Wirtschaft

Man kann auch das übliche Prinzip „PV-Investor mietet Dach vom Hausbesitzer“ umdrehen.(Foto: Wraneschitz)

18.03.2011

Gewinn für alle Seiten

Photovoltaik-Anlage mieten statt Dach verpachten

Er heißt hochkompliziert „Integrierter Dachnutzungs- und Solarstromanlagenmitbenutzungsvertrag“. Doch scheint die Idee dahinter ein Gewinn für Besitzer solar geeigneter Dächer und für Photovoltaik-Investoren gleichermaßen zu sein. Heute stellt die „Solarinitiative Nürnberg“ das Konzept erstmals öffentlich vor.
Bislang bauen sich Dachbesitzer entweder eigene Photovoltaik-Anlagen aufs Dach, oder sie vermieten die Oberseite ihres Hauses für die nächsten 20 Jahre an einen Investor. Stefan Seufert will das heute übliche Prinzip „PV-Investor mietet Dach vom Hausbesitzer“ umdrehen. Dazu hat er im Auftrag der städtischen „Solarinitiative Nürnberg“ gemeinsam mit Juristen einen passenden Vertragsentwurf ausgearbeitet.
„Miete Dir eine PV-Anlage“ empfiehlt Seufert nun. Auch wenn „mieten nicht ganz das richtige Wort ist“, wie er zugeben muss. Denn eigentlich verpflichtet sich der Dachbesitzer lediglich, dem Anlagenbesitzer eine Vergütung für den auf dem Hausdach erzeugten Strom zu bezahlen. Schon wenn im Haus mehr als 20 Prozent des Stroms vom Dach verbraucht werden, sei das für beide Seiten wirtschaftlich, heißt es von der Solarinitiative Nürnberg.
Die rechtliche Grundlage für dieses vom Landesverband Franken der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) mitentwickelte Konzept ist laut Seufert der Paragraf 33 Absatz 2 des aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG: „Für Strom aus Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt besteht ein Anspruch auf Vergütung, soweit AnlagenbetreiberIn oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen“, steht dort.
Bei einer 50-kW-Anlage, 60 Prozent Eigenstromnutzung und einem Strombezugspreis von 18 Cent pro kWh betrage der Vorteil über 20 Jahre für den PV-Mieter 20 000 Euro gegenüber einer 6-Prozent-Pacht aus dem Stromeinspeiseertrag, rechnet Stefan Seufert ein Beispiel vor. Steigende Strombezugspreise würden diesen Wert noch weiter erhöhen, genauso mehr eigenverbrauchter Strom: „Trotz PV-Mietzahlung ein nennenswerter Gewinn auch für den Dacheigentümer“ also. Für den Anlagenbesitzer bleibe alles beim Alten – sprich: Er bekommt den- selben finanziellen Ertrag wie wenn er den Strom voll ins Netz einspeisen würde, spart aber die übliche Dachmiete.
Was in der Prinzipskizze recht einfach aussieht, hat seine Tücken im Detail, gibt Stefan Seufert zu. Beratung tut also Not. Zumal auch die Zeit drängt: Die Regelung im § 33 gilt zurzeit nur für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2011 in Betrieb gehen. Doch der Vertrag der Solarinitiative löse die Probleme. Nicht nur in Nürnberg, so Seufert.
(Heinz Wraneschitz)

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