraft-Wärme-Kopplung berücksichtigt.
Dezentralen BHKW verschiedener Art soll in der künftigen Energieversorgung eine besonders wichtige Rolle zukommen: Sie lassen sich zu einem „virtuellen Kraftwerk“ zusammenschalten, das disponible Kraftwerksleistung aus einem Großkraftwerk ersetzt. Voraussetzungen für ein funktionierendes virtuelles Kraftwerk sind eine intelligente Steuerung und Kommunikation zwischen den Stromeinspeisern und der Leitstelle. Damit wird es möglich, durch koordiniertes Einspeiseverhalten zusätzliche wirtschaftliche Vorteile zu erzielen: Ein BHKW kann zum Beispiel den Strom vorwiegend zur Netzlastspitze produzieren und die zeitweilig überschüssige Wärme in einem Wärmespeicher puffern.
„Die Mikro-KWK-Anlagen müssen technische Bedingungen erfüllen, die im Rahmen der Umsetzung des KWK-Gesetzes als zu bürokratisch eingestuft wurden und auf deren Einhaltung daher verzichtet worden ist“, kritisiert jedoch Markus Gailfuß. Der Geschäftsführer des BHKW-Infozentrums Rastatt wertet das neue Impulsprogramm als unbefriedigend – auch weil die Fördersumme in Bezug auf die zu tätigenden Investitionen in den meisten Fällen unter 10 Prozent betrage. Bei allen BHKW größer als 1 kWel lägen die Fördersätze deutlich unter denen des Programmes 2008/09. „So wird keine signifikante Absatz steigernde Wirkung erzielbar sein“, meint der KWK-Experte. Wie das BMU unterstreicht auch er die Bedeutung der Wohngebäude: Neben tausenden größerer Objekte wie Krankenhäusern und Hotels seien in Deutschland 15 Mio. Ein- und Zweifamilienhäuser und 2,5 Millonen Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten für die KWK geeignet. Die Erschließung dieses Potenzials gehe nur mühsam voran, da der erzeugte KWK-Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden muss und hierfür nur eine geringe Vergütung von 5-6 Cent/kWh plus 5,41 Cent KWK-Zuschlag erlöst werden kann.
KWK in der Wohnungswirtschaft wird interessanter, wenn der erzeugte Strom direkt verkauft werden kann. „Der Direktverkauf an Mieter in einem Mehrfamilienhaus bringt höhere Erlöse, aber auch einen immens hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand mit sich“, gibt Gailfuß zu bedenken. Er hat errechnet, dass bei der Versorgung eines Zwei-Personen-Haushaltes mit einem BHKW mit Direktverkauf maximal 150 Euro im Jahr mehr zu erlösen sind, als mit Netzeinspeisung des Stromes. Aus dem Mehrertrag müssten aber die gesamten Verwaltungs-, Abrechnungs- und eventuelle Inkassokosten getragen werden. Viele Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften scheuten sich vor dem großen Aufwand, den eine BHKW-Eigenversorgung mit sich bringt.
Gailfuß hätte sich daher bürokratische Erleichterungen im Rahmen der Neufassung des KWK-Gesetzes erhofft, die jetzt auch im Bundesrat verabschiedet worden ist. Zwar haben sich Gailfuß’ Hoffnungen in punkto Bürokratie nicht ganz erfüllt, dennoch enthält die Novelle eine signifikante Verbesserung für KWK-Anlagen bis zu 2 kW: Sie können vorab eine pauschalierte Zahlung der KWK-Zuschläge von 5,41 Cent/kWh bis zu 30 000 Betriebsstunden erhalten. Ein Mikro-BHKW mit 1 kWel bekommt somit zum Zeitpunkt des Kaufs weitere 1500 Euro sozusagen als vom Netzbetreiber ausgezahlte „Soforthilfe“. Spätestens 15 Jahre nach Aufnahme des Dauerbetriebs müssen die 30 000 Betriebsstunden nachgewiesen werden. Ansonsten drohen Rückzahlungen.
Unter der Bezeichnung „Strom erzeugende Heizungen“ hat sich mittlerweile ein neues KWK-Segment herausgebildet: Dieses liegt leistungsmäßig noch unterhalb des bisher oft verwendeten Terminus „Mikro-KWK“. Letzterer wird allerdings verschiedentlich interpretiert: unterhalb 2 kW oder bis zu 15 kW elektrischer Leistung. Strom erzeugende Heizungen stellen dagegen eindeutig den kleinsten Leistungsbereich bis zu 2 kWel dar. Einige Neuentwicklungen – zum Teil mit Stirlingmotoren, zum Teil auch schon mit Brennstoffzelle als Stromgenerator – lassen den Durchbruch der Kraft-Wärme-Kopplung in Ein- und Zweifamilienhäusern erhoffen. Vor einer Euphorie, die sich angesichts neuer Technologien, flankierender Zuschüsse und neuen Gesetzesrahmens ausbreiten könnte, warnt Gailfuß jedoch eindringlich: „Das Mini-KWK-Impulsprogramm taugt bestenfalls, um bereits bestehenden Vorhaben eine Entscheidungshilfe zu geben. Für eine Breitenwirkung ist es zu schwach ausgestattet“. (Christian Dany)

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