Bauen

Die Allianz Arena in München-Fröttmaning. (Foto: OBB)

21.12.2012

"Ein weites und nahezu unbegrenztes Anwendungsgebiet"

OBB-Kolumne: Josef Poxleitner über "Baustoffe - eine bautechnische Erfolgsgeschichte"

Nicht nur dem Fachmann sind Begriffe wie Beton-, Stahl-, Holz-, Grund- oder sogar Glasbau absolut geläufig. Aber was ist mit Kunststoffbau? Dieses Wort fand zumindest bislang nicht Eingang in unseren Sprachgebrauch. Zu Unrecht? Kunststoffen kann man hinsichtlich ihrer Anwendung im Vergleich zu den klassischen Baustoffen keinen festen Platz zuordnen. Die Eigenschaften der Kunststoffe sind derartig vielfältig und modifizierbar, dass sie entweder an die Stelle der herkömmlichen Baustoffe treten, diese ergänzen oder neue bautechnische Möglichkeiten erschließen. Gerade die gezielte Einflussnahme auf die Eigenschaften dieses Werkstoffes eröffnet den Kunststoffen ein weites und nahezu unbegrenztes Anwendungsgebiet.
Im statischen Sinne tragende Kunststoffbauteile rückten wohl erstmals mit der Zeltdachkonstruktion der Olympischen Spiele 1972 in München so richtig in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit. Das Olympiazeltdach mit einer Fläche von rund 74 800 Quadratmetern ist mit lichtdurchlässigen großformatigen Kunststoffplatten eingedeckt.
Natürlich wurden Kunststoffe schon lange vorher im Bauwesen verwendet, aber vorwiegend zum Beispiel als Rohre, Dämmstoffe, Abdichtungsbahnen, Dübel, Kleber, Beschichtungen oder Versiegelungen. Seitdem schritt die Entwicklung innovativer Kunststoffe rasant voran und ermöglicht nunmehr Membrankonstruktionen, Flächentragwerke und Sonderkonstruktionen, die vorher in dieser Form nicht möglich waren.
So erhöht eine Verstärkung des Kunststoffs mit Fasern (beispielsweise Glas- oder Kohlefasern) ganz wesentlich dessen Festigkeit und eine geeignete Beschichtung zum Beispiel dessen Alterungsbeständigkeit. Auch das Brandverhalten kann gezielt beeinflusst werden. Innovative Kunststoffe sind immer dort als Baustoff „unschlagbar“, wo der Planer eine hohe Festigkeit bei geringem Gewicht oder eine besondere Formbarkeit einfordert.
Für innovative Kunststoffe als nicht geregelte Bauprodukte im Sinne der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hat sich der bauordnungsrechtliche Verwendbarkeitsnachweis der Zustimmung im Einzelfall der Obersten Baubehörde (Art. 18 BayBO) bestens bewährt.
Spektakuläre Bauwerke mit innovativen Kunststoffen wurden inzwischen mit einer Zustimmung im Einzelfall verwirklicht. So das Membrandach aus einem beidseitig mit dem Kunststoff Polytetrafluorethylen beschichtetem Glasfasergewebe für das Munich Airport Center, das mit einer Gesamtfläche von rund 10 000 Quadratmetern zu den größten überdachten Freiflächen Europas zählt. Das Membrandach über ein Rundmischbett (Durchmesser: 110 Meter, Höhe: 32,3 Meter) der Märker Zementwerk GmbH in Harburg wurde dagegen mit einem PVC-beschichtetem Polyestergewebe errichtet.
Nicht minder spektakulär sind die 2784 vorgefertigten, pneumatisch stabilisierten Folienkissen aus dem Kunststoff Ethylen-Tetrafluorethylen mit einer Fläche bis zu 35 Quadratmetern für die Fassade und das Dach der Allianz Arena in München. Ein Highlight war sicherlich auch die etwa 52 Meter hohe Skulptur Mae West in München in Form eines hyperbolischen Paraboloids, für dessen Stabelemente bis zu 40 Meter lange, carbonfaserverstärkte Kunststoffrohre verwendet wurden.
Großformatige gebogene Bauteile aus dem durchsichtigen Kunststoff Acrylglas kamen mit Zustimmung im Einzelfall beispielsweise für die Werbekugel (Durchmesser: 7,50 Meter) auf dem Hochhaus des Medienzentrums Media Works Munich, für die Fassade des rund 50 Meter hohen Oskar-von-Miller-Turms der Technischen Universität München in Garching und für die Unterwasser-Panoramafenster (maximal 275 Millimeter dick, 4300 Millimeter hoch und 12 852 Millimeter lang) im Tiergarten Nürnberg zum Einsatz.
Glasfaserverstärkte Kunststoffbauteile fanden Anwendung zum Beispiel für die Sandwichkuppel der Universitätssternwarte auf dem Wendelstein und für eine Kühlturmanlage der Wacker Chemie AG in Burghausen. Nach aller Erfahrung dürfte die Entwicklung leistungsfähiger Hightech-Kunststoffe noch nicht ihre Grenzen erreicht haben. Die bautechnischen Sachgebiete der Obersten Baubehörde sind gut gerüstet, auch weiteren Neuentwicklungen mit dem Verwendungsnachweis der Zustimmung im Einzelfall nach Art. 18 BayBO den Weg in die baupraktische Anwendung zu ermöglichen.  (Die Skulptur Mae West - Foto: OBB)

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