Wirtschaft

Jagdunternehmen profitieren nicht von der Beitragsentlastung für landwirtschaftliche Unternehmen. (Foto: dpa)

30.11.2015

Unsoziale Sozialversicherung: Keine Entlastung für Jäger

Beitragssteigerung von bis zu 280 Prozent bis 2017

Auf den ersten Blick lässt die Überschrift der aktuellen Pressemitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) „Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung für 2016 auf 178 Millionen Euro erhöht“ die Beitragszahler hoffen. Etwas weiter unten im Text kommt jedoch für alle, die nicht zu den „berechtigten landwirtschaftlichen Unternehmern“ gehören, die Ernüchterung: Die Sparte der sogenannten Jagdunternehmen profitiert nicht vom Bundeszuschuss und erhält somit keine Beitragsentlastung. Im Gegenteil. Seit dem Beitragsjahr 2011 steigen die Beiträge für viele bayerischen Jagdpächter kontinuierlich, teils sogar drastisch an – ohne jegliche Zusatzleistung durch die SVLFG. Bis 2011 musste jeder Revierinhaber grundsätzlich nur einen Grundbeitrag bezahlen. Nun muss je gepachtetes Revier ein eigener Grundbeitrag entrichtet werden. Mit der Beitragsneuordnung und Einführung eines Bundesträgers in Kassel erfolgte im Jahr 2013 eine weitere Umstellung, die für einen Großteil der bayerischen Jagdpächter zu Beitragssteigerungen von bis zu 280 Prozent führte. Der Beitragsberechnung wurde nicht wie bisher der Jagdwert, sprich der sogenannte „Pachtschilling“, sondern die Jagdfläche zugrunde gelegt.

Erhöhung trotz angekündigter Einsparung

Den zu zahlenden Gesamtbeitrag errechnet die SVLFG aus dem Grundbeitrag und dem risikoorientierten Beitrag. Die Einnahmen aus dem Grundbeitrag verwendet die SVLFG für Prävention und Verwaltung. „Ein wichtiges Reformziel der Umgestaltung – also der Errichtung des Bundesträgers – war die Reduzierung von Verwaltungskosten“, lautet das Zitat aus einer Pressemitteilung der SVLFG vom 1. Januar 2013. Trotz der angekündigten Einsparungen erfolgte jedoch mit dem Beitragsjahr 2014 eine drastische Anhebung des Mindestgrundbeitrags um 34 Prozent von 60 auf 80,85 Euro. Bei 11.749 Jagdpächtern in Bayern erhält die SVLFG damit jährlich knapp 1 Million Euro. Die Frage, wie und wofür die Zahlungen aus dem Grundbeitrag konkret für den Bereich „Jagden“ verwendet werden, ist seitens der SVLFG noch immer unbeantwortet. Es verwundert zudem, dass die SVLFG alle Einnahmen aus dem Grundbeitrag in einem „großen Topf“ verwaltet und hier nicht – wie etwa bei der Zuteilung der Bundeszuschüsse – exakt nach Sparten unterscheidet.

Resolution zur Abschaffung der Zwangsversicherung

Der Unmut der bayerischen Jäger ist inzwischen sehr groß. Bei der letzten Sondertagung der Vorsitzenden der BJV-Mitgliedsvereine am 3. Oktober dieses Jahres wurde einstimmig eine Resolution zur Abschaffung der Zwangsversicherung „SVLFG“ verabschiedet. Auch sind sich der Bayerische Jagdverband (BJV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) einig und fordern gemeinsam und mit Nachdruck eine Entlassung der Jagden aus dem Sozialgesetzbuch VII. Beide Verbände führen bereits Musterprozesse gegen die SVLFG. (BSZ)

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