Bauen

Kammerpräsident Heimrich Schroeter. (Foto: Birgit Gleixner)

23.03.2012

"Es ist nicht genug Geld für die Infrastruktur vorhanden"

Kolumne der Ingenieurekammer-Bau: Kammerpräsident Heinrich Schroeter über die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen

Kaum ist der Winter zu Ende, schon beginnt der Ärger mit den Frostaufbrüchen. Wenigstens ist dieses Jahr das Schneechaos ausgeblieben und die Kosten für die Kommunen waren deswegen etwas geringer. Aber der Ärger mit den Straßen zeigt in jedem Frühjahr, dass nicht genug Geld für die Infrastruktur vorhanden ist. Schlaglöcher sind dabei für jeden Bürger ein sichtbares Ärgernis. Aber die viel gefährlicheren Löcher sind gar nicht sichtbar. Das sind Löcher in der Kanalisation, durch die Baumwurzeln wachsen und Rohre verstopfen, durch die Schmutzwasser aus dem Kanal in den Untergrund fließt oder umgekehrt Grundwasser die Kanäle und Kläranlagen zusätzlich belastet.
Dieser bedenkliche Zustand der kommunalen Kanalnetze hat jetzt sogar die Bauindustrie auf den Plan gerufen: Die Initiative pro Kanalbau erhebt warnend ihre Stimme und fordert mehr finanziellen Einsatz unter der Erde. Eine berechtigte Forderung, der sich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau nur anschließen kann.
Aber warum verfallen die Einrichtungen der Infrastruktur, also das Vermögen der Kommunen? Warum wird nicht in die Erhaltung dieser Werte investiert, die ja uns Bürgern gehören? Geben die Kommunen ihre Mittel lieber für Anderes aus oder haben sie schlicht kein Geld für diese wichtige Aufgabe? Um die Lage zu verstehen, muss man sich in die Tiefe der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien begeben, die die Finanzen der Gemeinden regeln.
Eine Kommune kann für die Erhaltung der Infrastruktur nur das Geld ausgeben, dass sie zuvor ihren Bürgern durch Steuern und Gebühren abgenommen hat. Den Löwenanteil macht die Gewerbesteuer aus. Es gibt Gemeinden, die so viel Gewerbesteuer einnehmen, dass sie ihre Infrastruktur sehr gut erhalten können. Leider sind das nur wenige Gemeinden im Freistaat. Bei der großen Mehrheit reichen die Steuereinnahmen hinten und vorne nicht aus, um alle Pflichten zu erfüllen. Es gibt zwar Geld vom Freistaat aus dem Finanzausgleich, aber das ist in der Regel ein Nullsummenspiel.
Hat eine Gemeinde hohe Einnahmen aus der Gewerbesteuer, gibt es entsprechend weniger aus dem Finanzausgleich. Und in vielen Fällen wird dieser staatliche Zuschuss gleich wieder auf dem Weg der Kreisumlage an den Landkreis weitergegeben. Schließlich muss der Landkreis ja auch die Bezirksumlage bezahlen, ohne nennenswerte eigene zu haben – abgesehen von der Kreisumlage. Für Straßen erhalten die Kommunen 1200 Euro pro Kilometer im Jahr. Aber von diesem Geld muss der gesamte Unterhalt, vom Winterdienst bis zum Mähen der Böschungen, bezahlt werden. Dieses Geld ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine echte Förderung für den Straßenbau gibt es nur bei einem echten Neubau der Straße.
Der Straßenausbau der 1970er Jahre, der noch mit bis zu 80 Prozent Zuschuss vom Staat gefördert wurde, ist heute erneuerungsbedürftig. Oft würde eine Verstärkung des Oberbaus ausreichen. Aber dafür gibt es in der Regel kein Geld vom Staat. Das gibt es außer in einzelnen Sonderfällen erst bei einem wirklichen Neubau mit Verbesserung der Trassierung und der Querschnitte. Und auch diese Förderung liegt nur noch bei rund 40 Prozent der Kosten. Dabei wäre oft mit einem Zehntel der Kosten eines solchen Neubaus eine Straße für die nächsten 30 Jahre wieder in gutem Zustand. Eine sinnvolle Lösung, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass ein Straßenausbau oft gar nicht erforderlich ist.
