Bauen

Bauministerin Kerstin Schreyer. (Foto: StMB)

03.05.2021

Maßgeschneiderte Förderinstrumente

Bauministerin Schreyer: 100 Millionen Euro für Sonderfonds "Innenstädte beleben"

Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU) hat vor Kurzem den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ gestartet: „Bayerns Städte, Märkte und Gemeinden erhalten 100 Millionen Euro aus Mitteln der Städtebauförderung. Mit maßgeschneiderten Förderinstrumenten können sie die Folgen der Pandemie in den Innenstädten und Ortskernen so aktiv entgegenwirken.“.

In den vergangenen Wochen haben sich die Akteure des von Schreyer initiierten Runden Tisches „Innenstädte beleben“ aus Politik, Kommunen und Verbänden intensiv mit den Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten für die durch die Corona-Pandemie belasteten Innenstädte und Ortszentren beschäftigt. Dabei wurde deutlich: Die Innenstädte stehen für Nutzungs- und Angebotsvielfalt, attraktive Stadträume, gute Erreichbarkeit und eine lebendige Atmosphäre. Diese Qualitäten gilt es gemeinsam zu stärken und weiter zu entwickeln.

Mit dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ geht das Bauministerium neue Wege. „Wir geben den Städten und Gemeinden maßgeschneiderte Instrumente an die Hand, um die Innenstädte mit kurzfristigen und auch langfristigen Maßnahmen fit für die Zukunft zu machen“, so die Ministerin.

Das Förderangebot reicht dabei von städtebaulichen Konzepten zur Weiterentwicklung der Innenstädte, einem städtebaulichen Innenstadtmanagement, einem Projektfonds zur Innenstadtentwicklung bis hin zur vorübergehenden Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde. „Auch die Restrukturierung von Einzelhandelsgroßimmobilien, der Zwischenerwerb leerstehender Einzelhandelsimmobilien, bauliche Investitionen für Zwischennutzungen, kommunale Förderprogramme für Erdgeschossnutzungen oder längerfristige Vorhaben wie bauliche Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte können Fördergegenstände des Sonderfonds sein“, erklärt Schreyer weiter.

„Diese Instrumente sind für Städte, Märkte und Gemeinden, für die lokale Wirtschaft, die Kulturschaffenden sowie für die Bürgerinnen und Bürger eine echte Chance. Jede Kommune kann damit ihren individuellen Herausforderungen gerecht werden. Gemeinsam werden wir die Innenstädte neu beleben und gestalten“ machte die Ministerin deutlich.

Die Anmeldung gemeindlicher Bedarfe ist bis 10. Juni 2021 bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen möglich. (BSZ)

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