Wirtschaft

03.02.2015

Geschäfte mit "Diskriminierung"

Brüder sollen Firmen geprellt haben

Alter, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht? Bei der Auswahl von Bewerbern dürfen diese Fragen keine Rolle spielen - sonst droht Firmen der Vorwurf der Diskriminierung. Zwei Brüder sollen aus dieser Angst der Personalabteilungen ein gutes Geschäft gemacht haben: Quer durch Deutschland haben sie nach Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft Scheinbewerbungen an insgesamt 116 Unternehmen verschickt.
Sobald die Absage kam, sollen die beiden 41 und 45 Jahre alten Männer die Betriebe wegen Verstößen gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz verklagt haben. Das dafür nötige Know-how sollen sie haben:Einer der beiden ist Rechtsanwalt, der andere studierter Betriebswirt.
Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft den ungewöhnlichen Fall bestätigt. Nun, nach der Zustellung der Anklage, gab sie weitere Details bekannt. Demnach werfen die Ermittler den Brüdern in 116 Fällen Betrug oder versuchten Betrugs vor. Insgesamt sollen sie 1,7 Millionen Euro von den Unternehmen gefordert haben.
In 25 Fällen hatten sie laut Anklage mit der Masche Erfolg. "Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass insgesamt Zahlungen in Höhe von 88.250 Euro an die Beschuldigten geleistet wurden", sagte Staatsanwältin Judith Henkel der Deutschen Presse-Agentur.
Diese Fälle werten die Ermittler als Betrug in besonders schwerem Fall. In weiteren 91 Fällen wirft die Anklage ihnen versuchten Betrug vor, weil die Firmen nicht auf die Forderungen eingingen.
Die Beschuldigten hätten die Vorwürfe zurückgewiesen. Ob sie sich in einem Prozess verantworten müssen, entscheiden nun die Richter der zuständigen Strafkammer. Nach dem Strafgesetz drohenihnen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahren Haft.
Bei den Scheinbewerbungen sollen die Brüder Hand in Hand gearbeitet haben: Der ältere der beiden ist laut Anklage der Rechtsanwalt, der jüngere der Betriebswirt. Sobald der Betriebswirt eine Abfuhr auf eine Bewerbung kassierte, schickte der Rechtsanwalt die Klage wegen angeblichen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinterher. "Auch er ist aber teilweise als Bewerber aufgetreten", berichtete Henkel.
Bei den Gründen für die angebliche Diskriminierung soll das Bruderpaar einfallsreich gewesen sein. Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", die zuerst über den Fall berichtet hatte, hieß es beispielsweise, der Bewerber sei "ethnisch diskriminiert" worden - weil er ein Bayer sei.
(Daniela Wiegmann, dpa)

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