Bauen

Nach Ansicht des BFW Bayern führt die Mietpreisbremse langfristig zu weniger Mietwohnungen. (Foto: Bilderbox)

22.05.2014

Falsches Signal zur falschen Zeit

Der BFW Bayern zur Mietpreisbremse

Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes privater Immobilien- und Wohnungsunternehmen in Bayern (BFW Bayern) trafen sich gestern zu einer Diskussionsveranstaltung zur Mietpreisbremse, um wichtige Argumente in die Stellungnahme des Gesetzesentwurfs vom Bundesjustizministerium aufzunehmen. Ziel war es, deren Befürchtungen und bisherigen Erkenntnisse zu bündeln, um eine klare Position gegenüber der Politik und Öffentlichkeit zu beziehen.
„Wir sehen es als Hauptproblem, dass die gewünschten Effekte einer Mietpreisbremse ausbleiben werden und diese sogar negative Auswirkungen am Wohnungsmarkt haben werden. Statt Wohnungsneubau zu fördern und auf eine notwendige Angebotsausweitung zu setzen, werden mit der Mietpreisbremse nicht die Mieterinnen und Mieter geschützt, sondern die Investitionstätigkeit gebremst", so der Präsident des BFW Bayern, Andreas Eisele.

Die Wohnqualität wird sinken

Der BFW warnt in diesem Zusammenhang vor vier Effekten, die aus einer Mietpreisbremse resultieren: Die Wohnqualität wird sinken, da der Anreiz zu Renovierungen sinken wird. In sozialistischen Ländern führte dieser Weg regelrecht zum Verfall der Bausubstanz. Neubauinvestitionen werden sinken, da die Ertragsaussichten geschmälert werden. Zudem rechnet der BFW mit langfristig weniger Mietwohnungen, da Investoren eher verkaufen als vermieten werden. Ähnliche Tendenzen sieht man in Spanien. Schließlich fördert man mit der Mietpreisbremse einen grauen Mietmarkt. So werden absurde Abstandszahlungen für Einbauten bis zu systematischen möbelierten Vermietung entstehen.

Mehr Angebot schaffen

Diese Effekte, sind sich die Mitgliedsunternehmen einig, schaden am Ende dem Mieter und privaten Bestandshaltern mit wenigen Wohnungen. Der richtige Weg zu bezahlbarem Wohnbau ist dagegen die Schaffung von mehr Angebot. So sollten unter anderem bessere Rahmenbedingungen für Neubauten geschaffen werden. Auch müssen vor der Gesetzesänderung zum Mietrecht viele Punkte näher definiert und damit rechtssicher dargestellt werden. So fragen sich Mietgliedsunternehmen was einen angespannten Wohnungsmarkt auszeichnet und wie die unterschiedliche Erhebung von ortsüblichen Vergleichsmieten gehandhabt wird. Der Staat greift mit dem Mietrechtsänderungsgesetz einmal mehr mit komplizierten Gesetzen und ausufernden Ausführungsverordnungen in das Alltagsleben der Bürger ein. Das alles schafft Rechts- und Planungsunsicherheit und schwächt Anreize zu Investitionen.
Die Branche ist sich einig: Eine Mietpreisbremse darf wenn dann nur eine zeitlich befristete einmalige Handlung sein und muss zudem mit einem Maßnahmenpaket zur Förderung der Wohnungsneubaus einhergehen. „Die Mitpreisbremse allein schafft keine einzige neue Wohnung", so Präsident Eisele. (BSZ)

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