Bauen

Oft helfen Freunde und Verwandte beim Hausbau. Auch die freiwilligen Helfer sollten richtig abgesichert sein. (Foto: Versicherungskammer Bayern)

14.04.2015

Gut abgesichert auf dem Weg zum Eigenheim

Versicherungsschutz für den Hausbau

Viele Menschen erfüllen sich derzeit angesichts niedriger Zinsen den Traum von den eigenen vier Wänden. Allein 2014 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 245.000 Genehmigungen für Wohngebäude in Deutschland. Was der Bauherr auf keinen Fall vergessen sollte: Die Absicherung möglicher Schäden durch einen ausreichenden Versicherungsschutz. Denn mit dem Hausbau gehen Risiken einher, die über bestehende Versicherungen nicht abgedeckt sind. Verletzt sich zum Beispiel ein Passant durch ein herabstürzendes Bauteil oder ein Kind beim Spielen auf der Baustelle, haftet der Bauherr bei eventuellen Schadenersatzansprüchen – und das bereits, sobald er das Grundstück erworben hat. „Die private Haftpflichtversicherung schützt aber meist nur gegen Forderungen aus Schäden, die durch Umbau oder Renovierungen entstehen“, erklärt Claudia Scheerer, Pressesprecherin der Versicherungskammer Bayern. „Daher ist es wichtig, vor dem Hausbau eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen.“ Die springt dann sowohl für Personen-, als auch für Sachschäden im Zusammenhang mit der Baustelle ein. Oft erhält der Bauherr auch Unterstützung aus dem Familien- und Freundeskreis. Die Hobby-Bauhelfer sollten sich vorher informieren, ob aus Freundschaftsdiensten resultierende Schäden in ihrer privaten Haftpflichtversicherung mit abgesichert sind.

Freiwillige Helfer anmelden

Bauherren und Helfer sollten auch an den Schutz ihrer eigenen Gesundheit denken. Gefahrenherde gibt es auf der Baustelle einige – vom rostigen Nagel bis zum Fehltritt in eine Baugrube. Im Schadenfall greift für Bauhelfer zunächst die gesetzliche Unfallversicherung. Die Anzahl der freiwilligen Helfer muss der Bauherr bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft anmelden. Tut er das nicht, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. „Die gesetzliche Versicherung für Bauhelfer bietet allerdings nur eine Grundsicherung. Für freiwillige Helfer und den Bauherren selbst ist daher eine private Unfallversicherung empfehlenswert“, sagt Scheerer.
Um das künftige Traumhaus bereits im noch unfertigen Zustand gegen Schäden durch Brand, Blitz oder Explosionen abzusichern, sollte der Eigentümer eine Feuer-Rohbauversicherung abschließen. „Auch durch Sturm, Starkregen oder Hochwasser kann der Bau geschädigt werden. Für diesen Fall ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll“, erklärt Scheerer. Häufig sind hiermit auch Schäden durch Diebstahl von bereits fest eingefügten Baumaterialien oder Vandalismus versichert.
Die Versicherungskammer Bayern bietet Hausbesitzern zudem einen Zuhause-Check rund um die Sicherheit ihrer Immobilien an. „Alle fünf Jahre sollten Hausbesitzer die Versicherungen überprüfen“, rät Scheerer. Denn bauliche Maßnahmen, Modernisierungen oder Veränderungen der Gafahrenzonen aufgrund von Stürmen oder Hochwasserereignissen sollten im Versicherungsschutz abgebildet sein, um das Eigentum bestmöglich zu schützen. (BSZ)

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