Bauen

Der Innenhof des neuen GEWOFAG-Gebäudes an der Arnulfstraße. (Foto: Roland Weegen)

27.06.2019

131 bezahlbare Wohnungen

Attraktiver GEWOFAG-Neubau an der Arnulfstraße in München

In verkehrsgünstiger Lage direkt neben der Post an der Arnulfstraße 177 hat die GEWOFAG 131 bezahlbare Wohnungen gebaut. Integriert sind die neuen Büroräume des Mieterzentrums Neuhausen der GEWOFAG, ein Nachbarschaftstreff und eine Kindertagesstätte für rund 100 Kinder.

Die 131 neuen Wohnungen liegen verkehrsgünstig und erlauben dank besonderer Schallschutzmaßnahmen und entsprechender Architektur dennoch ruhiges Wohnen. Zur vielbefahrenen Arnulfstraße im Norden hin sind das beispielsweise geschlossene Laubengänge als Wohnungszugänge. Der nach Süden geöffnete Innenhof lädt mit Grünflächen und Spielgeräten zum Verweilen ein. Die Wohnungen im Erdgeschoss verfügen über private Mietergärten.

Stadträtin Heide Rieke lobte im Grußwort der Stadt die architektonische Umsetzung: „Städtebaulich ist es sehr begrüßenswert, dass das ehemalige Postgrundstück mit so attraktiven Wohnungen bebaut werden konnte. Die GEWOFAG hat hier wieder dringend benötigten und vor allem bezahlbaren Wohnraum geschaffen.“ Sozialreferentin Dorothee Schiwy ging besonders auf das soziale Angebot ein: „Wir freuen uns, dass hier auch für größere Familien geförderte Wohnungen entstehen konnten. Kita und Gemeinschaftsraum sind beim quartiersbezogenen Vorgehen der GEWOFAG oftmals wichtige Ergänzungen des Wohnraums. Die Integration von Räumen des Vereins ‚Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter‘ an diesem Standort ist eine zusätzliche Bereicherung.“

Den Umzug des Mieterzentrums Neuhausen hob Klaus-Michael Dengler, Sprecher der Geschäftsführung der GEWOFAG, hervor: „Unser Mieterzentrum Neuhausen betreut die Mieterinnen und Mieter von rund 6000 GEWOFAG-Wohnungen von Neuhausen bis Freiham. Als viel genutzte Anlaufstelle bietet es Gelegenheit, Fragen rund ums Wohnen bei der GEWOFAG im persönlichen Gespräch zu klären. Daher war es ein wichtiger Schritt, aus den beengten Räumen in der Stupfstraße wechseln zu können.“ (BSZ)

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