Bauen

Mit Einführung des Bestellerprinzips brechen die Vermietungsumsätze von Maklern ein. (Foto: Bilderbox)

07.10.2015

Hohe Umsatzeinbußen

Makler klagen über Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip bedeutet eine Zäsur für das Vermietungsgeschäft von Maklern. Rund 84 Prozent der Makler, die in der Vermietung von Wohnraum aktiv sind, beklagen seit der Einführung der Regulierung im Juni 2015 spürbare Umsatzeinbußen. Jeder Dritte in Höhe von mehr als 50 Prozent. Rund 47 Prozent der Makler schätzen die aktuelle Situation als so bedrohlich ein, dass sie ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Studie von ImmobilienScout24, der Immobilien Zeitung (dfv Mediengruppe) und Immo Media Consult, bei der 1136 Makler, die im Vermietungsgeschäft tätig sind, sowie 164 gewerbliche Vermieter zu den Folgen des Bestellerprinzips befragt wurden.
Trotz dieser negativen Bilanz kommt für die überwiegende Mehrheit der Makler (93 Prozent) ein Rückzug aus dem Maklergeschäft nicht in Betracht. Um auf die angespannte Situation zu reagieren, setzten 71 Prozent den Rotstift an. Gespart wird vor allem an Marketing- und Werbeausgaben (49,9 Prozent), aber auch die Entlassung von Mitarbeitern mussten knapp zwei Drittel der Makler in Betracht (29,1 Prozent) ziehen. Daneben reagieren viele Makler (40,6 Prozent) auf die neue Situation, in dem sie sich stärker auf den Verkauf von Immobilien spezialisieren. Etwa jeder Fünfte bietet Vermietern attraktivere Konditionen, etwa Pauschalangebote für Vermietungen (22 Prozent) oder einen Rund-um-Service für Vermieter (21 Prozent).

Sparmaßnahmen und Konzentration auf den Verkauf

Hinsichtlich des künftigen Preises der Vermietungsleistung herrscht noch keine Einigkeit. Während gut die Hälfte der Makler (48 Prozent) zwei Monatsmieten weiterhin als angemessen erachten, sieht ein knappes Drittel (32 Prozent) den Preis eher bei einer Monatsmiete. Dementsprechend hat ein vergleichbar großer Teil der Makler (39 Prozent) ihr Honorar für Vermietungen reduziert. Interessanterweise liegen die Preisvorstellungen von Maklern und gewerblichen Vermietern nicht allzu weit auseinander: 41 Prozent der Vermieter erachten zwei Monatsmieten als angemessen, 28 Prozent tendieren zu einer Monatsmiete.
Auf Vermieterseite ist man hinsichtlich des Umgangs mit dem Bestellerprinzip eher gespalten. Knapp die Hälfte (45 Prozent) der Vermieter, die vorher Makler beauftragten, haben die Zusammenarbeit aufgrund des Bestellerprinzips beendet. Diejenigen Vermieter, die weiterhin Makler mit der Vermietung beauftragen, schätzen vor allem die langjährige gute Zusammenarbeit (50 Prozent) und sind überzeugt, dass Makler die besseren Mieter bringen (41 Prozent). Bei der Auswahl des Maklers ist für sie entscheidend, dass der Makler seinen regionalen Vermietungsmarkt gut kennt (67 Prozent) und die komplette Transaktion begleitet (56 Prozent). Vermieter, die keinen Makler mehr beauftragen, schrecken vor allem die erhöhten Kosten (60 Prozent).
Vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen mit dem Bestellerprinzip schätzen Makler und Vermieter ihre Geschäftsentwicklung für 2015 sehr unterschiedlich ein. Während Makler mehrheitlich (60 Prozent) mit weiteren Umsatzrückgängen rechnen, ist die Stimmung bei den Vermietern positiver: Dort rechnen 48 Prozent trotz des Bestellerprinzips mit einem Umsatzwachstum für 2015. (BSZ)

Kommentare (1)

  1. Wähler am 08.10.2015
    Dann haben eben 84 % vergessen Ihre Courtage in den Verkaufspreis einzurechnen!
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