Bauen

Merkblatt informiert Bauherren über die Rechtslage und Risiken von Schwarzarbeit am Bau. (Foto: Bilderbox)

12.08.2019

Schwarzarbeit am Bau

Merkblatt informiert Bauherren über die Rechtslage und Risiken

“Das Risiko für Bauherrn, hohe Bußgelder zahlen zu müssen oder sogar strafrechtlich verurteilt zu werden, wenn sie Schwarzarbeiter auf ihren Baustellen beauftragen oder illegale Beschäftigung zulassen, ist weiter gestiegen“, warnte Andreas Demharter, Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Baugewerbever-bände, angesichts der Veröffentlichung des neuen Merkblatts des Verbandes „Schwarzarbeit am Bau – Gefahr für den Bauherrn“.

Mit dem zweiseitigen Merkblatt will der Landesverband Bayerischer Bauinnungen Bauherrn über die Rechtslage und die Risiken der Schwarzarbeit am Bau informieren.

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) wurde über die Jahre immer weiter verschärft. Die letzte Änderung trat im Juli 2019 in Kraft. Mit ihr wurden die gesetzlichen Ermittlungsmöglichkeiten der Bekämpfungsbehörden deutlich erweitert. Zudem wurde die gesetzliche Definition der Schwarzarbeit um den Tatbestand der Vortäuschung von Dienst- oder Werkleistungen ergänzt. Außerdem wird nun unter anderem auch die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmern zu ausbeuterischen Bedingungen bestraft. Um effektive Kontrollen auf den Baustellen zu ermöglichen, wird das Kontrollpersonal erheblich aufgestockt.

Demharter: „Viele Bauherren wissen nicht, dass sie gegen den beauftragten Schwarzarbeiter keinerlei Gewährleistungsansprüche haben und bereits geleistete Zahlungen nicht zurückfordern können. Denn der Vertrag mit dem Schwarzarbeiter ist nichtig. Seriöse Firmen stellen immer korrekte Rechnungen aus und legen gewerblichen Bau-herrn eine Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer vor.“

Kompetente Bauunternehmen sind die Mitgliedsbetriebe der Bauinnungen. Bauherren finden diese über ihre Bauinnung vor Ort. Das Merkblatt „Schwarzarbeit am Bau – Gefahr für den Bauherrn“ kann im Internetangebot des Landesverbands Bayerischer Bauinnungen unter www.lbb-bayern.de heruntergeladen werden. (BSZ)

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