Bauen

Ralf Wulf, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, über „Ist BIM für Bauherren jetzt schon sinnvoll?“. (Foto: B. Gleixner)

27.01.2016

"BIM ist die Zukunft des Bauens"

Ingenieurekammer-Bau-Kolumne: Vorstandsmitglied Ralf Wulf über „Ist BIM für Bauherren jetzt schon sinnvoll?"

Building Information Modeling (BIM) ist weltweit als neue Methode für Planung, Bau und Betrieb von Bauwerken auf dem Vormarsch. Während in den skandinavischen Ländern BIM bei öffentlichen Bauprojekten vorgeschrieben ist, kann in Deutschland von flächendeckendem Einsatz keine Rede sein. Das bestätigte auch eine Umfrage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau vom Dezember 2014. Über 75 Prozent der Abstimmenden gaben an, noch nie mit BIM/3D geplant zu haben.
Wo liegen die Ursachen? Ein großes Manko: Bislang gibt es noch keine verbindlichen Richtlinien, die die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen allen Beteiligten regeln. Dies ist aber dringend erforderlich, da bei BIM von allen am Bauprozess Beteiligten die für das Bauen benötigten Informationen wie Zeichnungen, Materialeigenschaften, technische Ausrüstungen, Ablaufplanungen und vieles mehr in ein computergestütztes 3D-Modell eingestellt werden, welches zum Abschluss des Projekts dem Bauherrn übergeben wird.
In einem Gutachten über die Auswirkungen von BIM auf die HOAI (Liebich, Schweer, Wernik, 2011) heißt es: BIM ist eine Methode und keine Software; es funktioniert bei Projekten jedes Projektvolumens; die Anwendung bei der Umsetzung originärer Planungsleistung der Architekten und Ingenieure ist keine Zusatzleistung. Aber: Die BIM-Methode enthält neue, zusätzliche Leistungen (zum Beispiel BIM-Management), die von den geltenden, traditionellen Leistungsbildern abweichen und erzwingt eine neue Bewertung der Aufwandsverteilung zwischen den Fachdisziplinen. Dies führt innerhalb der Leistungsbilder zu Verschiebungen zwischen den Leistungsphasen. BIM kann umso effizienter eingesetzt werden, je stärker gemeinschaftliches Handeln (gemeinsame Vorteile und Risiken) vertraglich verankert ist und je tiefer BIM in der Wertschöpfungskette genutzt wird. BIM erfordert neue Vertrags- und Vergütungsregelungen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass BIM die Zukunft des Bauens darstellt und dauerhaft für alle Beteiligten Vorteile bringt. Dies kann aber wirklich effizient nur gelingen, wenn die Verwendung von BIM bereits beim Projektstart vorgesehen ist. Bei der Definition der entsprechenden Rahmenbedingungen für alle Projektbeteiligten hat der Bauherr eine Schlüsselposition. Bei dem Ingenieurbauprojekt „Altstadtringtunnel – Nachrüstung, Umbau, Instandsetzung“ in München wird die Anwendung der Methoden des BIM als Pilotprojekt ausprobiert, um praktische Erfahrungen zu sammeln.

Keine praktischen Erfahrungen mit BIM


Aktuell stellt sich nach meiner Erfahrung die Lage für Bauherren wie folgt dar: Ausschreibungen müssen vorgenommen werden, obwohl keine praktischen Erfahrung mit der BIM-Methode vorliegen. Hier können gegebenenfalls andere Dienststellen, zum Beispiel die CAD-Stelle Bayern, Hilfestellung geben.
Rechtssicherheit in HOAI- und vergaberechtlicher Sicht ist durchaus zu erreichen. Die 3D-Modellerstellung, insbesondere im Bestand, erhöht den Aufwand für die Ingenieurbüros. Durch BIM werden Unschärfen in Bestandsunterlagen schonungslos aufgedeckt. Lohn ist bei konsequenter Anwendung eine aktuelle und konsistente Planung.
Die in der Literatur beschriebene Aufwandsverschiebung in früheren Projektphasen (höherer Aufwand in der Vor- beziehungsweise Entwurfsplanung, dafür Einsparungen in den folgenden Phasen) wird auch von den Bietern so bewertet. Die Bereitschaft zur Anwendung der BIM-Methode ist nicht in allen Bereichen gleich ausgebildet, wodurch der Hauptvorteil der Methode – das gemeinschaftliche Arbeiten an einem 3D-Modell – nicht durchgängig möglich ist.
Aller Berührungsängste und Anlaufschwierigkeiten zum Trotz – BIM ist die Zukunft des Bauens und, nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, auch ab 2020 als neuer Standard für Verkehrsinfrastrukturprojekte Pflicht. Mein Appell an die Bauherren und Büros lautet daher: Geht den neuen Weg mit, besser heute als morgen.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.