Wirtschaft

Wegen des 10H-Gesetzes sind in Bayern kaum noch neue Windkraftanlagen möglich. (Foto: BSZ)

20.11.2014

Klagegemeinschaft Pro Windkraft reicht morgen Klage gegen 10H-Gesetz ein

Viele Menschen in Bayern halten Anti-Windkraft-Gesetz für verfassungswidrig

Morgen reichen der Ex-Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell (Bündnis 90/Die Grünen) aus Hammelburg (Landkreis Bad Kissingen) und der Würzburger Stadtrat Patrick Friedl (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt durch viele Spenden an die Klagegemeinschaft Pro Windkraft des Fördervereins "Klimaschutz - Bayerns Zukunft" e. V. ihre Popularklage gegen das 10H-Gesetz ein. Denn morgen tritt es offiziell in Kraft. Die 10H-Regelung verlangt, dass der Mindestabstand von neuen Windkraftanlagen in Bayern auf das zehnfache der Anlagenhöhe (10H) erhöht wird. Damit wird es künftig in Bayern nahezu unmöglich sein, neue Windkraftanlagen zu errichten. "Es bleiben nach aktuellen Berechnungen derzeit nur etwa 10 bis 20 Standorte für neue Windkraftanlagen in ganz Bayern übrig", so der Regensburger Rechtsanwalt Helmut Loibl, "damit ist die 10H-Regelung faktisch eine Entprivilegierung von Windkraft". Windkraftanlagen sind nach Bundesrecht aber privilegiert und es muss ihnen substantiell Raum verschafft werden. "Da das 10H-Gesetz dies verhindert, liegt ein Verstoß gegen die Bayerische Verfassung vor, so zum Beispiel das Eigentumsgrundrecht, die Berufsfreiheit, die allgemeine Handlungsfreiheit, das kommunale Selbstverwaltungsrecht, das Rechtsstaatsprinzip sowie der Bestimmtheitsgrundsatz", erläutert Loibl. Gegen diese Grundrechtsverletzungen durch das 10H-Gesetz erheben nun Fell und Friedl stellvertretend für über 150 Bürger Popularklage. "Wir wollen damit die neue Regelung so schnell wie möglich zu Fall bringen, um den Ausbau der Windkraft weiter zu ermöglichen. Der Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für den Atomausstieg in Bayern, für eine unabhängige krisensichere Energieversorgung und den Klimaschutz", sagt Fell. (BSZ) Weitere Informationen unter: www.prowindkraft.de

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