Beruf & Karriere

Eine Million deutsche Berufstätige leiden unter Mobbing – häufig beginnen die Angriffe nach der Elternzeit. (Foto: txn)

12.10.2018

Ärger nach der Babypause

Auf Mobbing am Arbeitsplatz richtig reagieren

Nach der Rückkehr aus der Elternzeit kann es am Arbeitsplatz zu einer Überraschung kommen, weil die junge Mutter oder der Vater plötzlich zum Mobbing-Opfer wird. Schätzungen zufolge leiden allein in Deutschland mehr als eine Million Berufstätige unter Mobbing. Oft beginnt es nur mit Getuschel, dann kommen verbale Angriffe dazu. Manchmal ärgern sich Mitarbeiter über vermeintliche Extrawürste, in anderen Fällen wollen Vorgesetzte keine Rücksicht auf die Bedürfnisse junger Eltern nehmen, in dem sie Rückkehrern etwa neue Arbeitszeiten zuweisen, die sich nicht mit der Kinderbetreuung vereinbaren lassen. Diese Maßnahme ist in den meisten Fällen sogar vertragsgemäß. Denn wird eine Wochenarbeitszeit mit einer bestimmten Stundenzahl vereinbart, heißt das nicht, dass damit auch festgelegt ist, zu welchen Zeiten gearbeitet wird.

„Doch bevor es soweit kommt, können Rückkehrer schon im Vorwege für Frieden sorgen, indem sie mit den Vorgesetzten und Kollegen den Plan für die Elternzeit genau absprechen. Dazu gehört, wer welche Arbeit übernimmt, wie die Kompetenzen verteilt werden und vielleicht auch schon, welche Rahmenbedingungen für die junge Mutter nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz geschaffen werden müssten – ohne dabei auch die Bedürfnisse der Kollegen aus den Augen zu verlieren“, rät Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. „Kommunikation ist sehr wichtig, damit erst gar keine Probleme aufkommen, die zu Mobbing führen könnten. Auch während der Elternzeit Kontakt zu halten ist sehr sinnvoll“. Und wenn der berufliche Alltag wieder beginnt, heißt es, kompromissbereit sein, um die Geduld der Kollegen und des Arbeitgebers nicht überzustrapazieren. Wer beispielsweise überraschend fehlt, weil das Kind krank ist, sollte das nicht als Selbstverständlichkeit nehmen. Am besten mit den Kollegen einen „Notfallplan“ vorbereiten: So weiß jeder, was zu tun ist und es entsteht auf beiden Seiten weniger Unmut.

Mit Kollegen einen "Notfallplan" vorbereiten

Kündigen Mitarbeiter ihren Job, liegt es bei jedem Zweiten am schlechten Verhältnis zum Chef. „Gibt es Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sind beim gemeinsamen Gespräch Vorwürfe fehl am Platz“, weiß Timm. Stattdessen empfiehlt sich zu fragen, was der Beschäftigte tun kann, damit die Zusammenarbeit besser klappt. Kommt es dennoch zum Mobbing, ist es gut, wenn Betroffene schnell das Gespräch mit den Vorgesetzten suchen. Mobbt der Chef, sind Betriebsrat oder ein Arbeitsrechtler der richtige Ansprechpartner. Außerdem kann sich der Betroffene an den Hausarzt wenden. Aber auch Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen für Mobbingbetroffene oder ein Rechtsanwalt können zur Unterstützung hinzugezogen werden. Wer viele Jahre in einem Unternehmen tätig war und in Sachen Bewerbungen nicht auf dem aktuellen Stand ist, sollte sich vor dem Jobwechsel professionell beraten lassen.

Wichtig zu wissen: Wenn dargelegt werden kann, dass der Arbeitgeber mit seinem Verhalten einen rechtswidrigen, übergeordneten Zweck verfolgt, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann das laut Bundesarbeitsgericht als Mobbing ausgelegt werden. Ein Arbeitnehmer muss dies allerdings nachweisen – eventuell mit anderen Fällen, in denen Mütter oder Väter nach der Elternzeit von ihrem Platz verdrängt wurden oder durch ein Mobbing-Tagebuch. (TXN)

INFO: Darf man nach der Elternzeit eine angebotene Stelle ablehnen?
Prinzipiell haben Arbeitnehmer zwar keinen Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz, aber auf einen gleichwertigen, wie Arbeitsrechtanwalt Jürgen Markowski erklärt. Gleichwertig bezieht sich auf Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit, notwendige Qualifikation und Ort. Es ist beispielsweise in Ordnung, in eine andere Abteilung am selben Standort versetzt zu werden. Aber die Tätigkeit muss ähnlich sein. Allgemein gilt: Angestellte dürfen mit der neuen Tätigkeit nicht schlechter gestellt werden. Das ist nicht immer eindeutig. Strittig sei etwa, ob jemand mit Führungsverantwortung nach der Elternzeit eine Position ohne diese akzeptieren muss. Wer sich schlechter gestellt fühlt, kann die angebotene neue Tätigkeit ablehnen. (dpa)

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