Wirtschaft

Der CSU-Spitzenkandidat und Vorsitzender der Europagruppe, Markus Ferber, stellt klare Forderungen an die EU in Sachen Freihandelsabkommen mit den USA. (Foto: dpa)

29.01.2014

Zustimmung unter Vorbehalt

Freihandelsabkommen mit USA: Europäische Standards beim Verbraucherschutz dürfen nicht verscherbelt werden

Die geplante Freihandelszone mit den USA könnte viele neue Jobs schaffen. Dafür müssten die Verhandlungen aber offen und transparent sein. Dazu scheint EU-Kommission jetzt bereit zu sein. Nach der Kritik an zu wenig Transparenz bei den Verhandlungen will sie Gewerkschaften, Verbraucherschützer und Industrie stärker in die Freihandelsgespräche mit den USA einbinden. „Transparenz entsteht über das Europäische Parlament, nicht über einen besseren Zugang von Lobbyisten zu den Verhandlungen“, kritisierte der CSU-Spitzenkandidat und Vorsitzender der Europagruppe, Markus Ferber. Es könne nicht sein, dass die Kommission nach dem Motto verfährt: "Wer am lautesten schreit, bekommt Zugang.“ Darum stellt die CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament die Zustimmung zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA unter Vorbehalt Der Europaabgeordnete erklärte: „Das Europäische Parlament ist die Hüterin der Verbraucherinteressen. Grundsätzlich befürworten wir als CSU-Abgeordnete ein Handelsabkommen, aber wir haben schon vor Beginn der Verhandlungen die Aufweichung unserer bestehenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards ausgeschlossen.“ Bei den Verhandlungen dürfe es nicht darum gehen, aus Gewinnstreben die Gesundheit der Verbraucher zu gefährden. Die Auflagen bei der landwirtschaftlichen Produktion seien eines der wichtigsten Anliegen. Genmais, Hormonfleisch und chloriertes Hühnerfleisch dürfen laut Ferber nicht auf den europäischen Markt gelangen. Ferber macht deutlich, wie schwierig die Verhandlungen, vor allem im Bereich der Lebensmittelproduktion sind, weil zwei Welten aufeinander treffen: „Bei uns in Europa gilt das Prinzip der Vorsorge." Jedes Produkt müsse also von der Zucht bis es in den Supermarktregalen landet, ein gesundes Produkt und unbedenklich für den Verbraucher sein. Die Hersteller müssten nachweisen, dass ihre Produkte unschädlich sind. In den USA sei das genau umgekehrt. Gentechnisch veränderte Pflanzen stellten so lange kein Risiko dar, bis das Gegenteil bewiesen ist. Ferber kritisiert auch das Kapitel zum Investitionsschutz, das Investoren die Möglichkeit geben könnte, vor privaten Schiedsgerichten gegen EU-Recht zu klagen. „Ziel muss es sein, Zugang zu den Gerichten zu gewähren und nicht große Anwaltskanzleien mit den Streitigkeiten zu betrauen“, so Ferber. Zusammenfassend postuliert der CSU-Europaabgeordnete: „All das sind Kriterien, die erfüllt sein müssen und ohne die wir ein Freihandelsabkommen nicht unterstützen werden. Das Europäische Parlament sowie der Rat, also alle Mitgliedstaaten, müssen am Ende dem Abkommen zustimmen. (RS)

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