Jeder wirtschaftlich denkende Mensch sagt sich jetzt: Wo ist das Problem? Da müssen die Kommunen eben Rücklagen für diesen Straßenunterhalt bilden. Hier kommt das KHG, das Kommunale Haushaltsgesetz ins Spiel, das den Kommunen nämlich genau ein solches Ansparen verbietet. Als einziger Ausweg bleibt die Aufnahme von Krediten. Und das, wenn ganz Europa vom Abbau der Schulden redet? Ganz abgesehen davon, dass sehr viele Kommunen so verschuldet sind, dass ihnen die Aufsichtsbehörde im Landkreis die weitere Kreditaufnahme verbietet. Wer wundert sich bei dieser Sachlage noch über Schlaglöcher in Gemeindestraßen?
Gründung eines Kommunalbetriebs
Etwas besser sieht es bei den oben schon angesprochenen Kanalnetzen aus. Dieser Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge wird im Haushaltsrecht etwas anders behandelt. Durch die vom Bürger erhobenen Gebühren sollen auch die Kosten für den Unterhalt gedeckt werden. Und seit einer Änderung der Vorschriften im Jahr 2000 ist es nun auch möglich, Geld anzusparen. Theoretisch sollte hier also kein Problem entstehen. Allerdings ist es für einen Gemeinderat sehr schwierig, den Bürger mit sehr hohen Gebühren zu belasten, um die Millionen anzusparen, die zum Beispiel für den Neubau einer Kläranlage notwendig sind.
Ein solches Vermögen weckt Begehrlichkeiten. Gerade in kleineren Gemeinden, wo der Bürgermeister und die Gemeinderäte sich an den Stammtischen rechtfertigen müssen. Da wird dann die Wassergebühr mit der Nachbargemeinde verglichen, die aber einen guten Gewerbesteuerzahler hat. In der Praxis sind auch hier wieder Kredite notwendig, also Verschuldung der Gemeinde. Und wenn die Kommunalaufsicht die Kredite nicht genehmigt? Dann werden erhebliche Strafgebühren für eine nicht ausreichende Kläranlage gezahlt, die das Problem nur weiter verschlimmern. Aber eine Förderung gibt es nicht.
Hier kann in vielen Fällen die Gründung eines Kommunalbetriebs helfen. Der Kommunalbetrieb kann Kredite aufnehmen, die die Kommunalaufsicht der Gemeinde verbietet. Die Schulden hat dann nicht mehr die Gemeinde, sondern der Betrieb. Dieser kann allerdings das Vermögen, das die Infrastruktur darstellt, dagegen rechnen, weil er bilanzieren kann, was der Gemeinde nur in engen Grenzen möglich ist. Die Schulden bleiben, nur sind sie weniger deutlich sichtbar. Also auch keine echte Lösung, aber zumindest ein Weg aus der Klemme.
Kern des Problems ist die Finanzausstattung der Gemeinden. Die Gemeinden brauchen eigene Einnahmen, unabhängig von der Gewerbesteuer. Hier kann die Energiewende zu einer Lösung beitragen. Mit gemeindeeigenen Anlagen der Photovoltaik wird ein zwar geringer, aber doch hilfreicher Cashflow erzeugt. Und wenn sich Gemeinden zusammenschließen, um gemeinsam eine größere Windenergieanlage zu stemmen, kann die Zukunft auf einmal durchaus rosig aussehen. So wie Großstädte seit jeher mit den Einnahmen aus ihren Stadtwerken zum Beispiel den Nahverkehr und andere Aufgaben der Daseinsvorsorge subventionieren, können auch kleinere Gemeinden mit dezentraler Energieversorgung einen Weg aus der Schuldenfalle finden.
Nur mit diesem Engagement der Kommunen kann die Energiewende gelingen. Deswegen sollte die Bundesregierung bei der Kürzung der Solarförderung bedenken, welchen sinnvollen Weg sie verschüttet. Und der Freistaat sollte die Kommunen auf diesem Weg durch hohe Förderungen unterstützen. Denn damit wird langfristig die Finanzausstattung der Kommunen verbessert und die Gemeinden werden wieder handlungsfähig – aus eigener Kraft. (Ein sichtbares Ärgernis für die Bürger - Schlaglöcher in der Straße - Foto: Daniel Rennen/Pixelio - Die Kanalisation in den Gemeinden ist oft in einem bedenklichen Zustand - Foto: Thomas Max Müller/Pixelio)

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