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Eigenheimerverband Deutschland plädiert bei der Grundsteuerreform für ein einfach und schnell umsetzbares physikalische Modell. (Foto: Bilderbox)

17.01.2019

Für physikalisches Modell

Eigenheimerverband Deutschland plädiert bei der Grundsteuerreform für ein einfach und schnell umsetzbares physikalische Modell

Anfang der Woche beriet die Finanzministerkonferenz erneut die Grundsteuerreform. Im April hatte das Bundesverfassungsgericht das System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer muss nun spätestens bis zum 31. Dezember 2019 reformiert werden. Wenn dies gelingt, dürfen die derzeit geltenden Regeln für weitere fünf Jahre, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024, angewandt werden.

Der erste Vorschlag von Finanzminister Scholz sah vor, die Grundsteuer weiterhin nach einem Wertmodell zu berechnen. Einfließen sollten tatsächliche und (bei reinen Privatimmobilien) fiktive Nettomieten, das Alter der Gebäude, Bodenfläche und die Restnutzungsdauer. Das kam in den Ländern sehr unterschiedlich an. Bayern hatte gleich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr eine Abkehr von der Wertbasierung hin zu einem reinen Flächenmodell gefordert, wie auch Hamburg (wo Scholz bis vor einem Jahr Bürgermeister war). Nun diskutierte die Finanzministerkonferenz erneut über ein neues Modell.

Der Eigenheimerverband Deutschland macht sich nach wie vor für das physikalische oder Flächenmodell stark. „Das System muss einfach, schnell und leicht umzusetzen sein“, so Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Deutschland. „Daher kann faktisch nur das physikalische Modell oder Flächenmodell zum Tragen kommen. Beides geht in die gleiche Richtung. Im Gegensatz zu den wertbasierenden Modellen fallen umfangreiche Erhebungen am Anfang und später laufende Korrekturen nicht an. Der Eigenheimerverband Deutschland favorisiert eindeutig das physikalische Modell, da es keine Neubewertungen erforderlich macht. Umfassende – auch vom Eigenheimerverband Deutschland – angestellte Proberechnungen haben ergeben, dass ein solches Modell im Verhältnis zur bisherigen Bemessungsgrundlage Einheitswerte die wenigsten Veränderungen für Eigentümer und Mieter ergeben würde. Wenn man den Beteuerungen, eine aufkommensneutrale Umsetzung wird angestrebt, glauben darf und sich auch kein Pferdefuß in den tatsächlichen Berechnungen verbirgt, könnte die notwendige Reform tatsächlich im Ergebnis wenig Änderung für die Steuerpflichtigen bedeuten. Dies erkennen wir in diesem Fall als positiv und unterstützen klar das Flächen- oder physikalische Modell“, so Präsident Kuhn. (BSZ)

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