Bauen

Die Bauauftraggeber sind für das Geschehen am Bau mitverantwortlich. (Foto: Bilderbox)

30.07.2015

Bauindustrie für mehr Qualitätsberücksichtigung

BR-Sendung Kontrovers übersieht Verantwortung der Bauherren

„Wer Bauaufträge immer nur an den billigsten Bieter vergibt, darf sich nachher über manche Mißstände nicht wundern. Die VOB/A gibt bei der Zuschlagserteilung nämlich vor, Kriterien wie Qualität, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten zusammen mit dem Preis zu bewerten. Ausdrücklich weist sie darauf hin, dass der niedrigste Preis nicht allein entscheidend ist und dass auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden darf“, so Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbands, zu dem Beitrag der BR-Sendung Kontrovers am 29. Juli 2015 "Wie Bayern vom Menschenhandel profitiert".
Weil in der Praxis aber nicht nach diesen Grundsätzen der VOB/A gehandelt wird, sondern speziell im öffentlichen Bau fast immer an den Billigstbieter vergeben wird, setzt sich die Bayerische Bauindustrie seit langem dafür ein, dass Bauaufträge auch in der Praxis verstärkt nach Zuverlässigkeits- und Qualitätsaspekten vergeben werden. Dieses Ziel verfolgt auch die Kommission Großprojekte im Bundesverkehrsministerium, die in ihrem vor kurzem veröffentlichten Abschlussbericht die Forderung aufgenommen hat: Vergabe an den Wirtschaftlichsten, nicht den Billigsten.
Für viele Aufgaben der Bauindustrie kommt der Einsatz billiger ausländischer Subunternehmer nicht in Frage, weil die Bauindustrie hauptsächlich komplexe Bauaufgaben übernimmt, die nur von gutausgebildeten Baufacharbeitern durchgeführt werden können“, so Schmid. Wenn aber ein Hauptunternehmen ein Nachunternehmen einsetzt, dann haftet es dafür, dass den Beschäftigten der Nachunternehmen zumindest die Bau-Mindestlöhne bezahlt werden. Wegen dieser selbstschuldnerischen Bürgenhaftung ist es bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen nur seriöse Nachunternehmen zu beauftragen. In der Praxis sind nämlich auch Bauunternehmen selbst die Opfer unseriöser Subunternehmen, so Schmid.
Höchst fragwürdig ist aber, dass sich der Staat selbst ausdrücklich von dieser Haftung ausgenommen hat, so Schmid: „Im Grunde kann der Staat seine gesamte Verantwortung auf das Bauunternehmen abwälzen, dem er den Auftrag erteilt hat. Egal wie die Preiskonditionen und andere Vergabebedingungen sind, der Staat braucht dafür keine Haftung zu übernehmen.“ Die drei zentralen Tarifparteien der Bauwirtschaft sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund fordern deshalb übereinstimmend seit Jahren, endlich auch die Öffentliche Hand in die Generalunternehmerhaftung mit einzubeziehen.
Bereits 2004 war die Bayerische Bauindustrie zusammen mit anderen Baupartnerverbänden Gründungsmitglied des Bayerischen Aktionsbündnisses gegen Schwarzarbeit. Vier Jahre später ist diesem auch die Bayerische Staatsregierung beigetreten. „Jedes seriöse Bauunternehmen hat doch ein großes Interesse an ordentlichen Zuständen am Bau. Daher unterstützen wir die Bekämpfung des Lohndumpings und der Schwarzarbeit voll und ganz“, so Schmid abschließend. (BSZ)

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