Beruf & Karriere

Wenn Arbeitnehmer krank werden, müssen sie ein paar Regeln beachten. (Foto: dpa)

09.03.2018

Richtig krank sein

Fristen, Bescheinigungen, Zumutbarkeitsgrenzen: Worauf Arbeitnehmer bei der Krankmeldung achten müssen

Kopfschmerzen, verstopfte Nase, schwere Glieder – wer sich so fühlt, gehört ins Bett und nicht ins Büro oder auf die Baustelle. Doch so schwer es auch fällt, sich krank um etwas zu kümmern: Ein paar Dinge gibt es zu erledigen und ein paar Regeln zu beachten. Hier der Überblick:

Wann muss ich mich krankmelden?

Die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer muss unverzüglich mitgeteilt werden. „Das Gebot der Höflichkeit führt dazu, dass man das schon frühzeitig tun sollte, damit der Arbeitnehmer planen kann“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg. „Aber spätestens vor dem üblichen Dienstantritt muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich arbeitsunfähig bin.“

Muss der Chef wissen, was ich habe?

Nein. Es gilt grundsätzlich, zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden: „Wenn ich wegen meiner Krankheit meinen Job nicht mehr machen kann, bin ich arbeitsunfähig“, sagt Markowski. Welche Krankheit ich habe, muss der Arbeitgeber aber nicht wissen.

Wie melde ich mich arbeitsunfähig?

Das kann jeder Betrieb regeln, wie er will. Bei einem der größten deutschen Arbeitgeber, der Deutschen Bahn, melden sich kranke Arbeitnehmer in der Regel direkt bei ihrer Führungskraft. Das könne per Mail, Anruf oder SMS erfolgen, je nachdem, welche die üblichen Kommunikationswege im Team sind und was für den Mitarbeiter möglich ist, so ein Sprecher.

Wann muss die ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber sein?

Auch das steht im Gesetz: Nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit, also an Tag vier, muss die Bescheinigung beim Arbeitgeber sein. Das Wochenende zählt dabei mit. Wer am Freitag fehlt, muss am Montag also die Bescheinigung vorlegen. Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber darf von der gesetzlichen Regelung abweichen und schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung verlangen oder im Arbeitsvertrag eine andere Frist festlegen.

Was passiert, wenn die Bescheinigung zu spät kommt?

Dann darf der Arbeitgeber in diesem Zeitraum die Fortzahlung des Lohns verweigern. Wer zu krank ist, um zur Post zu gehen, sollte daher einen Boten schicken – etwa einen Freund oder Verwandten, der im Streitfall auch Zeuge sein kann. Denn es liegt „komplett im Risikobereich des Arbeitnehmers, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig beim Arbeitgeber ist“, sagt Anwalt Markowski.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich krankgeschrieben bin?

Der Arbeitnehmer darf alles tun, was seine Genesung nicht verzögert und seiner Krankheit angemessen ist. „Wenn jemand einkaufen geht, muss das nicht heißen, dass er sich genesungswidrig verhält oder gar nicht arbeitsunfähig war“, sagt Peter Mayer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Das komme immer auf den konkreten Einzelfall an. „Wenn ich als Kraftfahrer tätig bin und den Arm gebrochen habe, kann ich meine Arbeitsleistung nicht erbringen, aber natürlich kann ich einkaufen gehen.“

Sollte ich trotz Krankschreibung wieder arbeiten, wenn ich mich gut fühle?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert nur die vom Arzt erwartete maximale Dauer der Erkrankung. Wer sich schon vorher fit fühlt, kann auch zur Arbeit gehen. Laut Deutscher Bahn gibt es dabei aber Einschränkungen: Sollte der Arbeitgeber objektive Zweifel an der Arbeitsfähigkeit haben, könne und müsse er – insbesondere bei Tätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich – eine betriebsärztliche Untersuchung anordnen, bevor der Mitarbeiter zurück an den Arbeitsplatz kommen kann.

Kann Arbeitsunfähigkeit zur Kündigung führen?

Ja. „Arbeitsunfähigkeit ist ein klassischer Kündigungsgrund“, sagt Arbeitsrechtler Peter Meyer. Es sei ein weit verbreiteter Irrtum, dass dem Arbeitnehmer nicht während und wegen einer Krankheit gekündigt werden könne. Aber die Anforderungen sind hoch. Für den Arbeitgeber darf es nicht mehr zumutbar sein, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Diese sogenannte Zumutbarkeitsgrenze sehen Gerichte aber in der Regel erst überschritten, wenn der Arbeitnehmer drei Jahre in Folge mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig war.

Gilt das auch dann, wenn ich eine schwere Krankheit überstanden habe?

Nein. „Eine Kündigung ist nie eine Bestrafung für die Vergangenheit, sondern sie soll dazu führen, dass der Arbeitgeber vor unzumutbaren Belastungen in der Zukunft geschützt wird“, sagt Markowski. Das gilt auch bei Krankheit, wie eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zeigt. Die Kündigung einer Anlagenfahrerin war demnach nicht rechtmäßig – obwohl sie in vier Jahren 400 Tage gefehlt hatte. Dafür gab es aber ganz unterschiedliche Gründe, vom eingeklemmten Nerv bis zu psychischen Problemen. Für das Gericht war damit nicht absehbar, dass die Arbeitnehmerin in Zukunft krankheitsanfällig ist. (Ronja Ringelstein, dpa)

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