Wirtschaft

23.05.2014

Länderöffnungsklausel Windkraft abgelehnt

Anhörung im Bundesrat: Nur Windkraftgegner wollen Riesenabstand um Windräder

Die vor allem von Bayern ge-wünschte, so genannte „Länder-öffnungsklausel Windkraft“ stand am Mittwoch im Bundesrat auf dem Plan. Vor allem die Regierung des Freistaats fordert, den Abstand um Windräder auf die zehnfache Höhe der Maschinen festlegen zu können. Bei einer Anhörung im Bundestag stimmten von den einbestellten „Sachverständigen“ nur die von CSU und CDU benannten und bekennenden Windkraftgegner dem Wunsch auf eine mögliche „10-H-Regelung“ zu.
Die Windkraftgegner brachten Gesundheitsgefahr durch Ultra-schall, Landschaftsverschande-lung, Ausrottung von Vogelpopu-lationen und mehr ins Spiel. Von allen anderen Fachleuten gab es hauptsächlich eines zu hören: rechtliche Bedenken an der Länderöffnungsklausel.
Um die Länder zu ermächtigen, in eigenen Gesetzen den Abstand von Windrädern zur Bebauung zu regeln, ist die Änderung des Paragrafen §249 des Baugesetzbuches notwendig. Dies aber erscheint Ökoenergie-Befürwortern als weiterer Schlag gegen die offiziell politisch gewollte „Energiewende“ hin zu Strom aus Wind, Sonnenkraft und Biomasse.
Mit Ausnahme der Windkraftgegner fanden sich am Mittwoch keine echten Unterstützer für die Länderöffnungsklausel. Auch Herbert Barthel, hauptamtlicher Energiereferent beim Bund Naturschutz BN Bayern, sprach sich im Auftrag des BUND gegen die Länderöffnungsklausel und damit für die weithin sichtbaren Windkraftwerke aus. Barthel erläutert: „Man darf doch das wesentliche Zukunftselixier Energie nicht aus der Hand geben, sondern muss es im Gegenteil selbst in die Hand nehmen! Wir wollen die Bürgerenergiewende, also eine Energiewende von unten. Die schafft soziale Gerechtigkeit.“ Weil aber weder Atomkraft noch die landschaftszerstörende Braunkohle im Sinne des BN seien, habe man sich per Beschluss der Delegiertenversammlung für das offensichtlich kleinere Übel Windkraft entschieden.
In seiner Stellungnahme zur Änderung des Baugesetzbuchs BauGB schreibt der BN: „Dieses Gesetz ist kontraproduktiv, weil es die Durchsetzung der erneuerbaren Energien in jenen Ländern, die von dieser Gesetzesermächtigung Gebrauch machen werden, wie zum Beispiel der Freistaat Bayern, rechtlich und wirtschaftlich behindert.“
Zudem führt der Verband auch Verfassungsbedenken an: „Die im Grundgesetz festgelegte Gleich-heit der Rechts- und Lebensver-hältnisse in Deutschland gebietet eine einheitliche Regelung der Windenergiezulassung. Die geplante Länderöffnungsklausel würde in den 16 Bundesländern Deutschlands 16 verschiedene Rechtssituationen gestatten.“
Gegen den von Bayern erhofften gesetzlichen Gegenwind sprechen sich auch die Kommunalen Spitzenverbände aus. Zwar steht im „Entwurf zur Gesetzes zur Ein-führung einer Länderöffnungs-klausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen“ der Satz: „Den Gemeinden bleibt das Recht, durch Aufstellung von Bebauungsplänen Baurechte zu schaffen, unbenommen.“ Doch Hilmar von Lojewski betonte in der gemeinsamen Stellungnahme von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund: „Eine Länderöffnungsklausel widerspricht der Grundforderung der kommunalen Spitzenverbände nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen.“ Abstandsregeln „je nach politischer Vorgabe von Land zu Land“ ließen „befürchten“, es werde zu einer „drastischen Reduktion potentieller Flächen“ kommen und „Investitionen dann vorzugsweise in solche Länder/Regionen verlagert werden, wo es keine entsprechenden Abstandsregelungen gibt.“ Dort wiederum „würde voraussichtlich die Akzeptanz der Energiewende erheblich erschwert, da für die Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar sein wird, warum manche Länder zu Lasten anderer ihr Gebiet von Windkraftanlagen ,freihalten’ dürfen.“
Für Markus Pflitsch vom Windkraftgegnerverband „Vernunftkraft“ mit Sitz im oberbayerischen Dietramszell entspricht „ein erhöhter Abstand, wie ihn die Länderöffnungsklausel ermöglicht, der gesetzlichen Vorsorge- und Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern“.
Speziell auf Bayern bezogen schreibt der BN: „Der Erzeugung von Windenergie würde nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung in Bayern kein substantieller Raum mehr eingeräumt!“ Während die Regionalplanung dort noch bis Mitte 2013 zirka ein Prozent der Landesfläche als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie vorsah, „würde dies nun auf zirka 0,05 Prozent reduziert“. Also fast Null.
(Heinz Wraneschitz)

Kommentare (4)

