Bauen

28.01.2015

Baurecht für Ortsumgehung Neubäu

Historischer Tag für den Landkreis Cham

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute für die Ortsumgehung Neubäu entschieden: Eine noch anhängige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde zurückgenommen, eine zweite endete mit einem gerichtlichen Vergleich. Revision ist nicht mehr möglich. Damit ist der Weg frei für einen Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen für die lange erwartete Ortsumgehung. Landrat Franz Löffler und der Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier fordern einen Baubeginn in den nächsten Monaten. Beide Politiker begrüßen diese Entwicklung, die endlich rechtliche Klarheit schafft: „Im Hinblick auf die lange Vorgeschichte ist das schon fast ein historischer Schritt.“ Sie betonen auch, dass der jetzt mögliche Baubeginn vor allem deshalb realistisch ist, weil unter tatkräftiger Mitwirkung der Politik vor Ort in den letzten vier bis fünf Jahren einige entscheidende Schritte auf den Weg gebracht wurden. Abseits von öffentlichkeitswirksamen Aktionen habe man kontinuierlich und zielstrebig zusammen mit der Stadt Roding auf die Schaffung der nötigen Voraussetzungen hingearbeitet. Holmeier und Löffler sind sich einig: „Auch wenn uns manche den politischen Willen zum Bau der Straße abgesprochen haben, war immer klar: Wir bauen, wenn Baurecht besteht.“

Noch heuer mit dem Bau beginnen

So sei es nach der Rechtskraft der Planfeststellung vor allem entscheidend, dass die Maßnahme im Bundesverkehrsministerium als „bereits begonnene Maßnahme“ bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans gelte. Am 25. Juli 2014 hatte Holmeier die Zustimmung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zum vorzeitigen Beginn der nötigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Haselmaus erhalten. „Das war angesichts der deutschlandweit hohen Konkurrenz beim Mittelbedarf der Durchbruch.“, so Holmeier und Landrat Löffler. Beide führen zur Zeit Gespräche mit Dobrindt, um nach der Freigabe der notwendigen zwei Millionen Euro noch heuer mit dem Bau einer Brücke beginnen zu können. Seitens des Staatlichen Bauamts Regensburg wurde bestätigt, dass es auf den Baubeginn vorbereitet sei.
Die Bundesstraße 85 ist eine der Hauptschlagadern für den Landkreis Cham. Darüber läuft nicht nur der Binnenverkehr, sondern auch der internationale Verkehr in Ost-West-Richtung. Angesichts der positiven Entwicklung der Wirtschaft im Landkreis Cham und der zunehmenden Verflechtung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bayern und Osteuropa - Tschechien ist mittlerweile einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands mit einem Warenwert von 15 Milliarden Euro mit steigender Tendenz – kommt ihr in Verbindung mit den Bundesstraßen 20 und 16 eine wesentliche Bedeutung zu.

Seit 1993 im vordringlichen Bedarf

Aufgrund der fehlenden Autobahn muss die B 85 eine autobahnähnliche Funktion wahrnehmen und auch dementsprechend ausgebaut sein. Die Ortsumgehung Neubäu dient nicht nur der Entlastung von Neubäu, obwohl die dortigen Bürger dies am meisten spüren werden, sondern dem sicheren und zügigen Verkehrsfluss auf der ganzen Strecke. Deshalb, so Löffler und Holmeier, muss neben der Fertigstellung des Abschnitts zwischen Untertraubenbach und Wetterfeld/Piendling auch der vierspurige Weiterbau von Piendling nach Altenkreith zur Anschlussstelle der B 16 mit Nachdruck angegangen werden.
Die Umgehung von Neubäu befindet sich bereits seit 1993 im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Es wurden mehrere Trassen geprüft, bis schließlich im Januar 2010 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde. Die Strecke ist für den zweistreifigen Ausbau vier Kilometer lang und kostet rund 16,7 Millionen Euro. Ende März 2013 wurde der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Dagegen wurden Klagen erhoben, die jetzt erledigt sind. Es ist eine Bauzeit von drei Jahren vorgesehen. (BSZ)

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