Bauen

08.04.2011

"Genehmigungsverfahren effizient abwickeln"

OBB-Kolumne von Josef Poxleitner über den Planungsdialog zum Ausbau der A 8 Rosenheim-Salzburg

Mit unseren großen Straßenbauprojekten stehen wir immer im Blickpunkt der Politik und der Öffentlichkeit. Planungen zum Neubau von Autobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen ziehen sich oft über Jahrzehnte hin.
Um eine möglichst breite öffentliche Information und Verständnis für notwendige Projektplanungen zu erreichen, hat die bayerische Straßenbauverwaltung schon seit Langem den Weg des Dialogs mit den von Neu- und Ausbauprojekten Betroffenen eingeschlagen und baut diesen zielgerichtet weiter aus. Öffentliche Informationsveranstaltungen und eine breit gefächerte Medienarbeit sind mittlerweile Standard bei allen örtlich, regional und überregional bedeutsamen Projekten.
Die rund 75 Jahre alte A 8 ist dringend sanierungsbedürftig. Die Fahrbahnen und besonders die Brücken müssen dringend erneuert werden. Die viel zu schmale Fahrbahn soll dabei entsprechend dem als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom Deutschen Bundestag beschlossenen „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“ auf sechs Fahrstreifen mit zwei Standstreifen erweitert werden.
Für den Ausbau der A 8 von Rosenheim bis Salzburg wurde die bisher praktizierte „konventionelle“ Information zu einer Art „förmlichem Dialogverfahren“ weiter entwickelt. Bei dieser erstmals in Bayern im Vorfeld eines Autobahn-Ausbaus angewandten Verfahrensweise sind alle Beteiligten regelmäßig an einen Tisch gekommen, um Vorstellungen, Wünsche und konstruktive Kritik zu äußern und zeitgemäße Lösungen zu entwickeln.
Die in den 1930er Jahren als Panoramaautobahn gebaute A 8 läuft durch eine äußerst sensible Landschaft zum Teil in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung. Die Skepsis der Bevölkerung gegen einen neuzeitlichen Ausbau ist daher sehr groß. Auf der anderen Seite ist die Erwartungshaltung hoch, mit dem Ausbau endlich von dem bisweilen als unerträglich empfundenen Lärm entlastet zu werden. Der im Mai 2009 durch Innenminister Joachim Herrmann gestartete Planungsdialog für den Ausbau der A 8 hatte das Ziel, ausgewogene und tragfähige Planungslösungen zu erreichen, die von der Bevölkerung akzeptiert werden.
Organisatorisch wurde als Entscheidungsebene eine „Übergreifende Planungsbegleitung“ konstituiert, in der die Oberste Baubehörde, das Bundesverkehrsministerium, die Landräte der Landkreise Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land sowie der Präsident der Autobahndirektion Südbayern vertreten waren. Für die Detailarbeit wurden drei Arbeitsgruppen in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land eingerichtet, die von der Autobahndirektion Südbayern geleitet wurden und in denen die Landräte, Bürgermeister, Bürgerinitiativen, der Bund Naturschutz, Wirtschaftsvertreter und der Bauernverband vertreten waren. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden in der „Übergreifenden Planungsbegleitung“ zusammengeführt. Vorsitzender dieses Gremiums war ich als der Leiter der Obersten Baubehörde. Von Mai 2009 bis März 2011 hat die Übergreifende Planungsbegleitung fünfmal getagt. In den Arbeitsgruppen wurden in insgesamt 27 Sitzungen Planungslösungen vorgeschlagen, diskutiert und anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs bewertet.
Mit dem vorläufigen Abschluss des Planungsdialogs wurden dem Bundesverkehrsministerium eine Reihe von Empfehlungen und Eckpunkte für den Ausbau der A 8 zur Entscheidung vorgeschlagen. Die Vorschläge sind, gemessen an vergleichbaren Projekten, sehr weitreichend. Neben der Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden dem Lärmschutz, den Ortsbildern, dem Landschaftsschutz und der Einbindung der Autobahn in die Umgebung größte Bedeutung für die Ausbauplanung zugemessen.
Besonders die Ortslagen werden von den empfohlenen Einhausungen und Lärmschutzgalerien sowie weiteren umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen profitieren. Aus der Sicht der bayerischen Straßenbauverwaltung ist der Spagat zwischen den berechtigten Interessen der Anlieger an der A 8 und der technischen, rechtlichen und finanziellen Machbarkeit gelungen.
Obwohl auch der Planungsdialog nicht alle zum Teil sehr weitgehenden und kostenträchtigen Wünsche und Forderungen an den Autobahnausbau erfüllen kann, liegen durch die frühzeitige Einbindung der Betroffenen in den Planungsprozess jedenfalls schon in einem frühen Planungsstadium viele Gesichtspunkte auf dem Tisch, die üblicherweise erst in den planungsrechtlichen Verfahren hervortreten und dort abgewogen werden müssen. Dies lässt eine effiziente Abwicklung der Genehmigungsverfahren erwarten.
Mit dem Planungsdialog für den Ausbau der A 8 konnten insgesamt viele wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die für die weiteren Planungsschritte wichtig und für andere Projekte hilfreich sind. Auch bei den nun zu erarbeitenden Detailplanungen werden wir mit den Kommunen im Dialog bleiben. Unser Ziel ist, Entwicklungen wie bei dem Bahnprojekt „Stuttgart 21“ möglichst zu vermeiden und die Betroffenen von Anfang an konstruktiv in die Planungen einzubeziehen. In Fällen einer Fundamentalkritik stößt allerdings auch der von uns praktizierte Planungsdialog an seine Grenzen.

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