Wirtschaft

Drohnen begeistern viele Menschen. Doch es gibt auch viele Personen, die die umherfliegenden Minipropellermaschinen gar nicht schätzen. (Foto: Wraneschitz)

17.03.2017

Unbemannte Fluggeräte im Fokus

Neue Kongressmesse UTsec in Nürnberg: Drohnen können sinnvoll sein, sorgen aber auch oft für Ärger

Drohnen können Leben retten: Wenn sie der Feuerwehr vorausfliegen und dem Rettungstrupp zeigen, welches Gerät gebraucht wird. Drohnen sollen Menschen ersetzen: Indem sie automatisch Landebahnen abfliegen und gefährliche Gegenstände aufspüren. Drohnen können Menschenleben gefährden: Wenn sie mit einer Splitter-Granate in eine Veranstaltungshalle oder Fanmeile fliegen. Zum Beispiel.

Wie viele Drohnen es inzwischen in Deutschland gibt, das weiß niemand. Gerade im Spielzeughandel werden die kleinen Fluggeräte en masse verkauft, steuerbar mit Fernbedienungen oder vom Mobiltelefon aus. Statistiken zum Drohnenverkauf gibt es nicht und bislang keine Anmeldepflicht. Nicht einmal für Fluggeräte mit zwei Metern Durchmesser.

In Nachbars Garten fliegen


Doch schon zentimeterkleine Spielzeugflieger können als Spionagegeräte eingesetzt werden – wenn sie in Nachbars Garten fliegen oder Nudistenstrände filmen. „Privatdetektive sind inzwischen mit Drohnen unterwegs, um Ehegatten zu überwachen“, weiß Markus Piendl vom gleichnamigen Sachverständigenbüro für Sicherheitstechnik aus München. Uli Barth von Lech-Tec aus Klosterlechfeld ergänzt: Das seien die weniger spektakulären Einsätze der unbemannten Fluggeräte. Angriffe auf Rechenzentren; Versuche, Auto-Erlkönige zu filmen oder Flugzeuge bei der Landung zu begleiten, dafür – oder dagegen – werden inzwischen alle möglichen Abwehrsysteme entwickelt.

Dabei gelte: „Für das Rechenzentrum braucht es eine andere Lösung als für den Flugplatz.“ Denn während der Datenspeicher auch elektronisch vor solchen Angriffen geschützt werden könne, seien in der Einflugschneise elektronische Schutzschilde (wie man sie zum Beispiel vom Raumschiff Enterprise her kennt) oder „Hacking“, das zum Absturz führt, schlichtweg unmöglich: Das könnte auch die Elektronik der Verkehrsflieger durcheinander- bringen.

Klar detektieren


Deshalb, sagen Barth und Piendl übereinstimmend, „ist die Erkennung, also klare Detektion mit verschiedenen Sensoren, ein klares Konzept“ das A und O der Drohnenabwehr, aber „nicht einfach“. Das habe nicht zuletzt ihr herstellerunabhängiger Test ergeben, den sie im Auftrag der Telekom an einem extra dafür angemieteten, kleinen Flugplatz durchgeführt haben.

Manfred Reinhard vom Flughafenbetreiber Fraport AG will Drohnen beileibe nicht nur negativ sehen. „Bauüberwachung und Vermessung“ beispielsweise könnten sie durchführen, den 31 Kilometer langen Sicherheitszaun am Frankfurter Flughafen besser überwachen als Menschen, irgendwann in naher Zukunft „fremde Gegenstände auf der Piste“ wesentlich schneller detektieren als die Zwei-Mann-Trupps, die zurzeit alle zwei Stunden über die Runways rasen und Blechteile, Plastikfolien oder Holzstöcke bei 80 km/h mit dem bloßen Auge erkennen und dann beseitigen müssen.

Aber Reinhard fragt auch: „Was passiert, wenn im operativen Flugzeugbereich auch Drohnen fliegen“, ob als Transportvehikel für Versandhäuser, oder um Spenderorgane schneller vom Flughafen zur Klinik zu bringen, als es heute per Blaulichttransport möglich ist.

Aufstiegsgenehmigungen gefordert


Deshalb fordert er insgesamt, was heute bereits für Drohnen am Airport gilt: „Transponder“, damit die Fernsteuerflieger vom Tower aus erkennbar sind. Und Aufstiegsgenehmigungen, gerade bei größeren dieser Geräte. Doch bisher gelten solche Vorgaben nur für professionelle Drohnenpiloten, zum Beispiel für Luftbildfotografen. Hobby-Drohneure dagegen denken oft, sie könnten tun und lassen was sie wollen. Dabei gelte auch für sie: Drohnenverbot in der 1,5-Kilometer-Sicherheitszone. Wer sich nicht dran halte, könne rechtlich belangt werden: „Das ist eine Straftat nach §315 STGB: bis zu zehn Jahre Haft oder Geldstrafe.“ Teuer könne es auch werden, wenn zum Beispiel ein Flieger wegen einer Drohne durchstarten müsse. Von Kriminellen will Reinhard gar nicht reden.

Dass die unerwarteten Begegnungen zwischen Verkehrsfliegern und Drohnen massiv ansteigen, bestätigt Thilo Vogt von der Deutschen Flugsicherung DFS. Allein in Hamburg stieg die Zahl von 14 (2015) auf 64 im vergangenen Jahr, „Gottseidank noch ohne Zusammenstoß“. Aus DFS-Sicht ein großes Problem: „Bisher geht die Luftfahrt davon aus, es ist ein Pilot im Flugzeug.“ Die unbemannten Flieger, wie groß auch immer, „stellen dieses Prinzip auf den Kopf“. Und die Anpassung der Luftverkehrsordnung, die auf Drohnen abstellt und bald vom Bundestag beschlossen werden soll, „geht leider nicht weit genug“, so Vogt. Denn „das Einhalten der Regeln wird sehr schwer werden“. Auch der DFS-Mann hält „eine Registrierung für unerlässlich“, einen Transponder zur Ortung ebenso. Doch bislang weichen Drohnen ja noch nicht einmal selbstständig vor Bäumen, Kränen oder dergleichen aus, moniert Thilo Vogt.

Abschießen ist keine Alternative


Seine Behörde stelle ab diesem Mai erstmals eine Mobilfunk-App bereit, damit Hobbypiloten erkennen können: „Wo darf ich fliegen, wo nicht?“ Doch ob sie sich dran halten, fragt Vogt bei diesen „ersten Schritten“.

Das Abschießen von Drohnen sei jedenfalls keine Alternative, bekennen viele Fachleute. Denn wer wisse schon, wohin das Gerät trudele – zum Beispiel in einen Gasspeicher am Boden? Manch Luftfahrtverantwortlicher wünscht sich, die Übertragung der elektronischen Signale zwischen Sender und Kleinflieger werde unterbrochen und das Gerät lande sicher am Boden. Doch was, wenn das mitten auf einer vielbefahrenen Autobahn passiert? Man stehe halt erst am Anfang, so die Erkenntnis. Im nächsten Jahr ist eine weitere UTsec in Nürnberg geplant.
(Heinz Wraneschitz)

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