Bauen

18.01.2013

"Geeignetes Förderszenario bereitstellen"

Kolumne der Ingenieurekammer-Bau: Vorstandsmitglied Werner Weigl über "Die Infrastruktur erhalten"

Bayerns „schönstes Schlagloch“, Grundwassergefährdung durch verrottende Kanäle, berstende Wasserleitungen, muffige Schulen, wegen Einsturzgefahr geschlossene Eishallen – der Verfall unserer Infrastruktur ist allgegenwärtig und für jeden Bürger sichtbar.
Allerorten wird geklagt, dass für Instandhaltung und Modernisierung nicht genügend Finanzmittel vorhanden sind. Klamme Staatshaushalte und Kommunalfinanzen ließen keine Spielräume für notwendige Maßnahmen, heißt es.
Nach Überzeugung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird dabei die Bedeutung einer auch auf lange Sicht zuverlässig funktionierenden Infrastruktur unterschätzt.
Die Entwicklung Bayerns vom agrarorientierten Flächenstaat zum High-Tech-Standort ist eng mit dem flächendeckenden Ausbau der Infrastruktur in den vergangenen Jahrzehnten verknüpft. Ohne die leistungsfähigen Verkehrsinfrastrukturachsen A93 und A92 wäre die prosperierende Entwicklung Regensburgs mit Entwicklungsachsen bis in den Bayerischen Wald oder die der Isarschiene Landshut-Dingolfing mit Ausstrahlung bis an die Ostgrenzen Bayerns und ins Rott- und Vilstal hinein undenkbar.
Entscheidend für die gute Entwicklung der Regionen war ebenso der Ausbau des nachgeordneten Straßen- und Wegenetzes, der Ausbau der Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser) bis hin zur Schaffung ansprechender Lebensstandards für die Bevölkerung mit Kindergärten, Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Diese Entwicklung wurde wesentlich durch das damals wie teilweise auch heute noch geltende Förderinstrumentarium zum Neubau dieser Infrastruktureinrichtungen initiiert. Die Einrichtungen wurden in wesentlichen Teilen mit Fördermitteln geschaffen.
Die Infrastruktur muss aber auch gewartet, unterhalten, instandgesetzt und modernisiert werden, soll sie dauerhaft ihre Funktion erfüllen. Dazu brauchen die Träger dieser Infrastruktureinrichtungen eine Finanzausstattung, die ihnen die notwendigen Maßnahmen ermöglicht.
Bei den überwiegend Gebühren finanzierten Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen scheint der Weg klar zu sein: Anhebung der Gebühren. Ein Vergleich der derzeitigen Gebühren mit denen in anderen Ländern zeigt, dass hier auch durchaus noch Spielräume bestehen. Zumal die Aufwändungen eines durchschnittlichen Haushalts im Vergleich zu Energie- oder Kraftstoffkosten sowieso gering sind.

Unterschiedliche Voraussetzungen


Schwieriger gestalten sich die Handlungsoptionen in den übrigen Bereichen. Während bei den Bundesfernstraßen die Ausweitung der Maut weitere Finanzmittel erschließen kann, bietet sich für das nachgeordnete Straßennetz keine vergleichbare Option. Können in Ballungsräumen notwendige Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen in wesentlichen Teilen auf die Anlieger verteilt werden, funktioniert dies im unbebauten Bereich der Verbindungsstraßen ländlicher Räume nicht. Auch im bebauten Bereich ist hier die Einwohnerdichte und damit die Zahl möglicher Gebühren- oder Beitragszahler deutlich geringer als in Ballungsräumen.
Dies öffnet den Blick auf ein grundsätzliches Problem des Infrastrukturerhalts: die unterschiedlichen Voraussetzungen von Ballungs- und ländlichen Räumen.
Während die einen mit der Vielzahl der Einrichtung zu kämpfen haben, fehlt den anderen die erforderliche Dichte an Nutzern. So sind viele Ver- und Entsorgungseinrichtungen in Großstädten an der Belastungsgrenze, während auf dem Land eine zu geringe Auslastung Probleme macht.
Der oft populistisch formulierte Ruf nach mehr Privatisierung hilft hier nach meiner Ansicht nicht weiter – ein Blick auf die Situation unserer Stromnetze mit den jüngsten Ausfällen muss zur Warnung dienen.
Wenn es gesellschaftlicher Konsens ist, diese Standortfaktoren flächendeckend zu erhalten, muss sich das Förderinstrumentarium wandeln – neben bedarfsorientiertem Neubau muss auch für den Erhalt der Infrastruktureinrichtungen besonders im ländlichen Raum ein geeignetes Förderszenario bereitgestellt werden. Man würde damit auch den beabsichtigten Verfassungsrang gleichbleibender Voraussetzungen in Ballungs- und ländlichen Räumen gerecht werden.

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