Bauen

Das ehrgeizige Ziel der Staatsregierung ist, jährlich 70 000 neue Wohnungen. (Foto: Bilderbox)

21.03.2014

"Fünf Seiten, die es in sich haben"

Innenstaatssekretär Gerhard Eck über den Koalitionsvertrag und die Perspektiven für die Immobilienwirtschaft

Am 16. Dezember 2013 ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode endgültig unterzeichnet worden. Zuvor wurde fünf Wochen lang in verschiedenen Arbeitsgruppen intensiv verhandelt. Innenstaatssekretär Gerhard Eck gehörte der Arbeitsgruppe „Verkehr, Bau und Infrastruktur“ an. Im Rahmen des Real Estate Breakfast sprach Eck daher über Perspektiven des Koalitionsvertrags für die Immobilienwirtschaft.
Von den 185 Seiten des Koalitionsvertrags machen die Passagen zum Thema „Gutes und bezahlbares Wohnen“ gerade einmal fünf Seiten aus. Das ist laut Eck zwar mit Blick auf das Gesamtwerk nicht viel. „Die Festlegungen haben es aber gerade für die Immobilienwirtschaft in sich.“

Mehr Mittel für die Städtebauförderung


Zu den wichtigen Punkten zählen nach den Worten des Innenstaatssekretärs die Einführung einer regionalisierten Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen; die Herabsetzung der Umlagemöglichkeit auf höchstens zehn Prozent der Modernisierungskosten – und das auch nur noch zeitlich begrenzt bis zur Amortisation der Kosten (bisher elf Prozent ohne zeitliche Begrenzung); die Erhöhung des Wohngelds, damit sich auch Bürger mit niedrigem Einkommen eine angemessene Wohnung leisten können; die Erhöhung der Bundesmittel für die Städtebauförderung von 455 auf 700 Millionen Euro sowie die verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften, zum Beispiel für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen.
Darüber hinaus sind laut Eck noch zwei wichtige Punkte im Endbericht der Koalitionsarbeits-gruppe „Verkehr, Bau und Infrastruktur“ enthalten, die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für den Mietwohnungsbau und ein neuer Anlauf für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
Gerade die degressive AfA sei von den Wohnungs- und Immobilienunternehmen gefordert worden, um die Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten zu lösen. „Leider sind aber weder die degressive AfA noch die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nach der Schlussabstimmung aller Ergebnisse der Arbeitsgruppen in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Ich bedauere das sehr.“ Auch Innen- und Bauminister Joachim Herrmann habe sich in den letzten Jahren für die Wiedereinführung der degressiven AfA eingesetzt. Nachdem sie aber nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, geht Eck davon aus, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie in dieser Legislaturperiode noch kommt.

Einführung der Mietpreisbremse


Mit Blick auf die Mietpreisbremse bat der Staatssekretär um Verständnis, dass man die Ängste der Bürger in den Ballungsräumen sehr ernst nehmen müsse. „Sie befürchten, dass sie sich die Miete nicht mehr leisten können und ihre Wohnungen verlassen müssen.“ Aus diesem Blickwinkel sei der Koalitionsvertrag eine gute Ausgangsbasis, um aktuelle Probleme in den Bereichen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung verantwortungsvoll zu lösen.
Für die Einführung der Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bereits in Kürze einen Referentenentwurf vorlegen. Schon in diesem Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene wäre zu klären, so Eck, wie die Festlegungen im Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden können. So soll die Ausweisung der Gebiete durch die Länder an die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung des Wohnungsmangels in den Gebieten gekoppelt werden. Da stelle sich aber die Frage, wer den Maßnahmenplan erarbeiten soll: das Land oder die Gemeinde? Und was Inhalt des Maßnahmenplans sein soll? Hier werde es sicher noch Diskussionen geben.
Bayern werde mit der Mietpreisbremse verantwortlich umgegangen, bekräftigte Eck. Er geht davon aus, „dass wir auch die Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen im Ministerrat behandeln und dazu einen Grundsatzbeschluss fassen werden“. Zudem seien noch umfangreiche statistische Erhebungen erforderlich. Nach dem Koalitionsvertrag soll das Instrument nämlich nur für „Gebiete mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten“ gelten. „Es ist also noch einiges zu tun, bis die Mietpreisbremse in Bayern gelten kann.“

Bau von Wohnungen
ist der beste Mieterschutz

Sein Haus werde auf alle Fälle auf einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mietpreisbremse achten. Sie dürfe nicht dazu führen, dass überhaupt nicht mehr in den Wohnungsbau investiert wird, und es müsse gewährleistet sein, dass das Mietrecht ausgewogen bleibt. Denn auch er ist der Meinung: „Der Bau von Wohnungen ist der beste Mieterschutz.“ Deshalb verstärke der Freistaat auch seine Anstrengungen, um den Wohnungsbau weiter anzukurbeln.
Aus diesem Grund werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – die Mittel der Wohnraumförderung 2014 um insgesamt 60 Millionen Euro erhöht. Es sollen mindestens 25 000 Wohnungen in Bayern bis 2018 gefördert werden. „Unser ehrgeiziges Ziel: mindestens 70 000 neue Wohnungen pro Jahr in Bayern.“
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Wohngelds für Bürger mit niedrigem Einkommen „ist für uns ein Erfolg“. Ein weiterer Erfolg sei die Erhöhung der Bundesmittel für die Städtebauförderung von 455 Millionen auf 700 Millionen Euro. „Das muss dann natürlich auch im Haushalt des Bundes aufgenommen werden. Wir haben vor, unsere Kofinanzierungsmittel in gleicher Weise zu erhöhen.“ Davon würden vor allem die Kommunen profitieren. Mittelbar würden durch die Aufwertung aber auch alle Hausbesitzer gewinnen, die ihre Immobilie in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet haben.
Das Bündnis für Wohnen – mit Bund, Ländern, Kommunen und allen relevanten gesellschaftlichen Akteuren – hält Eck ebenfalls für einen sehr wichtigen Punkt. Zudem soll der immobilienwirtschaftliche Dialog ausgebaut werden. „Denn nur im Miteinander können wir dafür sorgen, dass unsere Bürger auch in Ballungsgebieten wie München gute und bezahlbare Wohnungen finden und zugleich die Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft stimmen.“
(Friedrich H. Hettler) (Innenstaatssekretär Gerhard Eck. (Foto: Innenministerium)

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