Wirtschaft

Bayern und Österreich wollen gemeinsam Projekte anstoßen. (Foto: dpa)

14.07.2017

Hauptsache grenzenlose Bürokratie bei EU-Förderung

Bayerisch-österreichische Grenzregionen suchen gemeinsame Förderprojekte

Der Große Sitzungssaal der Regierung von Niederbayern in Landshut war vollbesetzt, als Bezirkstagspräsident Rainer Haselbeck letzte Woche Beamte aus den allen Grenzregionen Österreichs und Bayerns zur „2. Jahrestagung des EU-Förderprogrammes INTERREG 2014-2020“ begrüßte. Als Gastgeber stellte er die positive Entwicklung Niederbayerns in den letzten Jahren vor und nannte als ideelles Ziel dieses Treffens: „Gemeinsam grenzenlos die Zu-kunft entlang unserer Grenze zu gestalten!“

Der in Niederbayern für die Wirtschaftsförderung zuständige Sachbereichsleiter Wolfgang Maier brachte das Ziel der Veranstaltung für die um Durchblick im Förderdschungel kämpfenden Journalisten auf einen eher materiellen kurzen Nenner: „Es sind nur noch 14 Millionen Euro bis 2020 im Topf, aber die wollen wir nicht verfallen lassen. Um diese Mittel bewerben sich nun drei Regionen im Osten, Süden und Westen entlang der Grenze.“ Konkret sind das vier österreichische Bun-desländer (Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) sowie drei bayerische Regierungsbezirke (Schwaben, Ober- und Niederbayern), nochmals unterteilt in drei gegenüberliegende „Lenkungsregionen“.

54,5 Millionen Euro verfügbar


Von diesen Ländern, Bezirken und allen beteiligten Staatsministerien in Wien und München werden Mitglieder in den Begleitausschuss entsandt, der nach Vorschlag der drei regionalen Lenkungsausschüsse über die Vergabe der INTERREG-Fördermittel entscheidet. Diese werden im Rahmen der insgesamt 60 Förderprogramme der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ (ETZ) aus einem Fördertopf des „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung“ (EFRE) gespeist. Für das INTERREG-Programm Österreich-Bayern sind 54,5 Millionen Euro von 2014 bis 2020 verfügbar, um „qualifizierte grenzüberschreitende Projekte“ bis 75 Prozent der Gesamtkosten zu fördern. Rund 40 Millionen Euro sind bereits verbraucht oder verplant.

Damit hat der Bürokratie-Wahnsinn der EU-Kommission aber noch kein Ende. Denn es ist keineswegs etwa so, dass die drei bayerisch-österreichischen Lenkungsausschüsse und der gemein-same Begleitausschuss dieses Geld dafür einsetzen dürfen, was sie gemeinsam für nützlich oder notwendig halten. Es werden ihnen vielmehr „drei thematische Prioritätsachsen“ (PA) vorgeschrieben, die wiederum in „sieben spezifische Ziele“ (SZ) untergliedert sind und mit je einer Fördersumme dotiert werden. Dieses Geld darf auch nicht von einem Ziel ohne Bedarf in Projekt-Ziele mit dringlichem Bedarf verschoben werden.

Beschäftigungsprogramm für Beamte


Dank dieses europäischen Beschäftigungsprogrammes für Beamte aller Regionen ist es aber immerhin gelungen, bis einschließlich 2016 bei den Zielen eins bis drei größere Summen in die bayerisch-österreichischen Grenzregionen zu bringen: zum Beispiel 8,25 Millionen für grenzüberschreitende Forschungsvorhaben von Hochschulen (SZ-1), 6,25 Millionen Euro für Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft (SZ-2) oder knapp zwölf Millionen Euro für „Inwertsetzung von Natur- und Kulturerbe“, mit denen dieser Topf (SZ-3) ausgeschöpft ist.

Dagegen sind bei Verbesserung der Biodiversität, dem Ausbau grüner Infrastruktur, grenzübergreifenden Verwaltungsstrukturen und Intensivierung von langfristigen Kooperationen (SZ 4-7) noch relativ viele Fördergelder abzuschöpfen. Dafür gilt es nun im Wettbewerb der drei Lenkungsregionen zwischen Bodensee und Waldviertel möglichst viele, auch sinnlose Projekte zu finden oder erfinden, die irgendwie in diese Prioritätsachsen und Förderziele passen. Alles nur, um EU-Mittel nicht verfallen zu lassen und bei den nach dem Brexit sicherlich geringeren Fördermitteln nicht ganz leer auszugehen. Dass diese Wohltaten zum großen Teil aus den Beiträgen deutscher und österreichischer Steuerzahler stammen, spielt dabei keine Rolle. Doch auch für nicht benötigte Förderziele sind immerhin 25 Prozent eigene Steuergelder aufzubringen.

Kleinprojekte spielen besondere Rolle


Eine besondere Rolle beim INTERREG-Programm spielen die sogenannten „Kleinprojekte“ (PA 3, SZ 6). Das sind Vorhaben bis zu 25.000 Euro Kosten zur Unterstützung der grenzüberschreitenden „regionaler Governance“ und auch „zivilgesellschaftlicher Initiativen“. Für diese Förderung nach dem Motto „Kleinvieh macht auch Mist“ muss aber im Rahmen eines der vorgegebenen Ziele mindestens ein bayerischer und ein österreichischer Projektträger beteiligt sein. Primäre Ansprechpartner und Antragsberater für solche Kleinprojekte von Vereinen oder Kommunen sind jeweils die EUREGIOS in den drei Lenkungsregionen.

Deren Lenkungsausschüsse dürfen „in einem vereinfachten Verfahren“ ohne Genehmigung des Begleitausschusses über die Förderung entscheiden. Die noch einfachere Idee, allen erfahrenen Wirtschaftsreferaten der benachbarten Bundesländer und Bezirke einen pauschalen Verfügungsfonds für Kleinprojekte mit nachträglicher Abrechnung anzuvertrauen, ist den Zentralisten der EU-Kommission wohl zu riskant. Aber im Formulieren hohler Phrasen sind sie nicht zu übertreffen: „Kleinprojekte sind als Anstoß einer langfristigen, tiefgreifenden Kooperation über die Grenze hinweg zu sehen. Die Wirkung soll direkt bei den Menschen vor Ort ankommen und das Gemeinsame für die Bevölkerung als ‚gelebte grenzüberschreitende Regionalentwicklung’ erlebbar werden.“ Glückliches Volk!
(Hannes Burger)

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