Ausschreibung und Vergabe

Wer einen öffentlichen Bauauftrag ausführen will, tut sich mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) leichter. Sie stellt einen vorläufigen Beleg der Eignung eines Unternehmens und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dar und ersetzt vorläufig die Vorlage von Nachweisen. Foto DPA

18.08.2017

EEE-Onlinedienst wird eingestellt

EU-Kommission plant, den Service zum 18. April 2018 aufzulösen

Die EU-Kommission befasste sich laut der Handelskammer Hamburg in ihrem Bericht vom 17. Mai 2017 an das europäische Parlament und den Rat mit der praktischen Anwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Neben der Darstellung, inwieweit die EEE akzeptiert und angewendet wird, findet sich auch die Ankündigung, dass die EU-Kommission den von ihr angebotenen Onlinedienst zur Erstellung einer elektronischen EEE mit dem 18. April 2019 einstellen will. Zukünftig sollen nationale Dienste die Erstellung der EEE ermöglichen.

Einleitend stellt die Kommission kurz dar, dass wegen der teils noch nicht erfolgten Umsetzung der Vergaberichtlinien aus 2014 die Erfahrungen mit der EEE bisher eingeschränkt seien. Sie betont, dass der von ihr angebotene elektronische Dienst lediglich für eine Übergangsphase gedacht gewesen sei, bis das volle Potential der EEE durch die Eingliederung in die nationalen Systeme ausgeschöpft sei.
Solche nationalen Lösungen gibt es bisher in vier Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, den Niederlanden und Slowenien). Die Kommission berichtet außerdem kurz, welche weiteren Maßnahmen sie zur Unterstützung der Umsetzung der EEE in den Mitgliedstaaten ergriffen hatte: Neben finanziellen Mitteln wurden Umsetzungs-Workshops angeboten und technische Hilfen zur Verfügung gestellt. In immerhin 22 Mitgliedstaaten hat die Nutzung der EEE bereits begonnen. Außerhalb des Anwendungsbereichs der EU-Vergaberichtlinien mit verbindlicher Vorgabe der EEE beabsichtigen 61 Prozent der Mitgliedstaaten nicht, die EEE zu nutzen. Andere Mitgliedstaaten haben die Verwendung der EEE in allen oder einigen Fällen sogar verpflichtend vorgegeben. In zwei Dritteln der Mitgliedstaaten ist die Integration der EEE in nationale IT-Systeme für die Präqualifikation von Lieferanten vorgesehen. Dabei sind die Ansätze sehr unterschiedlich, je nach Umfang und Zugangsmöglichkeit der nationalen Datenbanken. Eine Quantifizierung des Nutzens der EEE liegt bisher nur aus Dänemark und Kroatien vor, diese berichten von nennenswerten Einsparungen der anbietenden Unternehmen. Die Einsparungen der öffentlichen Hand wurden noch in keinem Mitgliedstaat bewertet. In der Einschätzung der EEE unterscheiden sich die Mitgliedstaaten deutlich. Einige Mitgliedstaaten sehen die Einführung der EEE positiv, andere berichten von Kritik und Problemen bei der Umsetzung. ( bsz )

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