Wirtschaft

Wenn die Bank pleite geht, sind alle Spareinlagen in Deutschland sicher – noch. (Foto: Bilderbox)

16.07.2010

Nur noch 100.000 Euro sollen sicher sein

EU-Pläne gefährden hohen Schutz der Spareinlagen in Deutschland

Die EU-Kommission stellt die nahezu unbegrenzte Garantie deutscher Banken für Spareinlagen infrage. Binnenmarktkommissar Michel Barnier will den Einlagenschutz europaweit auf 100.000 Euro pro Kunden und Bank festsetzen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken laufen Sturm gegen diese Pläne. Die Europäische Kommission will die gesetzliche Sicherung für Kundeneinlagen bei Banken grundlegend reformieren. Ihr Ziel ist es, einen in allen Mitgliedsländern einheitlichen Einlagenschutz zu gewährleisten.
„Die Brüsseler Behörde verfolgt mit ihren Planungen eine kompromisslose Zwangsharmonisierung“, sagt Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB). So soll der Sicherungsbetrag für Kundengelder europaweit auf einheitliche 100.000 Euro nach oben begrenzt werden. Mitgliedsstaaten dürften dann kein höheres Schutzniveau mehr zulassen, obwohl dies im Interesse der Verbraucher erstrebenswert ist.
Weitere Änderungen
Neben der Begrenzung auf einen Höchstbetrag sind im Richtlinienentwurf weitere Änderungen des Schutzbereichs der Einlagensicherung vorgesehen. So sollen zukünftig Schuldscheine ausgeschlossen sein, Konten in Nicht-Euro-Währungen dagegen einbezogen werden. Die öffentliche Hand soll kein Anrecht auf Entschädigung im Falle einer Bankinsolvenz haben. Die Manager und Großaktionäre der pleitegegangenen Bank dagegen schon. Für die Aufsicht der nationalen Sicherungsfonds soll die noch nicht existierende europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zuständig sein. Sie soll auch über mögliche Transferzahlungen zwischen den nationalen Fonds entscheiden.
Gegenwärtig gelten in Deutschland Vorschriften, die einen umfangreichen Schutz der Ersparnisse der Verbraucher ermöglichen. So verfügen alle drei Banksäulen über freiwillige Sicherungssysteme, die den Kunden einen über den Betrag von 100.000 Euro hinausgehenden Einlagenschutz garantieren. Bei den Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind die Ersparnisse privater Kunden in unbegrenzter Höhe geschützt. Geschäftsbanken der ersten Säule, die dem Einlagensicherungsfonds angehören, gewährleisten die Einlagen der Privatkunden bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Damit sind bei ihnen mindestens 1,5 Millionen Euro abgesichert.
„Die gesetzliche Festlegung eines Höchstbetrags für die Einlagen der Verbraucher in Europa bedeutet eine qualitative Zielsetzung nach unten“, so GVB-Präsident Götzl. Für den Verbraucherschutz in Deutschland wäre es ein Rückschritt. Denn das bestehende hohe Schutzniveau für Bankkunden würde drastisch abgesenkt.
Eine Reform der Einlagensicherungsrichtlinie nach derzeitigem Planungsstand der Europäischen Kommission hätte noch weiterreichende Konsequenzen für den deutschen Bankenmarkt. Alle Kreditinstitute würden verpflichtet, einem gesetzlichen Sicherungsfonds anzugehören. Die Ausnahmeregelungen für Mitglieder freiwilliger Sicherungssysteme würden aufgehoben. Auch Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken müssten dann der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung beitreten. Neben ihren freiwilligen Beiträgen für die eigene Institutssicherung müssten sie auch in den gesetzlichen Sicherungsfonds einzahlen. Eine solche Doppelbelastung ist für im Wettbewerb stehende Banken wirtschaftlich nicht tragbar. Sie ist aber auch nicht sachgerecht.
„Die Öffnung der Richtlinie für die Institutssicherung stellt einen ersten wichtigen Erfolg unserer Gespräche mit EU-Kommissar Barnier dar“, sagt Heinrich Haasis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Die Kommission erkenne inzwischen an, dass ein rechtzeitiges Eingreifen über eine Institutssicherung sinnvoller sein kann, als die Institute erst in die Insolvenz zu schicken.
Allerdings lasse die Richtlinie die Fortführung der Institutssicherung, wie sie seit vielen Jahrzehnten von den deutschen Sparkassen sehr erfolgreich betrieben werde, nur um den Preis einer deutlich höheren Beitragsbelastung der Institute zu. „Es ist das falsche Signal, den Mitgliedern von Institutssicherungssystemen zusätzlich Beiträge für eine Einlagensicherung abzuverlangen. Denn eine wirksame Institutssicherung schließt die Inanspruchnahme der Einlagensicherung aus“, erklärt Haasis.
„Die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankensystems ist wesentlicher Grund für die Stabilität unseres Finanzmarkts in der Finanz- und Wirtschaftskrise“, erklärt Bayerns Genossenschaftsverbandspräsident Götzl. Dabei waren die tragenden Säulen die dezentralen Verbünde der Regionalbanken.
Resistent gegen Ansteckung
Sie waren resistent gegen Ansteckungseffekte, Marktversagen und Vertrauensverlust. Denn die freiwilligen Solidarverbünde institutionalisieren den Zusammenhalt der regional tätigen Banken und damit ihre Bestandskraft. „Durch eine Verpflichtung von Genossenschaftsbanken und Sparkassen zur Teilnahme an der gesetzlichen Einlegerentschädigung würde die Wirkungsweise der freiwilligen Sicherungssysteme massiv geschwächt“, so Götzl.
Deutschland ist Götzl zufolge ein Land der Regionalbanken. Die Bevölkerung bevorzuge deren nachhaltiges und klares Geschäftsmodell. „Bei einer Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie werden die regional tätigen Banken gegenüber den europäischen Großbanken erheblich benachteiligt. Denn nur deren Interessen dient eine einheitliche europäische Einlagensicherung“, erklärt Götzl.
Einen grenzüberschreitenden europäischen Haftungsverbund lehnt der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber kategorisch ab und ist froh, dass dies auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) so sieht. „Ich setze hier auf das Subsidiaritätsprinzip“, betont Ferber. Denn deutsche Banken sollten nicht  für eine eventuell kriselnde Crédit Lyonnais, Banco Santander oder Royal Bank of Scotland haften müssen. Für Ferber ist es in Ordnung, wenn in den anderen EU-Ländern, die keine unbegrenzte Einlagensicherung haben wie in Deutschland, die Haftung von bisher 50.000 Euro auf demnächst 100.000 Euro verdoppelt wird. Doch dürfe das nicht zulasten des bewährten deutschen Systems gehen. „Das deutsche Drei-Säulen-Modell aus Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken hat sich gut bewährt und bietet bereits jetzt einen hohen Einlagenschutz für alle Sparguthaben“, so Ferber. (Ralph Schweinfurth)

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