Bauen

Besserer Lärmschutz für Würzburger beim Ausbau der A 3. (Foto: Bilderbox)

03.07.2014

Besserer Lärmschutz für Würzburger beim Ausbau der A3

Einigung im Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

In den mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht über Klagen betroffener Anwohner des Würzburger Stadtteil Heuchelhof gegen verschiedene Ergänzungs- und Änderungsplanfeststellungsbeschlüsse für den Ausbau der A 3 der Regierung von Unterfranken wurde heute eine Einigung erzielt.
Mit den Klagen hatten sich die Betroffenen unter anderem gegen einen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 13. Mai 2013 gewandt. Darin wurden die im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss von 2009 zum Ausbau der A 3 fehlerhaft nicht dargestellte Behelfsfahrbahn sowie die Behelfsbrücke der B 19 über die A3 genehmigt. Die Kläger befürchteten, dass von der näher an die Heuchelhofer Wohnbebauung heranrückenden Übergangsfahrbahn keine gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen ausgehen.

Umfassendes Lärmmonitoring

In der mündlichen Verhandlung einigten sich die Beteiligten auf einen Kompromiss. Er sieht für die Bauzeit ein umfassendes Lärmmonitoring vor und schließt zugleich nächtliche Bauarbeiten im Zeitraum zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr aus. Soweit hiervon Ausnahmen zugelassen werden dürfen, gilt dies nicht für Sprengarbeiten und die Errichtung von etwa 1700 Bohrpfählen mit schwerem Baugerät wie Schlag- beziehungsweise Vibrationsrammen.
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) ist mit dem Prozessverlauf sehr zufrieden: „Unabhängig davon, ob ein Würzburg-Tunnel durchgesetzt wird, wird es für die Anwohner während des Baus der Autobahn in der Nacht ein Höchstmaß an Schallschutz geben. Vor Inbetriebnahme der Behelfsfahrbahn müssen außerdem alle angeordneten Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden, das heißt ein Lärmschutzwall und der lärmmindernde Belag. Zudem konnte geklärt werden, dass die Gefahr von Überschwemmungen am Steigerfurtweg reduziert wird." (BSZ)

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