Bauen

Die Bauwirtschaft sieht gute Perspektiven für 2014. (Foto: Bilderbox)

21.03.2014

Unternehmen wollen Öko-Sanierung steuerlich absetzen

Bauwirtschaft kritisiert fehlende investive Anreize durch die Politik

Mit einem Umsatz von fast 220 Milliarden Euro in 2014 rechnet die Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Das entspricht einer Steigerung um 2,8 Prozent. Dafür benötige die Branche auch mehr Personal, so Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB). Er geht deshalb von einem Jahresdurchschnitt von knapp 2,5 Millionen Beschäftigten aus (+ 0,5 Prozent gegenüber 2013). Zu diesem Umsatzwachstum trage das Bauhauptgewerbe 82 Milliarden Euro – ein Plus von drei Prozent – überproportional bei. Im Ausbau werde ein Umsatz von 80 Milliarden Euro – plus zwei Prozent – und im Bereich Energie- und Gebäudetechnik von 58 Milliarden Euro (+ 2,6 Prozent) erreicht werden. Gleichzeitig rechnet Schneider mit der Fertigstellung von 225 000 neuen Wohnungen.
Trotz der Dynamik besteht laut Schneider weiterhin ein Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen vor allem in den Ballungsgebieten. „Allein während der abgelaufenen Legislaturperiode wurden mehr als 300 000 Wohnungen zu wenig gebaut. Diese Wohnungen fehlen weiterhin.“ Gleichzeitig beklagte er, dass der Politik die Situation wohl bewusst sei, aber die entsprechenden Maßnahmen zu deren Behebung ausblieben.
Statt investiver Ansätze habe sich die schwarz-rote Koalition auf eine Mietpreisbremse verständigt. „Weder die neu geplante Begrenzung der Mieten bei Wiedervermietung in Gemeinden und Städten mit angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, noch der Erhalt der bestehenden Regelung zu den Bestandsmieten werden weitere Investitionen animieren.“ Notwendig wäre nach Schneiders Ansicht jedoch die Erhöhung der AfA von zwei auf vier Prozent beziehungsweise die Einführung einer degressiven AfA.
Darüber hinaus werde bei Sanierungsmaßnahmen die Befristung bis zur Amortisation der Modernisierungskosten kontraproduktiv wirken. Diese Regelung verkenne, so Schneider, dass mit Modernisierungsmaßnahmen auch zukünftige Instandhaltungsaufwendungen entstehen. In diesem Zusammenhang forderte er die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. „Ohne sie wird es keine signifikante Ausweitung der Sanierungsmaßnahmen geben.“ Ansonsten könnten die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht erreicht werden. Auch müsse die Bundesregierung nun endlich den demografischen Umbau gezielt und langfristig angehen und entsprechende Förderprogramme für einen altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern auf den Weg bringen.

