Beruf & Karriere

Private Arbeitsvermittler helfen bei den Bewerbungsunterlagen und üben Vorstellungsgespräche. (Foto: dpa/Oliver Berg)

04.11.2022

Schutz vor nervigen Absagen

Jobsuche: Wann lohnt sich eine private Arbeitsvermittlung?

Arbeitskräfte dringend gesucht, bitte melden: Solche und ähnliche Worte sind heutzutage vielerorts auf Aushängen, Handzetteln und sogar auf Fahrzeugen zu lesen. In vielen Branchen können Unternehmen ihre Stellen nicht nachbesetzen. Und doch kann es gute Gründe geben, bei der Suche nach einem Job einen privaten Arbeitsvermittler einzuschalten.
Zwar unterstützen auch die Arbeitsagenturen oder die Jobcenter Arbeitssuchende dabei, einen neuen Arbeitgeber zu finden. Andreas Kübler, Vorstandsvorsitzender im Verband Privater Arbeitsvermittler (VPA), wirbt jedoch mit einer engen Betreuung.

Private Vermittler könnten sich gerade in Fällen, in denen sich die Jobsuche als schwierig erweist, „sehr viel intensiver um einen Bewerber kümmern und ihm oder ihr mit Rat und Tat zur Seite stehen“.

Erwerbslose bekommen Gutscheine vom Jobcenter

Kübler nennt ein Beispiel: Ein Arbeitssuchender ist ein herausragender Handwerker, sein Auftreten wirkt aber aufgrund seiner eher schwerfälligen Art ein wenig unbeholfen. „In einem solchen Fall kann das Risiko bestehen, dass der Kandidat sich bei einer direkten Bewerbung ohne Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers eine Absage einhandelt.“

Ein privater Arbeitsvermittler kann im Vorfeld des Vorstellungsgesprächs mit dem Arbeitgeber reden. Beispielsweise informiert er ihn darüber, dass er nach eingehender Prüfung von Qualifikation und Arbeitsmotivation der Bewerberin oder des Bewerbers davon überzeugt sei, dass er oder sie genau die Person sei, die auf die freie Stelle passt.

Konkret gehen private Vermittler in vielen Fällen so vor: Als erstes erstellen sie ein sehr konkretes Profil von der Bewerberin oder dem Bewerber. „In Gesprächen loten wir Fähigkeiten, Wünsche, Interessen und Ziele aus“, so Kübler.

Im nächsten Schritt erfolgt die Recherche nach passenden Unternehmern. Oftmals bestehen gute Kontakte zu Firmen, sodass ein privater Arbeitsvermittler einfach zum Telefonhörer greifen und einen potenziellen Arbeitgeber darüber informieren kann, dass er für ihn eine womöglich passende Person für eine vakante Stelle hat.

Zum Teil sieht die private Arbeitsvermittlung die Bewerbungsunterlagen der Jobsuchenden durch und gibt Hinweise für eine bessere Gestaltung. Auch Vorstellungsgespräche werden geübt.
Das klingt alles nach hohen Kosten. Ob das tatsächlich so ist, hängt zum einen davon ab, ob die oder der Stellensuchende arbeitslos ist oder nicht. Erwerbslose bekommen über die Bundesagentur für Arbeit oder über die Jobcenter einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Mit einem solchen Gutschein ist es beispielsweise möglich, eine private Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen: Für die oder den Jobsuchende/n ist das kostenfrei.

Der Wert des Gutscheins liegt zumeist bei 2500 Euro. Bei Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderung sind es 3000 Euro. Ein Honorar in dieser Höhe rechnet der private Arbeitsvermittler im Fall einer erfolgreichen Vermittlung mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ab.

„Einen Teil des Honorars gibt es, wenn der Jobsuchende sechs Wochen ununterbrochen bei dem Arbeitgeber tätig war“, erläutert Kübler. Den restlichen Betrag erhält der Arbeitsvermittler von der Bundesagentur für Arbeit, wenn die oder der Jobsuchende von einst sechs Monate an einem Stück bei dem Unternehmen tätig ist. „Wird dem Kandidaten oder der Kandidatin während der sechsmonatigen Probezeit gekündigt, entfällt für den privaten Arbeitsvermittler der Anspruch auf das restliche Honorar.“

Private Arbeitsvermittler, die auf Basis von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen arbeiten möchten, müssen sich regelmäßig durch fachkundige Stellen zertifizieren lassen. Die Zertifizierung gilt als eine Art Qualitätssiegel, dass ein privater Arbeitsvermittler nach den gesetzlichen Vorgaben tätig ist und mehr macht, als lediglich die Unterlagen eines Bewerbers an potenzielle Unternehmen zu schicken.

Jobsuchende, die sich an eine private Arbeitsvermittlung wenden, gehen rechtlich keinerlei Verpflichtungen ein. Generell sollten sie eine Kopie ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins machen und der privaten Arbeitsvermittlung vor Ort aushändigen.

„Möglich ist, dass Jobsuchende mehrere Kopien machen und auch mehrere private Arbeitsvermittlungen mit der Suche nach einer passenden Stelle beauftragen“, so Kübler. Die Arbeitsvermittlung, die einen erfolgreich in einen Job vermittelt, bekommt schließlich das Original des Gutscheins für die Abrechnung mit der Bundesagentur für Arbeit ausgehändigt.

Wer nicht arbeitslos ist und einen privaten Arbeitsvermittler einschaltet, muss das Honorar selbst begleichen. „Kosten fallen aber lediglich bei einer erfolgreichen Vermittlung an“, sagt Christian Ludwig von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Damit liege das finanzielle Risiko bei einem Nichterfolg ausschließlich bei der privaten Arbeitsvermittlung.

Und: Auch Unternehmen selbst können einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. „Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel erhöhen sich durch die Nutzung verschiedener Suchwege die Chancen für Arbeitgeber, ihre offenen Stellen besetzen zu können“, so Ludwig. (Sabine Meuter, dpa)
 

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