  1. Heimatliebender am 04.06.2014
    Die Bundesrepublik ist eine Industrienation. Wir brauchen eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Die sog. "Erneuerbare Energien" (Solar und Wind) liefern nur dann Strom, wenn die Sonne scheint und der Wind weht. Weit und breit gibt es keinen grosstechnischen Speicher. Trotzdem baut man Windräder munter weiter (derzeit gibt es schon mehr als 24.000 in Deutschland). Speicher-Prototypen werden schon als großer Erfolg verkauft. Es wird verschwiegen, dass die Bundesrepublik Atomstrom aus den Nachbarländern (Tschechische Republik und Frankreich) importiert, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Wenn zuviel Solar- und Windstrom produziert werden, werden sie in die Nachbarländer (Holland, Österreich und Schweiz entsorgt (sie bekommen den Strom und noch Geld dazu). Der Strom in Deutschland wird daher teurer und die Qualität wird schlechter. Die Zeche zahlt der Normalverbraucher. Es ist eine Umverteilung von unten nach oben. Warum wehrt sich die Windlobby so vehement gegen die Novellierung des EEG ? Weil es sich hier um SEHR viel Geld handelt. Die Ökokapitalisten wollen weiter ungestört absahnen. Die sog. Bürgerenergie GmbHs entpuppen sich als ein geschlossener Fond für Anleger. Die Projektierer, Anlagenbauer, Anwälte, Steuerberater verdienen SEHR viel Geld damit. Nach dem Motto "Tue "Gutes" und verdiene noch Geld dabei" werden die Anleger abgezockt (siehe Prokon und Co.). In Deutschland kann man eben sehr viel Geld verdienen mit dem Verkaufen von "gutem Gewissen".
    Dabei ist es in Bayern möglich, die Kernkraftwerke durch ca. 6 GuD (Gas und Dampkraftwerk) zu ersetzen. Dann braucht man kein einziges zusätzliches Windrad und die Natur und Landschaft bleiben für die nächsten Generationen erhalten.
  2. Windschiffotto am 04.06.2014
    Moin Herr Heribert Johann Bradtka im "Hessenreuther Wald",
    Sie haben RECHT mit dem Vorwurf, dass Herr Weierich seine letzten beiden Zeilen nicht hätte schreiben sollen, aber:
    Seine Argumente über viel näher liegende Ultraschallquellen hätten Sie schon im Vergleich zu Windanlagen sehr wohl kommentieren dürfen. Und Ihre Behauptung, es werden Horste gefährdeter Großvogelarten zerstört, trifft bei uns im Norden NICHT zu, kenne ich doch von Freunden die notwendigen Gutachten dazu beim Planen eines neuen Windanlagenstandortes. Ihren Vorwurf sollten Sie evt. zurücknehmen.
    Und mit Ihrem letzten Satz zum Geld haben Sie nur im doppelten Sinne -teilweise- Recht:
    Es geht um den Gesamtkuchen, welchen die EVU nun teilen müssen, weil bisher schon zu rund 25 % das Geld an Betreiber von EE-Anlagen fließt. Nicht Recht haben Sie mit der Negierung einer nachhaltigen Energieversorgung, da recherchieren Sie mal, Sie sind als Vorstand quasi verpflichtet dazu.
    MfG, Heinz Otto, www.windschiffe.de - das ist noch ein Feld, welches von den bisherigen Lenkern der Wirtschaft schlimm vernachlässigt wurde. Das zeigen die versauerten Meere.
  3. Verein "Hessenreuther Wald" am 02.06.2014
    Der Kommentar von Herrn Weierich, der uns Windkraftskeptiker als "durchgeknallt" und "militant" bezeichnet, spricht für sich und muss nicht weiter kommentiert werden.
    Bemerkens- und erwähnenswert ist jedoch, dass die Windkraftbefürworter mit der gleichen Rücksichtslosigkeit ihre Windindustriegebiete vor Ort zu realisieren versuchen: Es werden die Horste gefährdeter Großvogelarten zerstört und Windkraftgegner eingeschüchtert. Letztendlich geht es bei der Windkraft weder um eine nachhaltige Energieversorgung und um Klimaschutz sondern nur um Geld, um sehr viel Geld!
  4. Peter Weierich am 27.05.2014
    Die Formulierung "Die Windkraftgegner brachten Gesundheitsgefahr durch Ultraschall, Landschaftsverschandelung, Ausrottung von Vogelpopulationen und mehr ins Spiel." ist ja ein Witz. Alles reine Stimmungsmache: Ultraschall im fahrenden Auto ist 20 dB "lauter" als der einer WKA (wenn die Fenster geschlossen sind). Die häuslichen Waschmaschinen, Kühschränke und Spülmaschinen emittieren um Größenordnungen mehr Ultraschall als ein Windrad in wenigen hundert Metern Abstand. Auch die behauptete Austrottung von Vogelpopulationen ist die reine Lüge.
    Dass die Staatszeitung zudem die Meinung von ein paar durchgeknallten und geradzu militant agierenen Windkraftgegner zur Meinung "Bayerns" hochstilisiert ist ein echter Witz.
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