Ein Umsatzplus von
2,1 Prozent erwirtschaftet


Ursprünglich positiv bewertete Schneider die Absicht der Bundesregierung, zur Förderung des generationengerechten Umbaus ein neues KfW-Förderprogramm aufzulegen, dieses mit Investitionszuschüssen auszustatten und so das bestehende KfW-Darlehensprogramm zu ergänzen. In dem von Finanzminister Wolfgang Schäuble vorgelegten Haushaltsentwurf stehe jetzt dafür aber eine „Null“. Kritik gab es auch für die Infrastrukturpolitik der Bundesregierung: „Hier will die Koalition zukünftig jährlich 1,25 Milliarden Euro zusätzlich investieren. Dies ist zwar ein Fortschritt, aber andererseits auch nur ein Drittel des notwendigen Budgets und nur die Hälfte dessen, was die zuständige Arbeitsgruppe in der Vorbereitung der Koalitionsvereinbarung für mindestnotwendig erachtet hat. Und angesichts des Zustands von Straßen, Brücken und Gleisen ohnehin deutliche zu wenig“, so Schneider. „Hier haben wir noch dicke Bretter zu bohren.“
So zuversichtlich die Bundesvereinigung das laufende Baujahr sieht, so erfolgreich war auch das abgelaufene Geschäftsjahr. Die rund 300 000 Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks werden 2013 wohl mit einem Umsatzplus von 2,1 Prozent abschließen und rund 213,5 Milliarden Euro erwirtschaften, erklärte Schneider. Dabei werden die in der BVB vertretenen Unternehmen des Bauhautgewerbes ein Plus von 2,5 Prozent erreichen. Die Unternehmen im Bereich Ausbau werden auf ein Umsatzwachstum von rund einem Prozent kommen. Wie bereits 2012 wird der Bereich Dienstleistungen und Gebäudetechnik mit einem Plus von nahezu drei Prozent am besten abschneiden.
Dabei habe das Bauhauptgewerbe von der hohen Dynamik im Wohnungsbau profitiert, sagte Schneider. Der anhaltende Aufwärtstrend im Wohnungsneubau fuße neben dem Nachholbedarf auf robusten Arbeitsmarktdaten und steigenden Einkommen. Auch die Zuwanderung nach Deutschland führe zu einer höheren Nachfrage nach Wohnungen: „Nach 177 000 Wohnungen in 2012, rechnen wir in 2013 mit der Fertigstellung von etwa 200 000 Wohneinheiten“, so Schneiders Prognose.
Das Ausbaugewerbe habe von der anziehenden Neubautätigkeit ebenso profitieren können wie von dem anhaltend hohen Niveau der Arbeiten im Bestand. Im Bereich Energie- und Gebäudetechnik sei es insbesondere das Sanitär-, Heizung- und Klimahandwerk, das von zwei gegenwärtig sehr präsenten Trends profitiert: der demografischen Entwicklung und dem energieeffizienten Wohnen. Am altersgerechten und barrierefreien Umbau der Bäder partizipiere das Handwerk ebenso wie an der energieeffizienten Umrüstung von Heizungsanlagen.
Trotz dieser insgesamt positiven Grundstimmung, die die Bauwirtschaft derzeit bestimmt, gibt es laut Schneider Themen und Probleme, die die Branche belasten. Dabei nannte er zum einen die Zahlungsmoral. So seien Liquiditätsengpässe der Unternehmen Insolvenzursache Nummer eins. Die Bundesregierung habe einen neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie vorgelegt, der eine wesentliche Verbesserung gegenüber der vergangenen Legislaturperiode darstellt. So sollen Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen grundsätzlich unwirksam sein. Wichtig sei es auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der Systematik des Gesetzentwurfs zum selben Zeitpunkt beginnen und deshalb nicht kumulieren können.

 
Sonderregelung für Abschlagszahlungen

„90 Prozent der Zahlungen am Bau laufen über Abschläge. Hier ist der wichtigste Punkt, an dem nachgebessert werden muss. Wir fordern eine Sonderregelung für Abschlagszahlungen nach dem Vorbild der VOB/B, wonach diese 21 Tagen nach Rechnungsstellung fällig werden. Darüber hinaus halten wir eine Differenzierung zwischen öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern bei Zahlungs- und Abnahmefristen weiterhin für verfehlt.“ Der BVB befürwortet die Regelung für öffentliche Auftraggeber (30 Tage Regelzahlungsfrist, 60 Tage maximale Zahlungsfrist) auch für gewerbliche Auftraggeber anzuwenden. Bisher zahlen öffentliche Auftraggeber deutlich später als private.
Ein weiteres immer deutlicher zutage tretendes Problem sind nach Schneiders Worten die Ein-Mann-Betriebe, die ja oftmals mit Scheinselbstständigkeit verbunden sind. Diese Betriebe würden als Kolonnen auf Baustellen antreten und machen, da sie keinen Mindestlohnbestimmungen unterliegen, den „regulär arbeitenden Kollegen das Leben schwer“. Hier sei der Staat gefordert, den Kampf gegen Scheinselbstständigkeit aufzunehmen. Da helfe auch kein gesetzlicher Mindestlohn. Eine Maßnahme dafür könnte sein, die Krankenversicherungspflicht bei der Gewerbeanmeldung auch zu überprüfen. Ähnliches gelte für die Anschrift. „Es muss einem doch verdächtig vorkommen, wenn 50 und mehr Betriebe unter derselben Adresse sich eintragen lassen.“
Ein weiteres Thema, das Schneider auf den Nägeln brennt, ist das das Auslaufen so genannter Allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse für brand- und schallschutztechnische Materialien zum 1. April 2014. „Das heißt: Wenn wir solche Materialien einbauen, deren bauaufsichtliches Prüfzeugnis abgelaufen ist, kann der Bauherr uns belangen, da das Material dann nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Eigentlich müssten wir vor diesem Hintergrund die Bautätigkeit ab 1. April 2014 einstellen – und das ist kein Aprilscherz; das Haftungsrisiko ist einfach zu groß.“ (Friedrich H. Hettler)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.