Beruf & Karriere

Viele Jugendliche interessieren sich für Pflegeberufe. Aber die Arbeits- und Bezahlbedingungen wirken abschreckend. (Foto: dpa/Peter Endig)

31.07.2020

Für und mit Menschen arbeiten

Ausbildung, Studium oder Kombi-Modelle: Diese Wege führen in die Pflege

Rund jeder fünfte Jugendliche kann sich vorstellen, später einmal in der Pflege oder in der Kinderbetreuung zu arbeiten. Das zeigte 2020 eine Umfrage unter mehr als 1000 14- bis 20-Jährigen im Auftrag des Familienministeriums.

Weniger begeistert guckten die Befragten auf die Arbeits- und Bezahlbedingungen. Aber welche Wege führen in die Pflege? Und auf welche Einsatzmöglichkeiten bereiten sie vor?
Pflegehilfskraft: Der kürzeste Weg in einen Pflegeberuf ist die Ausbildung zur Pflegehilfskraft. Diese dauert je nach Bundesland ein bis zwei Jahre. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss.

„Als Pflegehilfskraft arbeitet man direkt mit dem Menschen zusammen“, erklärt Alexander Daniel, Pflegepädagoge und Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Pflegebildung im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). „Man unterstützt die Pflegefachkräfte bei Aufgaben wie dem Anreichen von Nahrung, der Positionierung oder der Körperpflege von Pflegebedürftigen.“

Pflegefachmann/-frau: Die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau ist seit Anfang 2020 durch das Pflegeberufegesetz neu aufgestellt worden. Vor der Neuregelung mussten sich angehende Pflegekräfte zwischen unterschiedlichen Ausbildungen etwa in der Kinder- oder Altenpflege entscheiden.

„Nun lernt man während der Ausbildung alle Bereiche kennen“, sagt Hans Peter Engelhard vom Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Mit dieser generalistischen Ausbildung können Absolvent*innen später in sämtlichen Bereichen der Pflege arbeiten. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Voraussetzung ist die Mittlere Reife oder die Ausbildung zur Pflegehilfskraft. Azubis bekommen während ihrer Lehrzeit vom Ausbildungsbetrieb eine Vergütung. Neu ist zudem, dass auch an privaten Berufsfachschulen kein Schulgeld mehr gezahlt werden muss.

Studium: Auch mit einem Studium können Interessierte in den Pflegeberuf einsteigen. Voraussetzung ist in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung. Mancherorts lässt sich aber auch eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft anrechnen.

„Der große Unterschied zwischen Studium und Ausbildung ist, dass der Theorieteil im Studium tiefer geht und anspruchsvoller ist“, erklärt Engelhard. So würden angehende Pflegefachkräfte lernen, Studien auszuwerten und die aktuellen Erkenntnisse aus der Forschung in die Praxis zu übertragen, um die Patientenversorgung zu verbessern.

Kombi-Modelle und duales Studium: Wer in der Pflegepraxis arbeiten möchte, sollte aber nicht nur auf ein Studium setzen. „Die meisten Betriebe sehen es lieber, wenn jemand neben dem Studium auch eine Ausbildung zur Pflegefachkraft gemacht hat“, sagt Arndt Blessing, Schulleiter des Bildungszentrums für Gesundheit Darmstadt. Wer Studium und Ausbildung kombinieren will, hat aktuell noch die Möglichkeit, sich Leistungen anrechnen zu lassen und dadurch die Gesamtdauer von sechs Jahren zu verkürzen. Alternativ gibt es regional duale Studiengänge.

Durch das Pflegeberufegesetz laufen diese Modelle jedoch langsam aus. Neu ist ein mit dem Pflegeberufegesetz eingeführtes Studienmodell, das praktische Ausbildung und akademische Qualifizierung kombiniert. Mit einer Prüfung erhält man am Ende dieses mindestens dreijährigen Studiums den Bachelor und den Abschluss als Pflegefachmann oder -fachfrau. „Diesem Studiengang gehört die Zukunft“, sagt Engelhard.

Wer sich für die Pflegeberufe interessiert, sollte zuvor ein Praktikum machen. „Dadurch bekommt man eine gute Vorstellung, was einen erwartet“, sagt Alexander Daniel von der DBfK. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Optionen und eine Übersicht über Pflegeschulen sind auf der Internetseite pflegeausbildung.net des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu finden. Auch die Pflegeschulen selbst seien gute Ansprechpartner. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.