Wirtschaft

Gegen den früheren Chef der BayernLB, Werner Schmidt, geht der Prozess weiter. (Foto: dpa)

26.08.2014

HGAA-Prozess gegen vier Ex-BayernLB-Vorstände eingestellt

Das Landgericht München hatte schon vor Prozessbeginn Zweifel, ob die einstigen BayernLB-Topmanager für das Milliardendesaster um den Fehlkauf der Hypo Alpe Adria belangt werden können

Der Strafprozess gegen die frühere Führungsriege der BayernLB ist für vier der sechs Angeklagten vorzeitig vorbei. Das Landgericht München stellte heute die Verfahren um den milliardenschweren Fehlkauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) wie erwartet gegen die Zahlung von Geldauflagen ein. Darunterist auch der heutige Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken, Michael Kemmer, der 20.000 Euro zahlen muss.
Gegen zwei Ex-Banker, darunter der frühere BayernLB-Chef Werner Schmidt, geht der Prozess aber weiter. Kemmer, der einzige Angeklagte noch mit einem bedeutenden Amt in der Branche, zeigte sich nach der Entscheidung des Gerichts zufrieden. "Ich habe als Vorstand der BayernLB korrekt gehandelt und mir nichts vorzuwerfen", sagte Kemmer nach der Entscheidung. Die Anklage hatte den Ex-Banker unter anderem Untreue vorgeworfen, weil sie die HGAA im Jahr 2007 trotz Risiken gekauft und damit hohen Schaden angerichtet haben sollen.  
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets bestritten. "Ich bin erleichtert, dass dieses Verfahren relativ schnell zu einem gerechten Abschluss gekommen ist", sagte Kemmer. Die Richter hatten vonAnfang an erklärt, dass sie kein strafbares Handeln der Vorstände beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) sahen. Zunächst hatten sie die Anklage gar nicht zugelassen, mussten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts aber doch die Hauptverhandlung eröffnen.
Die Beweisaufnahme habe noch weitere entlastende Tatsachen hervorgebracht, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Eckert bei der Begründung der Einstellung. "Auf der Grundlage der bisher durchgeführten Beweisaufnahme ist der Tatvorwurf der Untreue wegen des Erwerbs der Mehrheit der HGAA durch die vier Angeklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen", heißt es in der Begründung des Gerichts.
Zuvor hatten Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die vier betroffenen Angeklagtendem Vorschlag zur Einstellung zugestimmt. Noch offen ist, wie das Verfahren gegen die beiden verbliebenen Angeklagten ausgehen wird.  
Neben Kemmer müssen die übrigen drei Ex-Banker einmal 15.000 und zweimal je 5000 Euro zahlen. Damit erreichen die Beträge nicht annähernd die Höhe wie bei dem milliardenschweren Formel-1-Chef Bernie Ecclestone mit 100 Millionen Dollar. Das ist auch kein Wunder: Die Geldauflage richtet sich unter anderem nach dem Vermögen der Angeklagten. Darüber hinaus soll die Höhe der Zahlung in einem vernünftigen Verhältnis zu den Umständen der Tat und dem Verhalten der Angeklagten stehen.
Außer Frage steht, dass die Kaufentscheidung der BayernLB für die HGAA ein Fehler war. Bereits kurz nach der Übernahme riss die österreichische Bank die BayernLB mit Milliardenverlusten in die Tiefe. Nur eine staatliche Rettungsaktion konnte die Pleite verhindern. Die Angeklagten bestritten jedoch stets, dass sie das Desaster hätten erahnen können, als sie 2007 ihre Unterschriften unter den Kaufvertrag setzten. Stattdessen hätten sie durch die Übernahme auf ein Wachstum der BayernLB in Osteuropa gehofft.
Das Mammutverfahren lief seit Januar. Schon zum Auftakt hatte sich jedoch abgezeichnet, dass die einstigen Top-Manager keine hohen Strafen zu erwarten haben. Denn die Richter sahen von Anfang an kein strafbares Handeln der Manager. Mehrere prominente Zeugen hatten die Vorstände in den höchsten Tönen gelobt und ihnen gewissenhafte Arbeit bescheinigt. Auch die Frage, ob der Kaufpreis für die HGAA mit 1,6 Milliarden Euro angesichts der bekannten Risiken zu hoch war, konnte vor Gericht bisher nicht eindeutig geklärt werden. (Sebastian Raabe, dpa)

Kommentare (1)

  1. Christian am 27.08.2014
    Naja, wenn das so ist, können die Manager
    ja weiter machen!
    Dem Steuerzahler stinkt es.
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